Mit dem Bürgergeld-Rechner kannst du nachvollziehen, wie hoch ein monatlicher Anspruch nach den früheren Bürgergeld-Regeln ungefähr ausfallen konnte. Berücksichtigt werden unter anderem Haushalt, Regelbedarf, ausgewählte Mehrbedarfe, Wohnkosten und Einkommen.

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keinen Bescheid des Jobcenters.

Historischer Rechner: Dieser Rechner bildet die Bürgergeld-Zeit von Januar 2023 bis zum 30. Juni 2026 ab. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung nach dem SGB II Grundsicherungsgeld.

Direkt zum historischen Bürgergeld-Rechner ↓

Was berechnet der Bürgergeld-Rechner?

Vereinfacht ermittelt der Rechner zunächst den möglichen Bedarf des Haushalts und zieht anschließend anrechenbares Einkommen ab.

Regelbedarf
abhängig von Haushalts- und Lebenssituation

+

Mehrbedarfe
soweit im Rechner berücksichtigt

+

Unterkunft & Heizung
nach den eingegebenen Wohnkosten

−

Anrechenbares Einkommen
nach den hinterlegten Freibeträgen
= voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch

Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Berechnung. Die tatsächliche Leistungsentscheidung traf immer das zuständige Jobcenter.

Welche Angaben brauchst du?

Für eine möglichst brauchbare Schätzung solltest du folgende Angaben bereithalten:

  • Zeitraum: Januar bis Juni 2023, Juli bis Dezember 2023, 2024, 2025 oder Januar bis Juni 2026
  • Haushalt: alleinstehend, alleinerziehend oder mit Partner sowie Anzahl und Alter der Kinder
  • Wohnkosten: Bruttokaltmiete und Heizkosten
  • Erwerbseinkommen: Brutto- und Nettoeinkommen
  • weitere Einkünfte: soweit sie für die Berechnung relevant sind
  • Mehrbedarfe: nur berücksichtigen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen tatsächlich vorlagen
Tipp: Je genauer die eingegebenen Werte sind, desto sinnvoller ist die Schätzung. Besonders bei Einkommen und Wohnkosten können kleine Unterschiede das Ergebnis verändern.

Historischer Bürgergeld-Rechner 2023–2026

Historischer Bürgergeld-Rechner Berechnung für die Bürgergeld-Zeit von Januar 2023 bis Juni 2026
Rechtsstand auswählen: Der Rechner verwendet die Regelbedarfe und wesentlichen Erwerbstätigenfreibeträge des gewählten Zeitraums.

1. Zeitraum und Haushalt

2. Unterkunft und Heizung

€
Nettokaltmiete + kalte Nebenkosten
€
Der Rechner prüft keine örtliche Angemessenheit.

3. Erwerbseinkommen

Person 1
€
€
Der Freibetrag wird aus dem Bruttoeinkommen ermittelt und anschließend vom eingegebenen Nettoeinkommen abgezogen. Besondere zusätzliche Absetzbeträge werden nicht individuell geprüft.

4. Weiteres Einkommen

€
z. B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder andere anzurechnende Einnahmen

5. Mehrbedarfe

€
Nur eintragen, wenn Betrag und Anspruch bereits bekannt sind.

Warum lässt sich der Zeitraum auswählen?

Das Bürgergeld galt vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2026. Innerhalb dieser Zeit änderten sich mehrere für die Berechnung relevante Werte.

Besonders wichtig waren:

  • unterschiedliche Regelbedarfe 2023 und ab 2024,
  • geänderte Erwerbstätigenfreibeträge ab Juli 2023,
  • unterschiedliche Kindergeldbeträge und
  • weitere leistungsrelevante Änderungen während der Bürgergeld-Zeit.

Deshalb berechnet dieser historische Rechner nicht pauschal mit einem einzigen Rechtsstand.

Beispiel: Eine Berechnung für März 2023 konnte trotz identischem Haushalt und Einkommen anders ausfallen als eine Berechnung für März 2025.

So nutzt du den Rechner

1
Zeitraum wählen
Bestimme zuerst, für welchen Bürgergeld-Zeitraum gerechnet werden soll.
2
Daten eingeben
Haushalt, Wohnkosten, Einkommen und mögliche Mehrbedarfe angeben.
3
Ergebnis prüfen
Der Rechner zeigt Bedarf, Einkommen und die geschätzte monatliche Leistung.

Regelbedarfe während der Bürgergeld-Zeit

Das Bürgergeld startete 2023 mit niedrigeren Regelbedarfen als in den Folgejahren. Zum 1. Januar 2024 wurden die Beträge deutlich angehoben. 2025 und im Bürgergeld-Zeitraum bis Juni 2026 blieben sie anschließend unverändert.

Regelbedarfsstufe 2023 2024–Juni 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende 502 € 563 €
Volljährige Partner 451 € 506 €
Regelbedarfsstufe 3 402 € 451 €
Jugendliche 14–17 Jahre 420 € 471 €
Kinder 6–13 Jahre 348 € 390 €
Kinder 0–5 Jahre 318 € 357 €

Mehr zur Entwicklung der damaligen Beträge findest du in unserem Überblick zu Regelbedarf und Mehrbedarf beim Bürgergeld.

Warum 2023 in zwei Zeiträume unterteilt ist

Für 2023 unterscheidet der Rechner zwischen:

  • Januar bis Juni 2023 und
  • Juli bis Dezember 2023.

Der Grund ist die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform zum 1. Juli 2023.

Unter anderem wurden die Freibeträge bei Erwerbseinkommen verändert. Im Einkommensbereich zwischen 520 und 1.000 Euro erhöhte sich der prozentuale Freibetrag.

Eine Berechnung für die erste Jahreshälfte 2023 sollte deshalb nicht dieselben Freibetragsregeln verwenden wie eine Berechnung für die zweite Jahreshälfte.

Wohnkosten im historischen Rechner

Zum Bürgergeld konnten zusätzlich zum Regelbedarf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gehören.

Der Rechner berücksichtigt die eingegebenen Beträge für:

  • Bruttokaltmiete und
  • Heizkosten.

Er prüft jedoch nicht automatisch, ob diese Kosten nach den örtlichen Vorgaben angemessen waren.

Die tatsächliche Berücksichtigung konnte unter anderem abhängen von:

  • Wohnort,
  • Haushaltsgröße,
  • örtlicher Mietobergrenze,
  • Karenzzeit und
  • persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls.

Die historischen Regeln erklären wir ausführlicher auf unserer Seite zu Bürgergeld-Miete und Mietobergrenzen.

Welche Mehrbedarfe werden berücksichtigt?

Zusätzlich zum Regelbedarf konnten beim Bürgergeld bestimmte Mehrbedarfe entstehen.

Der Rechner kann unter anderem berücksichtigen:

  • Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn der passende Prozentsatz ausgewählt wird,
  • dezentrale Warmwasserbereitung sowie
  • einen bereits bekannten sonstigen anerkannten Mehrbedarf.

Ob ein Mehrbedarf tatsächlich bestand, hing von den gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen ab.

Der Rechner ersetzt diese individuelle Prüfung nicht.

Kindergeld im Bürgergeld-Rechner

Für minderjährige Kinder kann der Rechner das damalige Kindergeld automatisch als Einkommen berücksichtigen.

Dabei werden je nach gewähltem Zeitraum unterschiedliche Beträge verwendet:

Zeitraum Kindergeld je Kind und Monat
2023 250 €
2024 250 €
2025 255 €
Januar–Juni 2026 259 €

Die automatische Berücksichtigung kann im Rechner abgeschaltet werden, wenn die jeweilige Haushaltskonstellation eine individuelle Prüfung erforderlich macht.

Einkommen und Erwerbstätigenfreibeträge

Eigenes Erwerbseinkommen wurde beim Bürgergeld nicht einfach vollständig vom Bedarf abgezogen.

Bestimmte Beträge blieben anrechnungsfrei.

Der Rechner verwendet dafür:

  • das eingegebene Bruttoeinkommen zur Berechnung des Erwerbstätigenfreibetrags und
  • das Nettoeinkommen als Ausgangspunkt für das anzurechnende Erwerbseinkommen.

Besondere zusätzliche Absetzungen können in einem Online-Rechner nicht vollständig abgebildet werden.

Dazu konnten beispielsweise individuell höhere notwendige berufliche Aufwendungen oder andere Besonderheiten gehören.

Was zeigt das Ergebnis?

Nach der Berechnung zeigt der historische Rechner mehrere Werte getrennt an.

Gesamtbedarf
Regelbedarfe, eingegebene Unterkunftskosten und Mehrbedarfe
Anrechenbares Einkommen
Erwerbs- und weiteres Einkommen nach der hinterlegten Berechnung
Zusätzliche Leistungen
zum Beispiel der im jeweiligen Zeitraum berücksichtigte Sofortzuschlag
Geschätzter Anspruch
voraussichtliche monatliche Bürgergeld-Leistung

Zusätzlich zeigt die Aufschlüsselung, wie sich einzelne Bedarfe und Einkommensbeträge zusammensetzen.

Warum kann das Ergebnis vom damaligen Jobcenter-Bescheid abweichen?

Auch ein umfangreicher Rechner kann nicht jeden SGB-II-Fall vollständig nachbilden.

Abweichungen waren insbesondere möglich bei:

  • Unterkunftskosten: örtliche Angemessenheitsgrenzen werden nicht automatisch geprüft,
  • Vermögen: die individuelle Vermögensprüfung wird nicht berechnet,
  • Einkommen: besondere Freibeträge und Absetzungen können vom Einzelfall abhängen,
  • Bedarfsgemeinschaft: ungewöhnliche Haushaltskonstellationen konnten anders bewertet worden sein,
  • einmaligen Leistungen: beispielsweise Erstausstattungen werden nicht als normaler Monatsanspruch berechnet,
  • Darlehen und Erstattungen: solche Sonderfälle sind nicht Teil der Standardberechnung.
Kein Bescheid-Ersatz: Das Ergebnis ist eine historische rechnerische Orientierung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Bürgergeld zustand, konnte nur das zuständige Jobcenter verbindlich feststellen.

Was gilt heute?

Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld abgelöst.

Die Regelbedarfsbeträge änderten sich zum Stichtag zwar nicht, andere gesetzliche Vorgaben wurden jedoch angepasst.

Der historische BGZ-Rechner sollte deshalb nicht für heutige Leistungsfälle verwendet werden.

Aktuellen Anspruch berechnen: Für heutige Leistungsfälle steht der Grundsicherungsgeld-Rechner (GSG-Rechner) zur Verfügung. Er verwendet den Rechtsstand seit dem 1. Juli 2026.

Weitere Bürgergeld-Themen

Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche historische Schätzung. Verbindlich war ausschließlich die Entscheidung des zuständigen Jobcenters.

Warum muss ich einen Zeitraum auswählen?

Weil sich während der Bürgergeld-Zeit Regelbedarfe, Freibeträge und weitere Beträge änderten. Eine Berechnung für 2023 kann deshalb von einer Berechnung für 2025 abweichen.

Kann ich den Rechner mit Erwerbseinkommen nutzen?

Ja. Der Rechner berücksichtigt Brutto- und Nettoeinkommen und berechnet daraus einen vereinfachten Erwerbstätigenfreibetrag.

Berücksichtigt der Rechner Vermögen?

Nein. Eine zuverlässige Vermögensprüfung hängt von weiteren persönlichen Angaben ab und wird bewusst nicht in die Schätzung einbezogen.

Werden Mietobergrenzen automatisch geprüft?

Nein. Eingegebene Wohnkosten werden zunächst vollständig in die Berechnung übernommen. Ob sie beim damaligen Jobcenter tatsächlich als angemessen galten, muss getrennt beurteilt werden.

Kann ich den Bürgergeld-Rechner heute noch für Grundsicherungsgeld verwenden?

Nein. Für Leistungsfälle ab dem 1. Juli 2026 gelten geänderte Regeln. Zum Hinweis zum aktuellen Rechner.

Quellen und Rechtsgrundlagen