Gute Nachrichten für Millionen Haushalte in Deutschland: Schon heute können sich viele vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, und zukünftige Reformen könnten dies noch vereinfachen.

Der Beitrag beträgt aktuell 18,36 Euro im Monat – das sind über 220 Euro im Jahr. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen entlastet werden.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Folgende Gruppen können laut rundfunkbeitrag.de eine Befreiung beantragen:

  • Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Personen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Studierende mit BAföG, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen
  • Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld
  • Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Befreiung gilt in der Regel auch für Ehepartner und volljährige Haushaltsmitglieder, wenn sie bei der Leistungsberechnung berücksichtigt werden.

Antrag nicht vergessen

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Wer berechtigt ist, muss aktiv einen Antrag stellen. Das Formular gibt es online unter:

Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung

Adresse für den Antrag:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50656 Köln

Rückwirkende Befreiung möglich

Wenn du bereits in den letzten drei Jahren berechtigt warst, aber noch keinen Antrag gestellt hast, kannst du die Befreiung rückwirkend beantragen. Wichtig ist, dass du alle nötigen Nachweise (z. B. Bürgergeld-Bescheide) für den Zeitraum vorlegen kannst.

➡️ Quelle: FR.de

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Warum ist eine Reform wichtig?

Der Rundfunkbeitrag gilt aktuell für alle Haushalte – unabhängig davon, ob öffentlich-rechtliche Medien genutzt werden. Sozialverbände kritisieren das als ungerecht, besonders für Menschen mit geringem Einkommen. Eine Reform könnte künftig auch automatische Befreiungen durch Datenabgleich mit Jobcentern ermöglichen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf ein neues Finanzierungsmodell geeinigt, das eine einfachere Anpassung des Rundfunkbeitrags vorsieht. Dabei soll die Beitragshöhe künftig durch ein Widerspruchsmodell geregelt werden, bei dem nicht mehr alle Länder aktiv zustimmen müssen.

➡️ Quelle: Tagesschau