Um eins gleich vorab klarzustellen: Empfänger von Bürgergeld können von der Zahlung der erforderlichen Rundfunkbeiträge befreit werden, sofern sie als Leistungsempfänger einen Antrag stellen. Die Rundfunkbeitrag-Befreiung ist nicht automatisch!

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag ist eine verpflichtende Gebühr, die alle Haushalte in Deutschland gesetzlich zahlen müssen. Er unterstützt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und trägt zur Aufrechterhaltung von Qualität und Vielfalt im Land bei. Die finanzielle Abgabe trägt dazu bei, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu finanzieren. Der aktuelle Betrag des Rundfunkbeitrags beträgt 18,36 Euro pro Privathaushalt.

In diesem Artikel werden wir erklären, wie der Befreiungsprozess von der Rundfunkbeitragszahlung (GEZ) für Empfänger von Bürgergeld funktioniert.

Wer ist für eine Befreiung des Rundfunkbeitrags (GEZ) berechtigt?

Obwohl der Rundfunkbeitrag verpflichtend ist, gibt es bestimmte Umstände, die Einzelpersonen von der Zahlung befreien können. Zum Beispiel können Bürgergeld-Empfänger für eine Befreiung infrage kommen.

Andere könnten ebenfalls berechtigt sein, von der GEZ befreit zu werden, wie zum Beispiel: BAföG-Empfänger, Menschen mit Behinderungen oder in stationärer Pflege, geringverdienende Haushalte, Empfänger anderer Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld I und andere.

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Bürgergeld-Empfänger: So funktioniert’s

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgergeld-Empfänger in Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier sind einige Informationen dazu, wie die Befreiung funktioniert:

  1. Antragsstellung: Um eine Befreiung zu beantragen, muss der Bürgergeld-Empfänger einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen. Der Antrag kann online auf der Website des Beitragsservice oder schriftlich per Post gestellt werden.
  2. Nachweise: Im Antrag müssen bestimmte Nachweise erbracht werden, um die Berechtigung zur Befreiung nachzuweisen. Dazu gehört in der Regel ein aktueller Bewilligungsbescheid des Jobcenters oder der Sozialbehörde, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Leistungen wie ALG II oder Sozialgeld bezieht. Weitere Nachweise, wie beispielsweise der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ für eine Rundfunkbefreiung, können je nach individueller Situation erforderlich sein.
  3. Überprüfung: Der Beitragsservice prüft den Antrag und die eingereichten Nachweise. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind. Im Falle von Bürgergeld-Empfängern wird in der Regel die aktuelle Bewilligung der Sozialleistungen als Nachweis herangezogen.
  4. Befreiung oder Reduzierung: Wenn der Antrag bewilligt wird, erfolgt entweder eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder eine Reduzierung auf den ermäßigten Betrag. Der ermäßigte Betrag beträgt seit dem 1. April 2021 monatlich 5,83 Euro statt der regulären 18,36 Euro.

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen und die geforderten Nachweise vollständig einzureichen. Bei Fragen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgergeld-Empfänger empfiehlt es sich, direkt den Beitragsservice zu kontaktieren oder bei Bedarf Unterstützung von einer Verbraucherberatungsstelle oder einem Sozialverband in Anspruch zu nehmen.

Können Bürgergeld-Empfänger rückwirkend eine Befreiung von GEZ-Gebühren beantragen?

Es ist möglich, eine rückwirkende Befreiung von Rundfunkgebühren als Empfänger von Bürgergeld zu beantragen. Diese Befreiung gilt für Personen, die bis zu drei Jahre lang Bürgergeld erhalten haben.

Weitere Informationen: Rundfunkbeitrag Website

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