Der neue Kanzler plant einen Renten-Umbruch: Millionen sollen künftig steuerfrei dazuverdienen dürfen. Wer profitiert – und ab wann – liest du hier.

Was ist die Aktivrente?

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant umfassende Reformen im Rentensystem, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die finanzielle Situation von Rentnern zu verbessern.

Die sogenannte Aktivrente ermöglicht es Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, mehr Geld zu behalten. Dies stellt eine Verdopplung des bisherigen Steuerfreibetrags dar und soll Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben.

Wer profitiert von der Reform?

Ab dem Jahr 2026 sollen Rentner, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Diese Maßnahme, bekannt als Aktivrente, zielt darauf ab, ältere Arbeitnehmer zu motivieren, länger im Berufsleben zu bleiben und somit ihre finanzielle Lage zu stärken.

Zusätzlich ist geplant, das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot aufzuheben. Dadurch könnten Rentner künftig wieder bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber tätig sein, ohne gesetzliche Einschränkungen.

Die Aktivrente ist Teil eines umfassenden Rentenpakets. Ein weiterer Bestandteil ist die geplante Frühstart-Rente: Kinder zwischen 6 und 18 Jahren sollen monatlich 10 Euro vom Staat erhalten, die in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgekonto fließen – steuerfrei bis zum Renteneintritt.

Kritik kommt von Sozialverbänden: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Frühverrentete könnten von der Aktivrente benachteiligt sein, da sie keine Vorteile aus der Neuregelung ziehen würden.

Ist die Aktivrente ein Zuschlag?

Nein, die Aktivrente ist kein Zuschlag, sondern ein steuerlicher Freibetrag.

Das bedeutet:

  • Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, dürfen ab 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat zusätzlich zum regulären Rentenbezug steuerfrei verdienen.
  • Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Zahlung vom Staat, sondern um eine steuerliche Entlastung auf eigenes Erwerbseinkommen.
  • Wer nicht mehr arbeitet, profitiert auch nicht von der Aktivrente.

Kurz gesagt: Die Aktivrente ist kein staatlicher Bonus, sondern ein Anreiz, länger berufstätig zu bleiben – mit dem Vorteil, dass ein höherer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt.

Wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Die Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten – vorausgesetzt, das Reformpaket passiert Bundestag und Bundesrat rechtzeitig. Die Regierung betont, dass die Reformen angesichts des demografischen Wandels und des wachsenden Fachkräftemangels dringend notwendig seien.