Die Hartz-IV-Reform, das Bürgergeld, steht in weniger als einem Monat vor der Tür und wird im Januar 2023 eingeführt.
Eine brennende Frage vieler ist: Wann erhalte ich das erste Bürgergeld und mit wie viel Geld kann ein Sozialhilfeempfänger rechnen? Diese Fragen sowie eine Übersicht über die voraussichtlichen Zahlungstermine finden Sie in diesem Artikel.
Von Hartz IV zum Bürgergeld: Müssen Leistungsempfänger einen neuen Antrag stellen?
Hartz IV- bzw. Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben Anspruch auf Bürgergeld, sobald das neue System beginnt. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit müssen aktuelle Hartz-IV- bzw. ALG-II-Empfänger das Bürgergeld nicht (extra) neu beantragen und werden automatisch in das neue System überführt.
Bürgergeld: Wann werden die Sozialleistungen ausgezahlt?
Derzeitige Hartz-IV-Empfänger kennen wahrscheinlich den Auszahlungsrhythmus der Sozialleistungen: Das Geld für den nächsten Monat wird am letzten Arbeitstag des vorangegangenen Monats ausgezahlt. Ein Hartz-IV-Empfänger erhält zum Beispiel am letztmöglichen Tag im August das Geld für September auf sein Konto.
Lange Zeit wurde darüber diskutiert, ob und wie das Bürgergeld ausgezahlt werden soll, doch nun ist die Situation endlich klar. Vanessa Ahuja, Leiterin des Bereichs Geldleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit, bestätigte, dass das Bürgergeld pünktlich und wie geplant ausgezahlt wird und der Auszahlungsrhythmus fest und analog zu Hartz IV geplant ist. Das bedeutet, dass die ersten Bürgergeldzahlungen bereits zum Jahreswechsel überwiesen werden.
Was bedeutet das für aktuelle Hartz IV Empfänger?
Kurz gesagt: die erste monatliche Bürgergeld-Überweisung kommt noch im Jahr 2022 für den Folgemonat Januar im Jahr 2023.
Hier finden Sie alle Bürgergeld Auszahlungstermine für 2023.
Kann man sich das Bürgergeld in bar auszahlen lassen?
Üblich ist, dass Bürgergeld-Empfänger die monatlichen Sozialleistungen auf ihr Konto erhalten. In besonderen Fällen kann aber auch eine Barauszahlung beantragt werden, zum Beispiel, wenn der Sozialhilfeempfänger kein Bankkonto hat.
Bürgergeld: Neue Regelsätze für Sozialleistungen
Das Bürgergeld soll die Menschen auch bei den steigenden Lebenshaltungskosten unterstützen, da die Preise für Lebensmittel, Gas und Energie im Jahr 2022 drastisch gestiegen sind. Ein wesentlicher Punkt der Hartz-IV-Reform ist daher, dass das Bürgergeld zu einer Erhöhung der monatlichen Regelsätze der Sozialleistungen führt. Ein alleinstehender Erwachsener kann zum Beispiel mit rund 50 Euro mehr Sozialleistungen pro Monat rechnen.
Wie viel Bürgergeld können verschiedene Personen erhalten? Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen den aktuellen Hartz-IV-Sätzen für verschiedene Personengruppen und den neuen monatlichen Regelsätzen, die mit dem Bürgergeld eingeführt werden.
Empfänger | HARTZ IV REGELSATZ (bis 2022) | BÜRGERGELD REGELSATZ (ab 2023) | Differenz |
---|---|---|---|
Alleinstehende & Alleinerziehende (volljährig) | 449 Euro | 502 Euro | +53 Euro |
Partner (volljährig) | 404 Euro | 451 Euro | +47 Euro |
Jugendliche 14-17 Jahren | 376 Euro | 420 Euro | +44 Euro |
Kinder (6-14 Jahren) | 311 Euro | 348 Euro | +37 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 285 Euro | 318 Euro | +33 Euro |
Die monatliche Pauschalunterstützung soll dem Empfänger helfen, die Kosten des täglichen Lebens zu decken. Miete und Heizkosten werden gesondert übernommen.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Mit dem Bürgergeld sollen Menschen unterstützt werden, die sich entweder in einer Übergangsphase befinden oder deren derzeitige Beschäftigung nicht ausreicht, um den normalen Lebensunterhalt zu bestreiten, und die zusätzliche Unterstützung beantragen können. Daher kann jeder, der sich in einer finanziellen Notlage befindet, einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
Verspätete Bürgergeld-Zahlungen
Alle Hartz-IV- und Bürgergeld-Empfänger haben einen Rechtsanspruch auf rechtzeitige Auszahlung der Sozialleistungen. D.h. am ersten Werktag des Monats sollte das Geld in der Regel auf dem Konto sein. Wenn das Geld nicht rechtzeitig auf dem Konto haben, kann das möglicherweise an längeren Überweisungszeiten liegen. Leistungsberechtigte sollten sich an das Jobcenter, wenn sie Bedenken wegen langer Zahlungsverzögerungen haben.