Millionen von Bundesbürgern in Deutschland sind auf das Bürgergeld angewiesen. Doch was tun, wenn der Jobcenter-Bescheid fehlerhaft ist? Kann man dem widersprechen?

Menschen, die einen Antrag auf Bürgergeld stellen, tun dies in der Regel aus einer finanziellen Notsituation heraus. Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht, ist die Sozialleistung hilfreich, um über die Runden zu kommen.

Ist der Jobcenter-Bescheid jedoch fehlerhaft, stehen Geringverdiener und Bürgergeld-Empfänger vor einer enormen Herausforderung. Viele fragen sich: Kann man auch beim Bürgergeld Widerspruch einlegen?

Wir geben in unserem Artikel einen Überblick, was man gegen fehlerhafte Jobcenter-Bescheide tun kann und erklären die wichtigsten Eckpunkte zum Bürgergeld Widerspruch.

Im ersten Schritt Bescheid auf Fehler prüfen

Sobald der Jobcenter-Bescheid im Briefkasten steckt, sollten Bürgergeld-Empfänger und Geringverdiener diesen genau prüfen. Nicht immer sind diese Bescheide fehlerfrei.

Um den Bescheid richtig zu prüfen, können folgende Fragen hilfreich sein:

  • Entsprechen die persönlichen Angaben den Angaben im Antrag?
  • Stimmen die Angaben zu den persönlichen Wohnverhältnissen, oder wurde aus einer Wohngemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft gemacht?
  • Wurden alle eventuell beantragten Mehrbedarfe korrekt erfasst und berechnet?
  • Wurde der Regelbedarf für alle Haushaltsmitglieder korrekt berechnet?
  • Stimmen die Angaben zu Miet- und Wohnkosten sowie zum eventuellen Einkommen?
  • Sind die Angaben zum Empfänger der Zahlungen korrekt?
  • Stimmen die Angaben zur Krankenversicherung?
  • Liegt eine aktuelle Rechtsbehelfsbelehrung bei?

Unser Tipp: Es ist ratsam, sich vom ursprünglichen Antrag eine Kopie abzuheften. Damit können Bürgergeld-Empfänger jederzeit nachweisen, dass falsche Angaben im Bescheid aufgrund fehlerhafter Angaben im Antrag zurückzuführen sind.

Bei Fehlern im Bescheid: Bürgergeld Widerspruch 

Ist der Jobcenter-Bescheid fehlerhaft, sollte innerhalb von vier Wochen ein Bürgergeld Widerspruch eingelegt werden.

Dabei handelt es sich um einen sogenannten Rechtsbehelf, den Empfänger von Bürgergeld nutzen können, um fehlerhaften Bescheiden oder auch abgelehnten Anträgen zu widersprechen.

Am Ende führt das dazu, dass der Jobcenter-Bescheid noch einmal eingehend geprüft wird.

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Auf die Einhaltung der Frist kommt es an

Entscheidend für diese Frist ist das Datum, an dem der Bescheid bei den Betroffenen eingegangen ist.

Allerdings muss man an diesem Punkt auch erwähnen: Der Bescheid vom Jobcenter gilt laut §122, Abs. 2 der Abgabenordnung, kurz AO, am 3. Tag nach Versendung als zugestellt. Verschickt das Jobcenter den Bürgergeld-Bescheid also beispielsweise am 10. eines Monats, gilt er am 13. als zugestellt. Und genau dieses Datum ist für die Widerspruchs-Frist entscheidend!

Wer einen Bürgergeld Widerspruch einlegt, sollte zudem darauf achten, dass dieser innerhalb von vier Wochen nach Zustellung beim Jobcenter eingegangen ist.

Das bedeutet: Endet die Widerspruchs-Frist beispielsweise an einem 15., muss der schriftliche Widerspruch auch spätestens an diesem Tag dem Jobcenter vorliegen. Es reicht nicht, den Widerspruch erst an diesem Datum loszuschicken!

Fristende am Wochenende?

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verlängert sich die Widerspruchsfrist ein wenig. Das heißt, dass der Bürgergeld Widerspruch erst am darauffolgenden Werktag bis spätestens Mitternacht im Jobcenter vorliegen muss.

Unser Tipp: Es ist wesentlich stressfreier, wenn man gar nicht erst bis zum letzten Tag wartet, um Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid einzulegen.

Frist verpasst?

Sofern die Widerspruchs-Frist abgelaufen ist, gilt der Jobcenter-Bescheid endgültig als bindend und rechtsgültig.

In diesem Fall bleibt Betroffenen nur noch die Möglichkeit, für den Bescheid einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Bürgergeld Widerspruch bedarf der Schriftform

Grundsätzlich muss der Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid schriftlich erfolgen. Aber nicht als E-Mail!

Das kann formlos erfolgen. Dennoch solten einige wichtige Angaben nicht vergessen werden:

  • Beim Widerspruch ist das Jobcenter der Empfänger und der Antragsteller der Absender (einschließlich Adresse).
  • Neben der Angabe zum Datum ist auch die individuelle Nummer für die Bedarfsgemeinschaft beziehungsweise das Aktenzeichen aufzuführen.
  • Eine kurze Begründung, warum Widerspruch eingelegt wird, kann hilfreich sein.

Unser Tipp: Wer den Bürgergeld Widerspruch mit der Post schickt, sollte ihn als Einschreiben schicken. Bei einer persönlichen Abgabe im Jobcenter empfiehlt es sich immer, das unter Zeugen oder noch besser mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung zu tun.

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Widerspruch zum Jobcenter-Bescheid: Geht es auch mündlich?

Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Widerspruch mündlich einzulegen. Das bedeutet, dass man zu Protokoll gibt, warum man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist.

Dazu müssen Betroffene jedoch direkt im Jobcenter vorstellig werden. Abschließend muss das Protokoll des mündlich erfolgten Widerspruchs unterzeichnet werden.

Achtung! Trotz Bürgergeld Widerspruch bleibt der Bescheid (vorerst) bindend!

Was bei der Bedarfsgemeinschaft zu beachten ist

Übrigens betrifft der Bürgergeld-Widerspruch eine Bedarfsgemeinschaft, müssen alle Mitglieder dieser Gemeinschaft damit einverstanden sein. Außerdem sollte aus dem Widerspruch hervorgehen, welche einzelnen Punkte strittig sind und erneut geprüft werden sollen. Damit reicht es, wenn nur ein Widerspruch verfasst wird.

Fazit: Der Bürgergeld-Widerspruch ist kostenlos

So ärgerlich es sein kann, wenn der Jobcenter-Bescheid fehlerhaft ist: Es gibt für Geringverdiener und Bürgergeld-Empfänger den kostenlosen Rechtsbehelf des Bürgergeld Widerspruchs. Es kostet lediglich etwas Zeit und Geduld.