Bei Weitem kein Einzelfall: Abgelehnte Bürgergeld-Anträge sorgen bei Hilfsbedürftigen für schlaflose Nächte! Ein Ablehnungsbescheid vom Jobcenter bedeutet jedoch nicht immer das Ende. Bedürftige können sich dagegen wehren.
Wer einen Bürgergeld-Antrag stellt, braucht Hilfe! Doch was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?
In unserem Artikel gehen wir möglichen Ablehnungsgründen nach und erklären, wie sich Hilfsbedürftige dagegen wehren können. Denn sie haben neben der Mitwirkungspflicht auch Rechte.
Antrag auf Bürgergeld gestellt – Ablehnung bekommen
Geringverdiener, Familien mit geringem Einkommen oder auch Rentner (Grundsicherung) haben grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld. Zumindest, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten.
Wer also hilfsbedürftig ist, kann einen Bürgergeld-Antrag stellen. Das geht mittlerweile recht unkompliziert und barrierefrei über das Online-Portal des zuständigen Jobcenters. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass die eingereichten Anträge auf Bürgergeld recht häufig abgelehnt werden.
Für die Betroffenen ein Schockmoment, denn sie befinden sich in der Regel in einer finanziellen Notsituation, in welcher die eigenen Finanzen nicht ausreichen, um alle Rechnungen zu bezahlen.
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Die Gründe für einen Ablehnungsbescheid
Das Jobcenter kann den Antrag auf Bürgergeld ablehnen, wenn Geringverdiener und andere Hilfsbedürftige die Voraussetzungen nicht erfüllen. Es handelt also durchaus rechtskonform, wenn es den einen oder anderen Bürgergeld-Antrag ablehnt.
Auf der Grundlage von §7 SGB II kann das Amt die Bürgergeld-Leistungen ablehnen, wenn bei der Prüfung des Antrags keine Bedürftigkeit feststellbar war.
Gründe dafür sind:
- das monatliche Einkommen liegt über der Bemessungsgrenze
- überschrittene Vermögens-Obergrenze von 15.000 Euro pro Person der Bedarfsgemeinschaft
- es besteht ein Anspruch auf ALG I
- unterlassene Mitwirkungspflicht durch den Antragsteller
- relevante Unterlagen fehlen
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Auch Jobcenter können Fehler machen
Neben den genannten Gründen kann ein abgelehnter Antrag auf Bürgergeld auch auf eine fehlerhafte Bearbeitung durch das Jobcenter zurückzuführen sein. Für Geringverdiener hat das natürlich dramatische Folgen, immerhin sind die Finanzen bei den Betroffenen knapp.
Flüchtigkeitsfehler bei der Eingabe persönlicher Daten und Fakten können bereits nachteilige Auswirkungen für Rentner und Geringverdiener haben. Sie können aber passieren.
Unentschuldbar: Wenn Jobcenter rechtswidrig handeln
Obwohl die Sachbearbeiter eingehend geschult sein sollten, lehnen einige Bürgergeld-Anträge ab, weil andere Leistungen Vorrang haben. Grundsätzlich ist das keine Falschaussage, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Antrag auf Bürgergeld darf nur dann mit Begründung auf vorrangige Sozialleistungen abgelehnt werden, wenn diese bereits gezahlt wurden und damit die Bedarfshöhe gedeckt ist.
Im Umkehrschluss bedeutet das:
Beantragt ein Geringverdiener beispielsweise am 1. September Bürgergeld, um seine finanzielle Situation zu verbessern, hat aber zu diesem Zeitpunkt noch keinen Bescheid über beantragtes Wohngeld, muss das Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes in Vorleistung gehen.
Das trifft auch für andere beantragte Sozialleistungen zu. Denn nach SGB II müssen Jobcenter sicherstellen, dass der Lebensunterhalt von Hilfsbedürftigen zeitnah abgesichert ist.
Was tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wurde?
In Deutschland ist es per Gesetz geregelt, dass für jeden Bescheid eine Widerspruchsfrist gilt. Wer also einen Ablehnungsbescheid erhält, hat einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. (Das gilt auch für Bewilligungsbescheide!)
Aufgrund des schriftlich eingereichten Widerspruchs wird der Bürgergeld-Antrag vom Jobcenter nochmals geprüft. Sozusagen intern.
Außerdem hat jeder Betroffene das Recht, seinen Bescheid von anderer Stelle prüfen zu lassen. Öffentliche Beratungsstellen, Sozialstationen oder Wohlfahrtsverbände wie die Caritas übernehmen das kostenlos.
Widerspruchsfrist verpasst?
Im hektischen Alltag von Geringverdienern kann es schnell passieren, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Betroffene müssen den Ablehnungsbescheid für das Bürgergeld dann aber immer noch nicht auf sich beruhen lassen.
Stattdessen haben sie auch nach dieser Frist (gemäß § 44 SGB X) das Recht, einen sogenannten Überprüfungsantrag zu stellen. Wichtig: Schriftlich und am besten per Einschreiben!
Fazit: Auch bei abgelehnten Bürgergeld-Antrag gibt es Möglichkeiten
Bürgergeld beantragen Geringverdiener in der Regel, weil sie hilfsbedürftig sind. Wenn dann aber ein Ablehnungsbescheid ins Haus flattert, ist guter Rat teuer. Die gute Nachricht: Hilfsbedürftige haben Rechte und können sich gegen einen solchen Bescheid wehren.