In diesem Monat wird der Beitragsservice erneut eine Kontrolle durchführen und Daten abgleichen, um sicherzustellen, dass alle, die den Rundfunkbeitrag zahlen sollten, ihn auch tatsächlich zahlen.

Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die von allen deutschen Haushalten zu entrichten ist. In bestimmten Fällen, z. B. wenn man Bürgergeld bezieht, kann man sich jedoch von der Beitragszahlung befreien lassen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr stellen können und was zu tun ist, wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen sind und im Januar einen Brief erhalten haben.

Einige Haushalte werden im Januar durch den Beitragsservice überprüft

Alle Haushalte, die bisher keine Zahlungsaufforderung zum Rundfunkbeitrag bekommen haben, sollen ab dem 10. Januar ein Schreiben erhalten.

Die Bürgergeld-Empfänger sollten sich bemühen, das Schreiben so schnell wie möglich zu beantworten und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, damit sie von der Rundfunkgebühr befreit werden können.

Mehr Informationen zum Rundfunkbeitrag

Was ist der Zweck des Rundfunkbeitrages?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schreibt dazu in §1: Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich
rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 34 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages sowie der
Finanzierung der Aufgaben nach § 112 des Medienstaatsvertrages.

Das sogenannte Solidarmodell soll Vielfalt und Qualität ermöglichen und für alle Menschen in Deutschland durch frei zu empfangende Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet abrufbar sein. Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis des solidarischen Modells.

Was ist der Beitragsservice?

Der Beitragsservice ist eine Verwaltungseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die für den Einzug des Rundfunkbeitrags in Deutschland zuständig ist. Zuvor war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bis Ende 2012 für den Einzug der Gebühren zuständig.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag (früher GEZ- oder Rundfunkgebührenbeitrag genannt) 18,36 Euro für einen Privathaushalt.

Wer ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen?

Seit 2015 sind alle in Deutschland lebenden Personen per Gesetz verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Was ist, wenn man keinen Fernseher oder Radio hat? Muss man ohne Gerät trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen?

Ja, der Rundfunkbeitrag wird unabhängig davon fällig, ob man ein Fernsehgerät besitzt oder nicht, und ist nicht nur auf die Möglichkeit des Fernsehempfangs beschränkt.

Seit 2013 wird davon ausgegangen, dass alle Haushalte in irgendeiner Form über eine angemessene technische Ausstattung für den Empfang verschiedener Rundfunkkanäle, einschließlich Radio, Internet usw., verfügen sollten.

In finanziellen oder gesundheitlichen Härtefällen kann die Beitragspflicht jedoch aufgehoben werden. Diese Situation muss dem Beitragsservice glaubhaft und nachweisbar erbracht werden.

Müssen Bürgergeld-Empfänger den Rundfunkbetrag zahlen?

Bürgergeld-Empfänger müssen keinen Rundfunkbetrag bezahlen. Voraussetzung für die Rundfunkbeitragsbefreiung ist die Vorlage des Bürgergeld-Bescheides oder geeigneter Dokumente; die Entscheidung darüber wird im Einzelfall getroffen.

Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

Die folgenden Gruppen müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen:

  • Empfänger von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung, etc.)
  • Empfänger von Ausbildungsförderung (wie Ausbildungsgeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe)
  • Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Befreiung der Rundfunkbeiträge – So gehts

Voraussetzung für die Rundfunkbeitragsbefreiung ist die Vorlage geeigneter Unterlagen und/oder Bescheide; die Entscheidung darüber wird im Einzelfall getroffen.

Um von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit zu werden, müssen Einzelpersonen entweder offline oder online einen Antrag stellen und alle Unterlagen vorlegen, die zum Nachweis der Befreiung erforderlich sind.

Unter folgendem Link kann man die Befreiung von der Gebührenzahlung direkt beantragen.

Alternativ kann man die Rundfunkbeitragsbefreiung auch offline beantragen. Die Antragsformulare sind bei den örtlichen Geschäftsstellen des Beitragsservice erhältlich.

Merkblatt mit weiteren Informationen zur Rundfunkbeitragsbefreiung.