Bürgergeld Beantragung

Grundsätzlich gilt: Bürgergeld kann nur auf Antrag gewährt werden. Für die Bearbeitung von Anträgen sind die Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen zuständig. Für die Antragstellung ist es notwendig, den Hauptantrag online oder per Post einzureichen. Das Datum, an dem die Antragstellung erfolgt, ist entscheidend für den Zeitraum der Bürgergeld-Bezüge. Sofern für die Bearbeitung des Bürgergeld-Antrages notwendig, können jederzeit zusätzliche Informationen und Anlagen vom zuständigen Sachbearbeiter angefordert werden. Abschließend erhalten Antragsteller einen Bescheid, indem das Bürgergeld entweder bewilligt oder begründet abgelehnt wird. Gegen den Bescheid kann fristwahrend Widerspruch eingelegt werden.

Bürgergeld Antrag

Wählen Sie zwischen der Online- & Offline Beantragung des Bürgergeldes

Hier können Sie das Bürgergeld sofort online beantragen oder den Hauptantrag in Ruhe anschauen und auf dem Computer abspeichern, um diesen später ausgefüllt an das zuständige Jobcenter zu übermitteln.