Ratgeber zur Grundsicherung – Bürgergeld und Reform zum Grundsicherungsgeld 2026

Hier findest du verständliche Infos zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – umgangssprachlich „Bürgergeld“. Wir erklären die wichtigsten Punkte so, dass du schnell weiterkommst: Auszahlungstermine, Antrag, Regelbedarf/Mehrbedarf und eine erste Orientierung per Rechner.

Für 2026 ist eine Umbenennung von „Bürgergeld“ zu „Grundsicherungsgeld“ im geplant bzw. im laufenden Verfahren. Ob und in welcher Höhe du Anspruch hast, hängt aber nicht am Namen, sondern an den gesetzlichen Regeln im SGB II und an deinem Bescheid. Wir zeigen dir, was sich 2026 voraussichtlich ändert, was gleich bleibt und wo es im Alltag wirklich darauf ankommt.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wir erklären Regeln und Abläufe verständlich. Verbindlich sind Bescheide und Auskünfte von Jobcenter, Behörden und zugelassenen Beratungsstellen.

Schnellzugriff

Was ist Grundsicherung (SGB II)?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist eine staatliche Leistung für Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder verwertbarem Vermögen decken können. In den letzten Jahren wurde diese Leistung meist als Bürgergeld bezeichnet.

Wichtig: Wenn sich die Bezeichnung ändert, ändert sich nicht automatisch dein Anspruch. Entscheidend sind die Regeln im SGB II und die individuelle Prüfung durch das Jobcenter.


Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruch kann bestehen, wenn du in Deutschland lebst, grundsätzlich erwerbsfähig bist und Unterstützung brauchst – zum Beispiel:

  • du bist arbeitslos oder zwischen zwei Jobs
  • du kannst vorübergehend nicht arbeiten (z.B. Krankheit)
  • du arbeitest, aber das Einkommen reicht nicht für die laufenden Kosten (Aufstocker)

Wichtig: Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, wird immer im Einzelfall geprüft. Grundlage ist der Antrag und die eingereichten Nachweise.


Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?

In der Praxis geht es meist um diese Bausteine:

  • Regelbedarf (Lebensunterhalt)
  • Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • mögliche Zusatzleistungen je nach Situation (z.B. Mehrbedarf)

Die Begriffe Regelsatz, Regelbedarf und Mehrbedarf werden oft verwechselt. Eine verständliche Erklärung mit Beispielen findest du hier: Regelsatz, Regelbedarf, Mehrbedarf.


Auszahlung – wann kommt die Grundsicherung auf das Konto?

Viele suchen nicht die Theorie, sondern eine klare Antwort: Wann ist die Zahlung auf dem Konto? In der Praxis spielen Monatswechsel, Wochenenden und Feiertage eine große Rolle.

Hier findest du die Auszahlungstermine – und was du tun kannst, wenn eine Zahlung ausbleibt.


Antrag stellen – so gehst du vor

Die Grundsicherung (SGB II) wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Damit es nicht unnötig lange dauert, kommt es vor allem auf diese Punkte an:

  • vollständige Unterlagen (Identität, Wohnung/Miete, Einkommen/Vermögen, Bedarfsgemeinschaft)
  • klare Angaben zu deiner Situation (z.B. Arbeit, Krankheit, Kinder, Partner)
  • Nachweise nachreichen, wenn das Jobcenter sie anfordert (Fristen beachten)

Zum Antrag-Leitfaden (Ablauf, Checkliste, typische Fehler).


Rechner – schnelle Orientierung

Wenn du schnell grob einschätzen willst, ob und in welcher Richtung ein Anspruch möglich ist, hilft der Rechner als erste Orientierung. Er ersetzt keinen Bescheid, spart aber Zeit bei der Vorbereitung.

Zum Leistungsrechner.


Häufige Fragen


Über diese Seite

Wir schreiben bewusst einfach und praxisnah. Wenn du einen Fehler findest oder etwas unklar ist, melde dich gern kurz – wir prüfen das und aktualisieren.

Zuletzt aktualisiert am: 16.01.2026

BGZ

Redaktion:

Fachredaktion Grundsicherung (SGB II)


Fachredaktion für Grundsicherung (SGB II) - Schwerpunkt verständliche Einordnung von Regelsätzen, Auszahlungsterminen und Anspruchsvoraussetzungen.

Transparenz-Hinweis: Inhalte werden redaktionell gepflegt und bei relevanten Änderungen (z.B. Regelsätze, Auszahlungstermine, Gesetzesänderungen) aktualisiert. Wir veröffentlichen keine generischen KI-Texte, sondern redaktionell geprüfte Fachinformationen.