Informationen zur Grundsicherungsleistung „Bürgergeld”
Das Bürgergeld wurde am 01. Januar 2023 eingeführt und ersetzt seither Hartz IV (Arbeitslosengeld II).
Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist, kurz gesagt, der Nachfolger von Hartz IV, das die Aufgabe hatte, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzulegen. Mit anderen Worten: Das Bürgergeld ist seit dem ersten Januar 2023 das neue System für Sozialleistungen in Deutschland.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist für bedürftige Personen gedacht, die entweder:
- zwischen zwei Arbeitsstellen stehen und diese Zeit finanziell überbrücken müssen,
- derzeit nicht arbeiten können, z. B. aufgrund einer Langzeiterkrankung,
- oder für Personen, die zwar arbeiten, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, da die Ausgaben höher sind als Einkommen.
Das Bürgergeld soll Menschen helfen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und am kulturellen und sozialen Leben teilzuhaben.
Kann jeder Bürgergeld erhalten?
Nein, Leistungen des Bürgergeldes sind für diejenigen, die finanzielle Unterstützung für ihre Lebenshaltungskosten benötigen, da sie entweder arbeiten und ihr Einkommen nicht ausreicht, weil sie zur Zeit arbeitssuchend sind oder weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.
Mit anderen Worten: Ob eine Person Anspruch auf Bürgergeld hat oder nicht, muss im Einzelfall vom Jobcenter entschieden werden. Deshalb muss jede Person, die Sozialleistungen benötigt, einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
Kurz gesagt: Bedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Bürgergeld. Mit Bezug der Grundsicherungsleistung gehen aber auch Verpflichtungen einher.
Wie bekommt man das Bürgergeld?
Grundsätzlich wird das Bürgergeld nur auf Antrag gewährt. Dieser muss bei der für den Antragsteller zuständigen Behörde eingereicht werden. In der Regel sind das die Kommunen und Stadtverwaltungen. Die ausführenden Ämter werden bisher Arbeitsagentur und Jobcenter genannt.
Mehr Informationen zur Beantragung des Bürgergeldes und Antragsformulare zum Download finden Sie auf dieser Seite.
Wird das Bürgergeld auch Hartz V genannt?
Nein. Das Bürgergeld ist zwar die größte Reform des Hartz IV-Systems in den letzten 20 Jahren, doch das neue Sozialleistungssystem ist keine Fortsetzung von Hartz IV und führt die Nomenklatur daher auch nicht fort. Statt Hartz V wird das neue Leistungssystem daher Bürgergeld genannt und wird mit vielen verschiedenen Maßnahmen und Änderungen einführt.
Kurz gesagt, Bürgergeld ist Bürgergeld und soll laut Arbeitsminister auch nicht Hartz V sein.
Wann wird das Bürgergeld eingeführt?
Das Bürgergeld wird in zwei Phasen eingeführt, damit die Behörden genügend Zeit haben, die Systemumstellung vorzubereiten.
Die erste Phase der Bürgergeld-Einführung beginnt am 1. Januar 2023 und umfasst höhere Regelsätze für Sozialleistungen.
Die zweite Phase der Bürgergeld-Einführung wird voraussichtlich am 1. Juli 2023 beginnen, wobei weitere Systemreformen wie zusätzliche Anreize und Weiterbildungsmöglichkeiten in Kraft treten werden.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Wie viel Bürgergeld bekomme ich?
Mit Einführung des Bürgergeldes werden die monatlichen Regelsätze der Sozialleistungen erhöht, um die Inflation und andere steigende Ausgaben angemessen zu berücksichtigen. Die nachfolgende Infografik zum Bürgergeld zeigt die Höhe der einzelnen Bedarfsstufen.
Wie hoch sind die Regelbedarfsstufen?
Die Bürgergeld-Regelsätze sind in 6 verschiedene Bedarfsstufen eingeteilt. Die nachstehende Tabelle zeigt die neuen Sozialleistungs-Sätze, die mit dem Bürgergeld eingeführt wurden:
Regelbedarfsstufen und Veränderung
Empfänger | HARTZ IV (2023) | BÜRGERGELD (2024) | Differenz |
---|---|---|---|
Alleinstehende & Alleinerziehende (volljährig) | 502 Euro | 563 Euro | +61 Euro |
Partner (volljährig) | 451 Euro | 506 Euro | +55 Euro |
Erwachsene (im Haushalt Dritter) | 402 Euro | 451 Euro | +49 Euro |
Jugendliche 14-17 Jahren | 420 Euro | 471 Euro | +51 Euro |
Kinder (6-13 Jahren) | 348 Euro | 390 Euro | +42 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 318 Euro | 357 Euro | +39 Euro |
Zusätzlicher Grundfreibetrag für Kinder
Für Kinder der Klassenstufen 3 bis 6 gibt es bis zur Einführung der Kindergrundsicherung einen sofortigen Kinderzuschlag von 20 Euro monatlich.
Vergleich: Bürgergeld <> Hartz IV
Im Vergleich zum Vorgänger Hartz IV steigen die Bürgergeld-Regelsätze im Schnitt um 50 Euro. Mit dem Bürgergeld haben Empfänger von Sozialleistungen jeden Monat mehr Geld auf dem Konto als mit den Sätzen des alten Systems, Hartz IV.
Ich bin Hartz-IV-Empfänger, muss ich Bürgergeld neu beantragen?
Nein, alle Personen, die bereits Anspruch auf Sozialleistungen haben, werden automatisch in das neue System des Bürgergeldes überführt. Das bedeutet, Hartz-IV- und ALG-II-Empfänger müssen keine zusätzlichen Unterlagen und Anträge einreichen, um das Bürgergeld zu erhalten.
Dabei ist zu beachten, dass auch ein Antrag auf Verlängerung der Anspruchsberechtigung gestellt werden muss.
Was passiert mit Hartz IV bzw. dem Arbeitslosengeld II?
Sobald das neue Bürgergeld am 1. Januar 2023 startet, wird Hartz IV bzw. ALG II ersetzt und existiert dann nicht mehr. Das gesamte System wird ab dann auf Bürgergeld umgestellt.
Was sind die wichtigsten Freibeträge beim Bürgergeld und wann treten sie in Kraft?
Die Einkommensteuerfreibeträge für Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwillige und FSJler werden auf die jeweilige Minijobgrenze angehoben. Die derzeitige Minijobgrenze liegt bei 520 Euro.
Dieser erhöhte Freibetrag gilt auch für den Verdienst von Schülern in der dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung sowie in den Ferien. Für „Midi-Jobs“ zwischen 520 € und 1000 € ist der Einkommens-Freibetrag höher als bei Hartz IV. Mit Einführung des Bürgergeldes kann man bei Midi Jobs 30%, statt 20% beim Arbeitslosengeld II, ohne Anrechnung behalten.
Wann treten die neuen Freibeträge für Sozialhilfeempfänger in Kraft?
Es wird erwartet, dass die Änderungen der Steuerfreibeträge im Laufe des nächsten Jahres kommen und mit der zweiten Phase der Einführung des Bürgergeldes am 1. Juli 2023 beginnen werden.
Bürgergeld und Privatvermögen – Grenzen und zeitliche Begrenzung
Viele Menschen fragen sich, ob sie Bürgergeld auch dann beantragen können, wenn sie über ein beträchtliches Privatvermögen verfügen – die kurze Antwort lautet: Ja, bis zu einer bestimmten Grenze.
Wenn Sie über Ersparnisse und andere Vermögenswerte verfügen und Bürgergeld beziehen, dürfen Sie diese während des ersten Jahres des Bezugs von Sozialleistungen ohne Anrechnung auch behalten.
Es gibt auch eine Grenze, wie viel persönliches Vermögen unangetastet bleibt:
- für Alleinstehende sind es 40.000 Euro,
- für jede weitere Person, die im selben Haushalt lebt, 15.000 Euro.
Mit anderen Worten: Ein Bürgergeld-Empfänger muss seine Ersparnisse im ersten Jahr nicht für seinen Lebensunterhalt einsetzen, wenn das persönliche Vermögen die oben genannten Höchstbeträge nicht übersteigt.
Bürgergeld – welche Kosten werden während der Wartezeit übernommen?
Ja, die Kosten für den Lebensunterhalt werden während der Wartezeit übernommen. Das heißt, wenn man eine Wohnung anmietet, die deutlich größer ist als die angemessene Größe für seine Bedürfnisse, wird diese Wohnsituation bei der Beantragung von Bürgergeld nicht in Frage gestellt und auch nicht geprüft. Dies gilt für die ersten 12 Monate des Bürgergeld-Bezugs.
Hinweis: Die Heizkosten hingegen werden nur bis zu einem angemessenen Umfang übernommen.
Was geschieht nach Ablauf der Bürgergeld-Wartefrist für das Privatvermögen?
Nach Ablauf der Karenzzeit erhöht sich der persönliche Vermögensfreibetrag von Personen, die bereits Bürgergeld beziehen, um 15.000 Euro. Auch Eigenheimbesitzer oder Selbstständige, die über Vermögen verfügen, das zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter gehalten oder erworben wird, werden bei der Ermittlung des Bürgergeldanspruchs und der Höhe des Betrages, auf den man Anspruch hat, nicht berücksichtigt.
Wie wird das Bürgergeld die Fort- und Weiterbildung unterstützen?
Das Bürgergeld legt den Fokus mehr auf die Ausbildung und weniger auf Zeitarbeit.
Dabei liegt der Schwerpunkt beim Bürgergeld darauf, Menschen eine bessere Möglichkeit zu geben, einen dauerhaften und keinen befristeten Arbeitsplatz zu finden. Daher werden mit dem neuen Sozialleistungssystem Bürgergeld auch zusätzliche finanzielle Anreize für die Aus- und Weiterbildung gefördert.
Hier einige der bisher bekannten Beispiele:
- In einigen Fällen kann die gesamte Dauer der Berufsausbildung mit dem Bürgergeld gefördert werden
- In einigen Fällen kann die Ausbildungszeit von 3 auf nur 2 Jahre verkürzt werden
- Personen, die ihre Grundkenntnisse wie Mathematik, Informatik usw. erweitern wollen, können ebenfalls eine zusätzliche Förderung erhalten
- Für Teilnehmer an studienbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen ist ein zusätzlicher monatlicher Zuschuss von 150 Euro vorgesehen
- Bürgergeld-Empfänger, die sich nachweislich aktiv um eine Weiterbildung und damit um den Wiedereinstieg in das Berufsleben bemühen, können einen Bonus von 75 Euro pro Monat erhalten (als zusätzliche Bonuszahlung zum Bürgergeld-Regelsatz)
Gibt es eine Karenzzeit für Bürgergeld-Sanktionen?
Nein, es gibt keine Karenzzeit für Personen, die Pflichten aus der Grundsicherungsleistung verletzen. Dies bedeutet, dass mit dem Beginn des Bürgergeldes am 1. Januar 2023 sofort Sanktionen für Fehlverhalten verhängt werden können. Die Karenzzeit wurde vielmehr durch eine willkürliche Frist ersetzt.
Was sind die Bürgergeld-Sanktionen?
Oder einfach ausgedrückt: Welche Folgen hat es für Bürgergeld-Empfänger, wenn sie Pflichten aus der Grundsicherungsleistung verletzen? Zum Beispiel wenn Bürgergeld-Empfänger eine zumutbare Arbeitsgelegenheit, die das Jobcenter anbietet, nicht annehmen.
Bürgergeld-Sanktionen können bereits ab dem 1. Januar 2023 verhängt werden, wobei sich die Strafmaßnahmen mit jedem Vorfall verschärfen:
- Beim 1. Vorfall : durch die Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit können monatlichen Regelleistung um 10% für einen Monat gekürzt werden
- Beim 2. Vorfall : ist eine Kürzung des monatlichen Bürgergeldes um 20% für 2 Monate vorgesehen
- Beim 3. Vorfall : ist eine 30% Kürzung der Sozialleistung für 3 Monate vorgesehen
Meldet man sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist beim Jobcenter zurück, kann bei jedem Versäumnis eine Kürzung der monatlichen Sozialleistungen um 10 % für einen Monat verhängt werden.
Übermäßige Leistungskürzungen sind nicht vorgesehen. Wenn die Nichterfüllung der Pflichten auf unzumutbare Umstände, wie z.B. Härtefälle, zurückzuführen ist, werden diese höchstwahrscheinlich berücksichtigt werden.
Bei Jugendlichen sollte im Falle einer Pflichtverletzung eine Beratung angeboten werden.
Wirken sich Bürgergeld-Sanktionen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung aus?
Nein. Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger, die ihre Pflichten verletzen, führen lediglich zu einer Kürzung der monatlichen Regelsätze.
Lohnt es sich noch zu arbeiten, wenn man Bürgergeldempfänger ist?
Arbeit bietet viel mehr als die Möglichkeit, seine Grundbedürfnisse zu befriedigen. Wer arbeitet und sich in die Gesellschaft einbringt, hat mehr als nur monetäre Vorteile.
Zudem wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde brutto angehoben, was noch mehr Anreize schafft, den Weg zurück ins Erwerbsleben zu finden.
Ist das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Nein. Das Bürgergeld ist in den meisten Fällen nicht als Einkommensersatz gedacht, sondern als Sozialleistung zur Unterstützung von Arbeitssuchenden oder von Menschen, die aufgrund einer Langzeiterkrankung nicht arbeiten können.
Gibt es in Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird zwar immer mal wieder auf politischer Ebene diskutiert, jedoch gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Bis heute wurde in Deutschland kein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt.
Reduziert das Bürgergeld den bürokratischen Aufwand von Hartz IV?
Ja, das Bürgergeld soll den bürokratischen Aufwand für Antragsteller, Leistungsempfänger und Sachbearbeiter, im Vergleich zum Vorgänger, reduzieren.
Kann man das Bürgergeld online beantragen?
Ja, es ist geplant, dass das Bürgergeld sowohl online als auch offline zugänglich sein wird. Es wird erwartet, dass das Bürgergeld online über einen digitalen Antrag eingereicht werden kann. Die Antragstellung ist weiterhin per Post möglich.
Mehr zur Beantragung des Bürgergeldes erfahren Sie in diesem Artikel
Ändern sich die Ansprechpartner für derzeitige Hartz-IV-Empfänger?
Nein. Trotz des Systemwechsels beim Bürgergeld können bisherige Hartz-IV-Empfänger damit rechnen, weiterhin mit denselben beratenden Mitarbeitern zu arbeiten.
Unabhängig des neuen Systems ist ein Wechel des Sacharbeiters aber jederzeit möglich. Es gibt keinen Anspruch auf die Wahl des Mitarbeiters für Antragsteller und/oder Bürgergeld-Empfänger.
Wie werden Vermögen und Einkommen beim Bürgergeld zur Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt?
Um den Bedarf einer Person zu ermitteln, werden bei jeder Antragstellung der Regelbedarf, die Kosten der Unterkunft und die Mehraufwendungen berücksichtigt. Verfügt eine Person über laufendes Einkommen oder andere Arten von Vermögen, werden diese mit dem Bürgergeldantrag bei der Bedarfs-Ermittlung angerechnet.
Entsprechende Freibeträge aus der Erwerbstätigkeit (falls eine Person erwerbstätig ist) werden abgezogen, wie z.B.:
- 100 Euro als einmalige Pauschale werden aus der Beschäftigung abgezogen
- Für den Betrag zwischen 100 und 520 Euro – 20%
- Für den Betrag zwischen 521 Euro und 1000 Euro – 30 %
- Für Beträge zwischen 1001 und 1200 Euro – 10% – Wenn eine Person mindestens ein Kind hat, das noch minderjährig ist, kann der Freibetrag für die Beschäftigung sogar bis zu 1.500 Euro monatlich betragen.
Hinweis: Die oben genannten Freibeträge werden bei der Ermittlung des Bürgergeldes nicht berücksichtigt!
Wie wirkt sich das Bürgergeld auf die Leistungen für Kinder beim Grundeinkommen aus?
Die Regelbedarfe für Kinder werden auch beim Bürgergeld erhöht. Die folgende Tabelle zeigt die neuen Sätze und den jeweiligen Unterschied zum Vorgänger-System von Hartz IV.
Leistungsberechtigte | Regelbedarfsstufe | REGELSATZ (2023) | Differenz (Hartz IV) |
---|---|---|---|
Jugendliche 14-17 Jahren | Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro | +51 Euro |
Kinder (6-13 Jahren) | Regelbedarfsstufe 5 | 390 Euro | +42 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | Regelbedarfsstufe 6 | 357 Euro | +39 Euro |
Zusätzlich werden für jedes Kind bis zur Kindergrundsicherung 20 Euro als Zuschlag gezahlt.
Was ist Kindergrundsicherung?
Das System der Kindergrundsicherung zielt darauf ab, mehrere bereits bestehende Sozialleistungen für Kinder in einer einzigen zusammenzufassen. Auf diese Weise will die Regierung mehr Familien erreichen, die Unterstützung benötigen.
Wann wird die Kindergrundsicherung eingeführt?
Die Einführung der Kindergrundsicherung ist für den 1. Januar 2025 geplant.
Welche Zusatzleistungen gibt es für Kinder von Bürgergeld-Empfängern?
In der Grundsicherung für Kinder und Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr sind auch Bonusleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket enthalten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Schul-/Kitaausflüge für einen oder mehrere Tage
- Ausstattung mit Schulsachen – die einmal am 1. Februar und einmal am 1. August eines Jahres zu erhalten sind
- Bei Bedarf – Transport der Kinder zur Schule
- Nachhilfe bei Bedarf
- Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder im Hort
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 15 Euro Pauschalprämie, wenn man am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinde teilnimmt
Gibt es Mehrbedarfe beim Bürgergeld oder zusätzliche Leistungen zum Regelsatz ?
Ja, in einigen Fällen gibt es zusätzliche Leistungen zum monatlichen Bürgergeld, die gewährt werden, wie:
- alleinerziehende Menschen
- Menschen mit Behinderungen, die Sozialleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehen
- Menschen, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen eine teure Ernährung benötigen
- Schwangere Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche
- Haushalte mit dezentraler Warmwasserbereitung
Wie werden die Ergänzungsleistungen ausgezahlt?
Die Zusatzleistungen zum monatlichen Bürgergeld-Regelsatz werden pauschal ausgezahlt. Ob eine Person die Bonusleistungen bedarfsgerecht nutzt, wird nicht kontrolliert und muss nicht nachgewiesen werden.
Wann wird das Bürgergeld gezahlt?
Am 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld eingeführt. Die Geldleistung wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Die Auszahlungstermine variieren je nach Kalendermonat und Feiertagen. Alle Zahlungstermine für das Bürgergeld können hier abgerufen werden: