Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Familien jeden Monat für ihre Kinder erhalten. Doch wenn jemand Bürgergeld bezieht, stellt sich für viele Empfänger die Frage, ob das Kindergeld auf die Leistungen angerechnet wird.
In diesem Artikel erklären wir, ob Kindergeld vom Bürgergeld-Regelsatz abgezogen wird und ob es Freibeträge gibt.
Wie hoch ist der Regelsatz beim Bürgergeld im Jahr 2023?
Die genaue Höhe der Bürgergeld-Leistung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Familienstand, Wohnsituation, Einkommen und Vermögen. Es gibt also keine feste Summe, die für alle Empfänger gleich ist.
Der Bürgergeld-Regelsatz wird jährlich angepasst und basiert auf den sechs verschiedene Regelbedarfsstufen.
Tabelle der Regelbedarfsstufen
Im 2023 betragen die monatlichen Regelsätze für alleinstehende erwachsene Personen 502 Euro. Für Partnerinnen oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (z.B. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner) beträgt der Regelsatz 451 pro Person.
Stufe & Empfänger | Bürgergeld Regelsatz im 2023 |
---|---|
Stufe 1: volljährige Alleinstehende | 502 Euro |
Stufe 2: volljähriger Partner | 451 Euro |
Stufe 3: Kind zwischen 18 und 24 Jahren alt | 402 Euro |
Stufe 3: Kind zwischen 14 und 17 Jahren alt | 420 Euro |
Stufe 4: Kind zwischen 6 und 13 Jahren alt | 348 Euro |
Stufe 5: Kind unter 6 Jahren | 318 Euro |
Zusätzlich zum Regelsatz werden auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Diese können je nach Wohnort und individueller Situation variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies allgemeine Informationen sind und die tatsächliche Höhe der Bürgergeld-Leistungen von verschiedenen Faktoren abhängt. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Behörde oder dem Jobcenter genaue Informationen einzuholen, die auf die individuelle Situation zutreffen.
Wie hoch ist das Kindergeld im Jahr 2023?
Bis 2023 war der Kindergeldbetrag von der Anzahl der Kinder einer Familie abhängig und wurde für jedes Kind progressiv erhöht.
Seit Januar 2023 wurde dies jedoch geändert. Von jetzt an beträgt das Kindergeld 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Der Kindergeldbetrag ist nun unabhängig von der Anzahl der Kinder, die die Eltern haben.
Wird Kindergeld auf Bürgergeld angerechnet?
Die Antwort ist klar: Ja, das Kindergeld wird in voller Höhe vom Regelsatz abgezogen. Oft wird dieser Vorgang auch „Anrechnung“ genannt. Dies bedeutet, dass der Betrag des erhaltenen Kindergeldes als Einkommen betrachtet und angerechnet wird, und somit die Höhe der Bürgergeldleistungen beeinflusst. Dies hat zur Folge, dass sich die Auszahlung der Bürgergeld-Leistung mit dem Kindergeld verringert.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies für die meisten Fälle gilt. Es können jedoch bestimmte Ausnahmen oder Sonderregelungen gelten, abhängig von individuellen Umständen.
Hierbei ist es auch wichtig zu wissen, dass das Kindergeld nicht nur auf das Bürgergeld, sondern auch auf andere Sozialleistungen angerechnet werden kann. Dazu gehören beispielsweise Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und ähnliche Leistungen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.