Dank Sanktionsfrei e.V. können viele Bürgergeld-Empfänger von einer einmaligen Sonderzahlung als Weihnachtsbonus profitieren. In diesem Artikel erklären wir, wer den Zuschuss beantragen kann, wie Berechtigte sich anmelden können und was noch zu beachten ist.
Weihnachten ist für viele Geringverdiener hart
Die Weihnachtszeit ist für viele eine Zeit der Freude, doch für Bürgergeld-Empfänger sind die Winterfeiertage auch mit finanziellen Sorgen verbunden. Die Kosten für Geschenke, ein festliches Weihnachtsessen oder gar der Fahrschein zu den Verwandten stellen eine zusätzliche Belastung dar.
Das Jahr 2023 war für viele Familien aufgrund der hohen Inflationsraten hart. Teure Lebensmittel und hohe Strompreise machen es immer schwieriger für Geringverdiener, das Weihnachtsfest ohne Sorgen zu genießen.
Weihnachten ist besonders hart für Familien mit Kindern, in denen etwa 2 Millionen Kinder und junge Erwachsene auf Bürgergeld angewiesen sind. Sich teure Geschenke nicht leisten zu können oder den Wunsch eines Kindes nicht erfüllen zu können, ist herzzerreißend, wie die WAZ in einer Geschichte über Christiane aus Gelsenkirchen und ihre Schwierigkeiten während der Armut in der Weihnachtszeit berichtete.
Es gibt keinen offiziellen Zuschuss für Weihnachten für Bürgergeld-Empfänger, daher hat eine soziale Organisation die Initiative in ihre Hände genommen. Der nächste Zuschuss von Sanktionsfrei e.V. ist da und kommt genau rechtzeitig zur Weihnachtszeit.
Der 150-Euro-Weihnachtsbonus des Vereins Sanktionsfrei
Um Bedürftigen zu helfen, verschenkt Sanktionsfrei e.V. in diesem Jahr einen einmaligen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro an Bürgergeld-Empfänger. Dieser Bonus soll Familien ermöglichen, ein schöneres Weihnachtsfest zu feiern.
Bis heute (12.12.2023) hat der Verein 6.000 Euro gesammelt und kann damit 40 Menschen helfen. Sie können den Verein durch eine Spende unterstützen und so weiteren Familien helfen.
Wer kann den Weihnachtszuschuss beantragen?
Alle Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf den Bonus. Berechtigte müssen sich bis zum 14. Dezember 2023 über die Plattform von Sanktionsfrei e.V. anmelden. Dies ist kein offizieller Zuschuss vom Staat und nicht jeder, der sich bewirbt, wird die Unterstützung erhalten. Die Mittel sind recht begrenzt, daher kann eine Bewerbung nicht garantieren, dass die Subvention an Sie ausgezahlt wird.
Wichtig: Jeder Haushalt darf nur einmal teilnehmen.
Die Gewinner werden am 14. Dezember um 12 Uhr per Zufallsprinzip ausgelost. Bei einem Gewinn erfolgt die Kontaktaufnahme durch den Verein, und nach Überprüfung der Daten wird der Bonus auf das Bankkonto überwiesen.
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Wird der Weihnachtsbonus auf das Bürgergeld angerechnet?
Der Weihnachtszuschuss soll nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Die Zahlungen erfolgen gemäß Paragraph 11a (4) SGB II, der es Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege erlaubt, existenzsichernde Zahlungen zu leisten, die nicht als Einkommen zählen.
Bei Problemen mit dem Jobcenter bietet Sanktionsfrei e.V. Unterstützung, einschließlich der Bereitstellung von Bescheinigungen zur Gemeinnützigkeit und der geleisteten Zahlung.
Mehr Informationen: Website des Vereins Sanktionsfrei
Mit dem Weihnachtsbonus möchte Sanktionsfrei e.V. nicht nur finanzielle Unterstützung bieten, sondern auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Schwierigkeiten von Bürgergeld-Empfängern während der Weihnachtszeit schärfen. Durch die gemeinsame Anstrengung und Solidarität kann für viele ein freudigeres und sorgenfreieres Weihnachtsfest ermöglicht werden.