Kleine Rente – hohe Preise: Millionen Rentner leiden unter der hohen finanziellen Belastung. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ-Befreiung) könnte für finanzielle Entlastung sorgen.
Immer mehr Menschen müssen am Lebensabend jeden Cent dreimal umdrehen. Bei Millionen von Rentnern reicht die Rente vorne und hinten nicht.
Da ist der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro eine zusätzliche Last, die sie monatlich stemmen müssen. Doch ist eine GEZ-Befreiung für Rentner überhaupt möglich?
In unserem Artikel erklären wir, unter welchen Voraussetzungen sich Rentner von der Rundfunkgebühr befreien lassen können.
Rundfunkbeitrag – ein gemeinschaftliches und solidarisches Finanzierungsmodell
Einst mag das ein innovativer Ansatz gewesen sein. Doch heutzutage fragen sich nicht nur Rentner mit kleinem Geldbeutel, wie solidarisch dieses Finanzierungsmodell noch ist. An dem Grundsatz zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags für die öffentlich-rechtlichen Sender hat sich seit Jahrzehnten nichts geändert.
Demzufolge müssen auch Rentner jeden Monat 18,36 Euro für Rundfunkgebühren aufbringen. Das sind jährlich 220,32 Euro an GEZ-Gebühren. Ob man nun schaut oder nicht.
Eine GEZ-Befreiung gibt es nicht nur für Rentner
Immerhin gab es einige Neuregelungen. Dazu gehört auch, dass sich diejenigen von der GEZ-Gebühr befreien lassen können, deren Einkommen so niedrig ist, dass der Rundfunkbeitrag eine finanzielle Belastung darstellt.
Neben Rentnern können sich demzufolge auch Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe, Pflegebedürftige, Schwerbehinderte mit RF-Einstufung, BaföG-Bezieher, Studenten oder Asylbewerber von der GEZ befreien lassen.
Bei Geringverdienern besteht die Möglichkeit grundsätzlich auch. Doch hier greift die sogenannte Härtefall-Regel.
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GEZ-Befreiung für Rentner: Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich
Sofern Ruheständler zusätzlich zur Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, haben sie auch Anspruch auf eine GEZ-Befreiung.
Leben Renten-Bezieher in einem Alten- oder Pflegeheim und beziehen Hilfe zur Pflege, steht ihnen ebenfalls eine Gebühren-Befreiung zu.
Nur mit Antrag gibt es eine GEZ-Befreiung
Ohne Antrag läuft in Deutschland eigentlich nichts – auch nicht die GEZ-Befreiung für Rentner.
Den Antrag zu stellen ist jedoch vergleichsweise einfach möglich. Der Beitragsservice von ARD und ZDF stellt diesen mittlerweile auch online zur Verfügung.
Wirklich viele Angaben braucht es auch gar nicht, sodass der Antrag schnell ausgefüllt ist. Wichtig ist die eigene GEZ-Kundennummer sowie persönliche Angaben zum Wohnort usw. Und natürlich der gültige Nachweis, dass die Rente zu klein ist.
Link: Antrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitrag-Befreiung: Nachweise nicht vergessen
Bei der Beantragung der GEZ-Befreiung ist der Nachweis über die Grundsicherung allerdings wichtig. Einerseits, damit man auch nachweisen kann, dass man tatsächlich zu wenig Geld im Alter hat.
Andererseits richtet sich die Beitragsbefreiung nach dem Bewilligungszeitraum der Grundsicherung oder anderer Sozialleistungen.
Das bedeutet: Läuft der Bewilligungszeitraum für die Grundsicherung aus, endet auch die bewilligte GEZ-Befreiung.
Fazit: Antrag auf GEZ-Befreiung rechtzeitig einreichen
Wer nur eine kleine Rente bezieht, wird mit den monatlichen GEZ-Gebühren oft an seine finanziellen Grenzen geraten. Rentner sollten rechtzeitig einen Antrag auf die GEZ-Befreiung einreichen, um wenigstens in dieser Hinsicht die monatlichen Lebenshaltungskosten etwas senken zu können.