139 Euro Sonderzahlung als Entlastung durch Klimageld für alle: das sind die neuen Forderungen der Verbraucherzentrale. Doch wie hat die Regierung darauf reagiert und wie würde eine mögliche Bonuszahlung den Bürgergeld-Regelsatz für diejenigen beeinflussen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind?

Die Debatte über das Klimageld ist keine neue Diskussion, aber kürzlich hat die Verbraucherzentrale strengere Forderungen gestellt – die finanzielle Entlastung für die Bürger muss jetzt kommen und kann nicht länger warten.

Im September 2023 startete in Österreich die Verteilung des Klimabonus, und die Bürger dort erhielten zwischen 110 Euro und 220 Euro als Entlastung. Dies führt dazu, dass sich viele fragen, warum Deutschland noch in der Diskussionsphase ist.

Wie Tagesschau.de berichtet, setzt sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), der an der Spitze der Klimageld-Debatte steht, nun für eine Rückerstattung von 139 Euro pro Bürger ein, um die finanziellen Belastungen durch Umweltpolitik auszugleichen.

Was ist Klimageld?

Klimageld wurde als sozialer „Ausgleichsmechanismus“ geplant, um die Auswirkungen des erwarteten Anstiegs der CO₂-Preise auszugleichen, die aus der Abschaffung der EEG-Umlage resultieren. Der Grundgedanke ist, das Einkommen aus einem höheren CO₂-Preis an die Bürger zurückzugeben. Dies soll diejenigen belohnen, die sich weniger klimaschädlich verhalten und auch als Anreiz für viele andere dienen, umweltfreundlichere Wege zu verfolgen.

VZBV fordert Klimageld als Entlastung

Thomas Engelke vom VZBV weist auf den finanziellen Druck hin, der auf allen Verbrauchern lastet, die seit 2021 aufgrund des CO₂-Preises Zuschläge auf Gas, Öl und Benzin zahlen. Daher betont er, dass es schnelles Handeln der Regierung braucht, um endlich Entlastung für die Bürger durch das Klimageld zu bieten.

Die folgende Grafik zeigt die erwartete Entwicklung der CO₂-Preise in den Jahren von 2021 bis 2023:

CO2 Preise Grafik - Verbraucherzentrale fordert Klimageld für jeden CO₂-Preise-Entwicklung-Grafik 2021-2030, Quelle: https://asue.de/node/2910

Laut Informationen des VZBV wird die vorgeschlagene Rückerstattung auf Basis der Daten der letzten drei Jahre berechnet und soll 139 € pro Person betragen.

Antwort der Regierung über das Klimageld und aktueller Stand

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat diese Frage angesprochen und behauptet, dass die Regierung das Geld aus dem CO₂-Preis bereits zurückgibt, indem sie die EEG-Umlage übernimmt, was zu erheblichen Einsparungen bei den Strompreisen für die Bürger führt. Der VZBV argumentiert jedoch, dass die Gesamteinnahmen der Regierung aus dem CO₂-Preis mehr als doppelt so hoch waren wie die direkte Entlastung der Bürger.

So stellt sich für viele die Frage: Warum kann Österreich es tun, aber Deutschland kann immer noch kein grünes Licht für den Klimageld-Entlastungsfonds geben?

Aktueller Stand (Dezember 2023)

Das Klimageld wurde bis 22. Dezember 2023 nicht genehmigt. Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt besteht auf einer direkten Auszahlung in der aktuellen Legislaturperiode.

Der tatsächliche Betrag des Klimageldes und seine Umsetzung bleiben ungewiss, insbesondere angesichts der unvorhersehbaren Variablen wie der anhaltenden Energie- und Wirtschaftskrise. Obwohl alle deutschen Bürger von der instabilen Inflationssituation während des Jahres 2023 betroffen waren, steht eine Entlastungsmaßnahme noch aus.

Wird das Klimageld auf das Bürgergeld und andere Sozialleistungen angerechnet?

Obwohl die Umsetzung einer Klimageld-Entlastung noch in der Luft hängt, wird erwartet, dass das Klimageld nicht in die Berechnung des Bürgergeld-Regelsatzes einbezogen wird, wenn man die Situation im Jahr 2022 betrachtet, in der Hartz-IV-Empfänger mehrere Sonderzahlungen als Entlastung erhielten.

Daher ist es wahrscheinlich, dass das Klimageld, sollte es als Einmalzahlung (oder mehrere Sonderzahlungen) zur Entlastung der Bürger eingeführt werden, nicht die Leistungen des Bürgergeldes beeinflussen wird. Es wird erwartet, dass dies auch für andere Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Wohngeld und andere zutreffen wird.