Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Geringverdiener in Deutschland. Die Grundsicherung verfolgt das soziale Konzept, das Existenzminimum von Personen zu sichern, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie beinhaltet sowohl eine Regelleistung zur Deckung des Lebensunterhalts und Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die Bedürftigen deckt das Jobcenter daher oft die Mietkosten ab.
Die akzeptablen Mietobergrenzen für Sozialhilfeempfänger variieren jedoch je nach Stadt, in der sie wohnen. Deswegen fragen sich viele: Wie hoch darf die Miete mit Bürgergeld sein? Es ist wichtig, diese Richtlinien zu verstehen, um geeignete und erschwingliche Unterkünfte zu sichern. In diesem Artikel erklären wir die Obergrenzen für Mieten in einigen der größten deutschen Städte in einfache Bürgergeld Miete Tabelle für 2023.
Wer zahlt die Miete für Bürgergeld-Empfänger?
Die Miete für Empfänger von Bürgergeld wird normalerweise vom zuständigen Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen. Dies ist Teil der sogenannten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), die zusätzlich zu dem Regelsatz gezahlt werden, der für den täglichen Lebensunterhalt vorgesehen ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Jobcenter nur eine angemessene Miete übernimmt, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl der im Haushalt lebenden Personen), den durchschnittlichen Mietkosten in der Region und den jeweiligen Richtlinien des Jobcenters.
Lese-Tipp: Bürgergeld Voraussetzungen 2023: Wer kann das Geld beantragen?
Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?
Die Höhe der Miete, die bei Bürgergeld übernommen wird, variiert je nach Stadt und Gemeinde in Deutschland. Es hängt von den sogenannten KdU ab. Diese angemessenen Kosten bestehen aus der Kaltmiete und den Nebenkosten, einschließlich der Heizkosten.
Die genaue Höhe der angemessenen Kosten wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt, basierend auf dem örtlichen Mietspiegel oder Vergleichszahlen. Die Grenzen sind in der Regel höher in Städten mit hohen Mietpreisen und niedriger in Gebieten, in denen die Mieten niedriger sind. Zudem hängt die Höhe der angemessenen Miete auch von der Größe des Haushalts ab – also wie viele Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben.
Miete höher als die Mietobergrenzen: was nun?
Wenn die tatsächliche Miete höher ist als die von der Gemeinde festgelegten angemessenen Kosten, kann das Jobcenter den Empfänger auffordern, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. In manchen Fällen kann das Jobcenter jedoch auch höhere Kosten anerkennen, beispielsweise wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Es ist daher empfehlenswert, vor Abschluss eines Mietvertrages bei dem zuständigen Jobcenter nachzufragen, ob die Miete als angemessen anerkannt wird.
Bürgergeld Mietobergrenzen in Berlin
Berlin ist die größte Stadt in Deutschland und bekannt für ihre reiche Geschichte, Kultur und Vielfalt. Die Stadt hat über 3,7 Millionen Einwohner und ist für ihre lebendige Kunstszene und ihr lebhaftes Nachtleben bekannt.
Im Hinblick auf die Mieten ist Berlin im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten im Durchschnitt, wobei die Mieten stark variieren können, abhängig von der Lage und dem Zustand des Objekts.
In Berlin legt das Jobcenter „AV Wohnen“ Richtwerte für die Miete fest, die sich nach der Größe des Haushalts richten. Diese Werte definieren die angemessenen Wohnkosten, die das Jobcenter übernehmen wird, um sicherzustellen, dass die Empfänger eine sichere Unterkunft haben.
In Berlin beträgt der Richtwert für die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger, die alleine wohnen, 426,00 €. Für Haushalte mit mehreren Personen erhöht sich der Richtwert schrittweise, mit 515,45 € für zwei Personen, 634,40 € für drei, 713,70 € für vier und 857,82 € für fünf Personen. Für jede weitere Person erhöht sich der Richtwert um zusätzliche 100,92 €.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Monatliche Bruttokaltmiete Richtwert |
---|---|
1 Person | 426 Euro |
2 Personen | 515,45 Euro |
3 Personen | 634,40 Euro |
4 Personen | 713,70 Euro |
5 Personen | 857,82 Euro |
Für jede weitere Person | + 100,92 Euro |
Weitere Informationen: Jobcenter Berlin Mitte
Bürgergeld Mietobergrenzen in Hamburg
Hamburg ist die zweitgrößte Stadt in Deutschland und bekannt für ihren beeindruckenden Hafen, der einer der größten in Europa ist. Die Stadt hat über 1,8 Millionen Einwohner und bietet eine Mischung aus historischer Architektur und modernem Leben.
In Bezug auf die Mietpreise liegt Hamburg im oberen Bereich, wobei die genauen Kosten stark von der Lage und Ausstattung der Wohnung abhängen. Je nach Bezirk und Lebenssituation können Zuschläge anfallen, aber das Jobcenter ist darauf ausgerichtet, Sozialhilfeempfängern bei der Suche nach geeigneten Wohnlösungen zu helfen.
In Hamburg sind die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger gestaffelt: Ein Ein-Personen-Haushalt darf eine Miete von bis zu 543,00 € haben, während die Grenze für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 659,40 € liegt. Für größere Haushalte erhöht sich die Mietobergrenze weiter, mit 780,00 € für drei Personen, 938,15 € für vier, 1.272,60 € für fünf und 1.443,60 € für sechs Personen. Für jede weitere Person wird die Mietobergrenze um zusätzliche 180,45 € erhöht.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Monatliche Bruttokaltmiete Richtwert |
---|---|
1 Person | 543 Euro |
2 Personen | 659,40 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 938,15 Euro |
5 Personen | 1272,60 Euro |
6 Personen | 1443,60Euro |
Für jede weitere Person | + 180,45 Eur0 |
Weitere Informationen: Hansestadt Website
Bürgergeld Mietobergrenzen in München
München ist die drittgrößte Stadt Deutschlands und die Hauptstadt Bayerns, bekannt für ihr reiches kulturelles Erbe und die jährlich stattfindende Oktoberfestveranstaltung. Mit über 1,5 Millionen Einwohnern bietet die Stadt eine hohe Lebensqualität mit vielen Grünflächen und kulturellen Angeboten. In Bezug auf die Mietpreise ist München eine der teuersten Städte Deutschlands, wobei die Kosten je nach Lage und Ausstattung der Wohnung variieren können.
Als drittgrößte und teuerste Stadt in Deutschland hat München vergleichsweise höhere Mietgrenzen für Sozialhilfeempfänger. Diese Grenzen hängen von der Anzahl der Personen im Haushalt und der Quadratmeterzahl der Wohnung ab und bieten größeren Familien bessere Unterstützung.
In München richtet sich die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger nach der Anzahl der Personen und der Quadratmeterzahl der Wohnung: Eine Einzelperson darf bis zu 781,00 € für eine 50 qm große Wohnung ausgeben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 1.005,00 € für eine 65 qm Wohnung. Mit steigender Haushaltsgröße erhöhen sich diese Werte, z.B. auf 1.184,00 € für drei Personen in einer 75 qm Wohnung und so weiter. Für jede weitere Person wird die Quadratmeterzahl um 15 qm und die Mietobergrenze um 285,00 € erhöht.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Quadratmeteranzahl | Monatliche Bruttokaltmiete Richtwert |
---|---|---|
1 Person | 50 qm | 781 Euro |
2 Personen | 65 qm | 1.005 Euro |
3 Personen | 75 qm | 1.184 Euro |
4 Personen | 90 qm | 1.444 Euro |
5 Personen | 105 qm | 1.784 Euro |
6 Personen | 120 qm | 2.014 Euro |
Für jede weitere Person | + 15 qm | + 285 Euro |
Bürgergeld Mietobergrenzen in Köln
Köln ist die viertgrößte Stadt in Deutschland und bekannt für ihr reiches kulturelles Erbe, darunter der beeindruckende Kölner Dom. Mit über eine Million Einwohnern ist Köln auch für seine lebendige Kunst- und Musikszene bekannt. Die Mieten in Köln sind im Durchschnitt moderat für eine deutsche Großstadt, wobei die Kosten stark variieren können, abhängig von der Lage und dem Zustand der Immobilie.
In Köln richtet sich die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger nach der Anzahl der Personen im Haushalt und der Größe der Wohnung: Eine Einzelperson darf bis zu 651,00 € Miete für eine 50 Quadratmeter große Wohnung ausgeben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 788,00 € für eine 65 Quadratmeter große Wohnung. Mit zunehmender Haushaltsgröße steigen die Obergrenzen entsprechend, beispielsweise auf 939,00 € für eine 80 Quadratmeter große Wohnung für drei Personen. Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter und 158,00 € zur Mietobergrenze hinzugerechnet.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Quadratmeteranzahl | Monatliche Bruttokaltmiete Richtwert |
---|---|---|
1 Person | 50 qm | 651 Euro |
2 Personen | 65 qm | 788 Euro |
3 Personen | 80 qm | 939 Euro |
4 Personen | 95 qm | 1.095 Euro |
5 Personen | 110 qm | 1.251 Euro |
für jede weitere Person | + 15 qm | + 158 Euro |
Bürgergeld Mietobergrenzen in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, häufig einfach als Frankfurt bezeichnet, ist eine der größten Städte Deutschlands und ein bedeutendes internationales Finanzzentrum, in dem die Europäische Zentralbank und die Deutsche Bundesbank ihren Sitz haben. Mit über 700.000 Einwohnern bietet Frankfurt eine hohe Lebensqualität und eine vielfältige Kulturszene. In Bezug auf die Mieten gehört Frankfurt zu den teureren Städten in Deutschland, wobei die genauen Kosten stark von der Lage und Ausstattung der Wohnung abhängen.
Frankfurt teilt angemessene Mieten auf Grundlage der Größe der Wohnung und des Baujahrs. Durch die Bereitstellung detaillierter Richtwerte hilft das Jobcenter in Frankfurt Sozialhilfeempfängern, informierte Entscheidungen über ihre Wohnbedürfnisse zu treffen.
Weiter Informationen: Jobcenter Frankfurt: Mietspiegel
Bürgergeld Mietobergrenzen in Stuttgart
Stuttgart ist die sechstgrößte Stadt Deutschlands und die Hauptstadt von Baden-Württemberg. Bekannt als Zentrum der deutschen Automobilindustrie, beherbergt Stuttgart die Hauptsitze von Mercedes-Benz und Porsche. Mit über 600.000 Einwohnern bietet die Stadt eine hohe Lebensqualität. Die Mieten in Stuttgart sind generell hoch, wobei die genauen Kosten je nach Standort und Zustand der Immobilie stark variieren können.
In Stuttgart richtet sich die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger nach der Anzahl der Personen und der Größe der Wohnung: Für eine Einzelperson liegt die Grenze bei 566,00 € für eine 45 Quadratmeter große Wohnung. Ein Zwei-Personen-Haushalt darf bis zu 670,00 € Miete für eine 65 Quadratmeter große Wohnung ausgeben. Diese Grenzen steigen entsprechend mit der Haushaltsgröße, beispielsweise auf 780,00 € für eine 75 Quadratmeter große Wohnung für drei Personen. Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter und 162,50 € zur Mietobergrenze hinzugerechnet.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 566 Euro |
2 Personen | 670 Euro |
3 Personen | 780 Euro |
4 Personen | 923 Euro |
5 Personen | 1.045 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
Für jede weitere Person | + 162, 50 Euro |
Weitere Informationen: Stuttgart Jobcenter: Umzug Informationen
Bürgergeld Mietobergrenzen in Düsseldorf
Düsseldorf ist die siebtgrößte Stadt Deutschlands und die Hauptstadt von Nordrhein-Westfalen. Sie ist bekannt für ihre Modeindustrie und Kunstszene und beherbergt zahlreiche internationale Unternehmen und Messeveranstaltungen. Mit über 600.000 Einwohnern hat Düsseldorf eine lebendige und vielfältige Bevölkerung. Die Mieten in Düsseldorf sind im Durchschnitt moderat bis hoch, abhängig von der Lage und der Ausstattung der Wohnung.
In Düsseldorf richtet sich die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger nach der Anzahl der Personen im Haushalt und der Quadratmeterzahl der Wohnung: Eine Einzelperson darf bis zu 528,00 € Miete für eine 50 Quadratmeter große Wohnung ausgeben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 610,00 € für eine 65 Quadratmeter große Wohnung. Mit zunehmender Haushaltsgröße steigen die Obergrenzen entsprechend, beispielsweise auf 750,00 € für eine 80 Quadratmeter große Wohnung für drei Personen. Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter und 174,00 € zur Mietobergrenze hinzugerechnet.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 528 Euro |
2 Personen | 610 Euro |
3 Personen | 750 Euro |
4 Personen | 969Euro |
5 Personen | 1.273 Euro |
Für jede weitere Person | + 174 Euro |
Weitere Informationen: Düsseldorf Sozialhilfe: Meiete und Unterkunftskosten
Bürgergeld Mietobergrenzen in Leipzig
Leipzig, auch als „Hypezig“ bekannt, ist eine aufstrebende Stadt in Ostdeutschland mit einer lebendigen Kultur- und Kunstszene. Mit über 600.000 Einwohnern ist sie die größte Stadt in Sachsen und die achte größte in Deutschland. Trotz des kontinuierlichen Wachstums und der Modernisierung der Stadt sind die Mieten in Leipzig im Vergleich zu vielen anderen großen deutschen Städten immer noch relativ günstig, was sie zu einem attraktiven Wohnort für viele Menschen macht.
In Leipzig gelten für Bürgergeld-Empfänger folgende Mietobergrenzen: Eine Einzelperson kann bis zu 345,79 € Miete ausgeben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 450,00 €. Diese Grenzen steigen entsprechend mit der Haushaltsgröße, beispielsweise auf 586,63 € für einen Drei-Personen-Haushalt und 671,44 € für einen Vier-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Mietobergrenze um zusätzliche 79,33 €.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Mietobergrenze |
---|---|
1 Person | 345, 79 Euro |
2 Personen | 450 Euro |
3 Personen | 586,63 Euro |
4 Personen | 671,44 Euro |
5 Personen | 753,54 Euro |
Für jede weitere Person | + 79, 33 Euro |
Weitere Informationen: Stadt Leipzig: Unterkunftskosten Richtwerte
Bürgergeld Mietobergrenzen in Dortmund
Dortmund ist eine bedeutende Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, mit einer Einwohnerzahl von über 580.000 Menschen, was sie zur achten größten Stadt des Landes macht. Bekannt für seine Stahl- und Bierproduktion sowie seinen Fußballverein Borussia Dortmund, bietet die Stadt eine Mischung aus Industriekultur und modernem Stadtleben. Die Mieten in Dortmund sind im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten moderat, wobei die Kosten je nach Lage und Qualität der Immobilie variieren können.
In Dortmund sind die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger wie folgt festgelegt: Eine Einzelperson kann bis zu 530,00 € für Miete ausgeben. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt die Grenze bei 650,00 €, während ein Haushalt mit drei Personen bis zu 800,00 € ausgeben darf. Diese Obergrenzen steigen mit der Größe des Haushalts, wobei beispielsweise ein Vier-Personen-Haushalt bis zu 950,00 € und ein Fünf-Personen-Haushalt bis zu 1.220,00 € für Miete ausgeben darf. Ein Haushalt mit sechs Personen hat eine Obergrenze von 1.300,00 €.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Mietobergrenzen |
---|---|
1 Person | 530 Euro |
2 Personen | 650 Euro |
3 Personen | 800 Euro |
4 Personen | 950 Euro |
5 Personen | 1.220 Euro |
6 Personen | 1.300 Euro |
Weitere Informationen: Jobcenter Dortmund
Bürgergeld Mietobergrenzen in Essen
Essen ist eine der größten Städte im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, mit über einer halben Million Einwohnern. Die Stadt ist bekannt für ihre Industriegeschichte, insbesondere für die ehemalige Zeche Zollverein, die jetzt ein UNESCO-Weltkulturerbe ist. Trotz seiner Größe und Bedeutung sind die Mietpreise in Essen im Vergleich zu anderen Großstädten in Deutschland relativ moderat, was sie zu einer attraktiven Wohnoption für viele Menschen macht.
In Essen liegt die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger bei 435,00 Euro für eine Einzelperson und steigt mit der Anzahl der Personen im Haushalt: 547,95 Euro für zwei Personen, 680,00 Euro für drei Personen und so weiter. Bei größeren Haushalten, beispielsweise mit fünf Personen, beträgt die Mietobergrenze 971,30 Euro, während sie für einen sechsköpfigen Haushalt auf 1.066,80 Euro und für einen siebenköpfigen Haushalt auf 1.155,70 Euro steigt. Ein achtköpfiger Haushalt hat eine Mietobergrenze von 1.226,40 Euro und ein neunköpfiger Haushalt von 1.264,50 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Mietobergrenze um zusätzliche 84,30 Euro.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Mietobergrenzen |
---|---|
1 Person | 435 Euro |
2 Personen | 547,95 Euro |
3 Personen | 680 Euro |
4 Personen | 819,85 Euro |
5 Personen | 971,30 Euro |
6 Personen | 1.066,80 Euro |
7 Personen | 1.155,70 Euro |
8 Personen | 1.226,40 Euro |
9 Personen | 1.264,50 Euro |
Für jede weitere Person | + 84,30 Euro |
Weitere Informationen: Stadt Essen: Mietobergrenzen
Bürgergeld Mietobergrenzen in Magdeburg
Magdeburg, die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt, ist mit knapp 240.000 Einwohnern eine der größten Städte in Ostdeutschland. Die Mietpreise in Magdeburg sind im Vergleich zu vielen anderen deutschen Städten relativ günstig, was sie für viele Menschen attraktiv macht. Die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger variiert je nach Größe des Haushalts und der Wohnfläche, wobei die Werte in der Regel unter dem allgemeinen Mietniveau der Stadt liegen.
Für alle, die in der Landeshauptstadt wohnen oder nach Magdeburg ziehen möchten, gibt es auf der folgenden Seite detaillierte Informationen und besondere Orte der Ottostadt: Ottopix.de
Die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger in Magdeburg beträgt für eine Einzelperson, die in einer 50 Quadratmeter großen Wohnung lebt, 357,50 Euro Bruttokaltmiete. Für Zwei-Personen-Haushalte mit einer 60 Quadratmeter großen Wohnung liegt die Grenze bei 423,60 Euro. Bei größeren Haushalten wie zum Beispiel einem Drei-Personen-Haushalt in einer 70 Quadratmeter großen Wohnung beträgt die Bruttokaltmiete 480,20 Euro, während für einen Vier-Personen-Haushalt in einer 80 Quadratmeter großen Wohnung die Grenze bei 572,80 Euro liegt. Ein Fünf-Personen-Haushalt in einer 90 Quadratmeter großen Wohnung hat eine Mietobergrenze von 633,60 Euro.
Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl Personen) | Quadratmeter | Bruttokaltmiete |
---|---|---|
1 Person | 50 | 357,50 Euro |
2 Personen | 60 | 423,60 Euro |
3 Personen | 70 | 480,20 Euro |
4 Personen | 80 | 572,80 Euro |
5 Personen | 90 | 633,60 Euro |
Weitere Informationen: Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg: Unterkunftsrichtlinie