Der Bürgergeld-Bonus wurde seit dem 1. Juli eingeführt und gewährt berechtigten Empfängern von Sozialleistungen einen finanziellen Zuschuss von 75 Euro pro Monat.
Der Bürgergeld-Bonus ist Teil zweiten Stufe, der Bürgergeld Einführung. Seit Juli wurden weitere Maßnahmen eingeführt, die darauf abzielen, zusätzliche finanzielle Anreize für diejenigen zu bieten, die aktiv versuchen, ihren Weg in den Arbeitsmarkt zu finden.
Was ist der Bürgergeld-Bonus?
Für Bürgergeld-Empfänger, die aktiv an einer fortgeschrittenen beruflichen Ausbildung teilnehmen, gibt es einen zusätzlichen Vorteil. Sie erhalten einen Bonus von 75 Euro. Dieser Bonus soll die Entwicklung neuer Fähigkeiten fördern und langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Durch den Schwerpunkt auf der beruflichen Ausbildung zielt das Bürgergeld-Programm darauf ab, nachhaltige Beschäftigung zu fördern.
Ist der Bonus eine Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes?
Der Bürgergeld-Bonus ist separat vom Bürgergeld-Regelsatz und soll als zusätzlichen Zuschuss dienen. Der Bürgergeld-Regelsatz hat sich bisher nicht geändert, und die finanzielle Unterstützung basierend auf den verschiedenen Regelbedarfsstufe bleibt ab Januar 2023 unverändert.
Überblick über den Bürgergeld-Regelsatz im Jahr 2023:
- Für Alleinstehende, die alleine leben – 502 Euro
- Für Personen, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind – 451 Euro
- Für Kinder – Abhängig vom Alter der Kinder variiert der Bürgergeld-Regelsatz zwischen 318 Euro und 420 Euro pro Kind und Monat.
Wer bekommt den Bürgergeld-Bonus?
Wie bereits erwähnt, sind die zusätzlichen 75 Euro pro Monat vom Jobcenter nicht für jeden gedacht und werden nicht automatisch ausgezahlt. Obwohl grundsätzlich alle Bürgergeld-Empfänger es theoretisch erhalten können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Die Berechtigungskriterien für den monatlichen Bonus von 75 Euro sind unkompliziert.
Um für den Bonus berechtigt zu sein, muss man Empfänger von Bürgergeld sein und sich aktiv an Berufsausbildungsprogrammen beteiligen, die mindestens 8 Wochen dauern.
Wie beantragen Bürgergeld-Empfänger den 75-Euro-Bonus?
Um den Bonus zu beantragen, sollte man das örtliche Jobcenter aufsuchen. Das Jobcenter stellt Sozialleistungsempfängern alle erforderlichen Informationen zur Verfügung und begleitet sie durch den Antragsprozess. Sobald alle erforderlichen Dokumente eingereicht sind, muss das Jobcenter den Antrag genehmigen, und sobald dies erfolgt ist, wird das Geld ausgezahlt, solange die Berechtigung für den Bürgergeld-Bonus offensichtlich ist.
Können Empfänger von Arbeitslosengeld I den Bürgergeld-Bonus beantragen?
Nein. Der Bürgergeld-Bonus ist bisher nur für Empfänger von Bürgergeld vorgesehen. Dies lässt viele, die beispielsweise Arbeitslosengeld I erhalten, sich benachteiligt fühlen.
Daher haben einige Bedenken hinsichtlich des exklusiven Charakters dieses Bonus geäußert. Sie argumentieren, dass auch andere einkommensschwache Gruppen, wie Empfänger von Arbeitslosengeld oder Wohngeld, für ähnliche Anreize berechtigt sein sollten. Dies ist ein wichtiger Punkt, der für einen inklusiveren Ansatz zu berücksichtigen ist.
Gibt es einen Unterschied zwischen Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld?
Ja, der Bürgergeld Bonus und das Weiterbildungsgeld sind unterschiedlich.
Der erste bietet 75 Euro mehr pro Monat für diejenigen, die an beruflicher Ausbildung beteiligt sind, während letzteres als finanzieller Anreiz (150 Euro monatlich) für diejenigen gedacht ist, die ihre beruflichen Qualifikationen weiterentwickeln.
Wird der Bürgergeld-Bonus auf den Regelsatz angerechnet?
Nein. Der Bonus von 75 Euro ist genau das – ein Bonus. Das bedeutet, dass er zusätzlich zum Bürgergeld-Regelsatz gezahlt wird und bei der Berechnung des Bürgergeldes nicht berücksichtigt wird.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.