Unbeliebt wie nie, doch der Rundfunkbeitrag ist für alle Haushalte verpflichtend! Aber wer kann sich von der GEZ abmelden und wie funktioniert eigentlich die Abmeldung der Rundfunkgebühr?

Den Rundfunkbeitrag muss sowohl jeder private Haushalt als auch jedes Unternehmen entrichten. Dabei ist es völlig egal, inwieweit die öffentlich rechtlichen Sender geschaut oder gehört werden. 

Selbst die Anzahl von Empfangsgeräten ist egal, denn seit Anfang 2013 wird der Beitrag für jeden Haushalt erhoben. 

Wir sind der Frage nachgegangen, wie man sich am besten von der GEZ abmelden kann. Zudem erläutern wir, welche Abmeldegründe vom Beitragsservice akzeptiert werden und welche nicht.

Berechtigte Abmeldegründe vom Rundfunkbeitrag

Auch wenn der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung verpflichtend ist: Es gibt durchaus Gründe, die eine Abmeldung von der GEZ rechtfertigen.

Berechtigte Abmeldegründe sind:

  • der Umzug in einen Haushalt, für den bereits ein anderes Beitragskonto besteht
  • der dauerhafte Umzug ins Ausland
  • der Tod des Beitragszahlers
  • die Wohnungsaufgabe aufgrund des Umzugs in eine Pflege- oder Behinderteneinrichtung 
  • die Aufgabe der bisherigen Betriebsstätte oder eines Gewerbes.

Nicht akzeptierte Abmeldegründe

Die Öffentlich-Rechtlichen nicht zu schauen oder zu hören ist ebenso wenig ein Abmeldegrund wie die nicht vorhandenen Empfangsgeräte.

Auch die persönliche Ablehnung des Rundfunkstaatsvertrages inklusive der Rundfunkbeiträge ist kein Grund, um die GEZ abzumelden.

Die Abmeldung bei der GEZ hat nichts mit der Rundfunkbeitrag-Befreiung zu tun!

Abmeldung des Rundfunkbeitrags

Zunächst einmal gilt: Wer den Rundfunkbeitrag abmelden will, muss dies in jedem Fall schriftlich tun. Entweder in Form eines herkömmlichen Kündigungsschreibens oder über die Formularseite des Beitragsservice das zutreffende Formular auswählen, ausdrucken und ausfüllen.

Ganz wichtig ist: Vergessen Sie niemals Ihre Beitragsnummer anzugeben. Umso schneller kann die Abmeldung korrekt zugeordnet und bearbeitet werden.

Unser Tipp: Erfahrungsgemäß ist es immer gut, eine Kopie der Abmeldung zu Hause aufzubewahren.

Wichtige Details für die jeweiligen Abmeldegründe

Bei einem Umzug in die Wohnung eines anderen Beitragszahlers genügt nicht nur die neue Anschrift. In diesem Fall muss auch dessen Beitragsnummer sowie Name angegeben werden.

Erfolgt die Abmeldung aufgrund des Todes des Beitragszahlers, muss eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden. Zudem ist es hilfreich, eine Alternativadresse anzugeben, zum Beispiel eines Erben, um die Abmeldebestätigung dorthin senden zu lassen.

Für den Fall einer Geschäftsaufgabe ist üblicherweise eine Kopie der Gewerbeabmeldung notwendig.

Sollten Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, genügt laut Verbraucherzentrale Hamburg meist eine entsprechende Info.

Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags geht an diese Adresse

Die schriftliche Kündigung inklusive Ihrer eigenhändigen Unterschrift senden Sie (im Idealfall als Einschreiben) an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Keine Abmeldebestätigung erhalten?

Üblicherweise sollte die Abmeldung für die GEZ innerhalb von 2 bis 3 Werktagen beim Beitragsservice vorliegen. Rechnet man noch die Bearbeitungsdauer hinzu, sollte spätestens nach etwa einer Woche oder maximal 14 Tagen eine Abmeldebestätigung kommen.

Diese ist ganz wichtig, denn erst wenn Sie diese in der Hand haben, sind Sie offiziell von der Zahlungspflicht entbunden.

Warten Sie also vergeblich, scheuen Sie sich nicht, kurzerhand nachzufragen.  

Aussichten für den Rundfunkbeitrag

Aktuell liegt die Beitragshöhe bei 18,36 Euro monatlich. Noch wird darüber diskutiert, aber man kann wohl davon ausgehen, dass der Rundfunkbeitrag im Rahmen der üblichen Anpassungen 2025 auf 18,94 Euro pro Monat und Haushalt angehoben wird.

Lese-Tipp: Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) mit Bürgergeld: So geht’s