Kann jemand gleichzeitig Bürgergeld und Pflegegeld erhalten? Wird das Pflegegeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Für viele ist die Pflegebedürftigkeit ein heikles Thema, insbesondere wenn finanzielle Unterstützung wie das Bürgergeld ins Spiel kommt. Die Menschen fragen sich oft: Wenn ich oder jemand in meiner Familie Pflegegeld erhält, wird dieses auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet? Lassen Sie uns dieses Thema in einfachen Worten klären.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld wird an Personen gezahlt, die pflegebedürftig sind und zu Hause betreut werden. Es dient dazu, Familienmitgliedern, die die pflegebedürftige Person betreuen, finanzielle Anerkennung zu bieten.

Die Höhe des Pflegegeldes, zu dem eine Person berechtigt ist, hängt vom Pflegegrad (von 1 bis 5) ab. Personen mit einem Pflegegrad von 2 oder höher haben die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen.

Es ist möglich, dass Menschen gleichzeitig Pflegegeld und andere Sozialleistungen wie Bürgergeld erhalten. Daher stellt sich die Frage: Wird das Pflegegeld auf das Bürgergeld angerechnet?

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Pflegegeld und Bürgergeld – wie hängen sie zusammen?

Es gibt zwei Szenarien bei Pflegegeld und Bürgergeld: wenn der Pflegegeldempfänger auch Bürgergeld erhält und wenn der Bürgergeldempfänger Pflegegeld als Bezahlung für die Betreuung eines kranken Familienmitglieds erhält.

Wenn Sie selbst Pflegegeld erhalten

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und gleichzeitig pflegebedürftig sind, wird das Pflegegeld nicht als Einkommen betrachtet. Dies wurde vom Deutschen Sozialverband bestätigt. Das bedeutet, dass das Pflegegeld den Bürgergeld-Regelsatz nicht beeinflusst.

Wenn Sie jemanden pflegen und dafür Geld erhalten

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und eine andere Person pflegen, können Sie dafür Pflegegeld erhalten. Das gleiche Prinzip gilt wie im obigen Szenario: Pflegegeld wird nicht als Einkommen betrachtet, wenn Sie Pflegedienstleistungen für ein krankes Familienmitglied erbringen. Daher wird das Geld, das Sie erhalten, nicht die Berechnung der Bürgergeld-Leistung beeinflussen.

Warum gibt es diese Freibeträge?

Die Freibeträge sind dazu da, die zusätzlichen durch die Pflege entstehenden Kosten auszugleichen. Sie gewährleisten, dass das Pflegegeld tatsächlich für die Pflege verwendet werden kann und nicht von anderen Einkünften abgezogen wird.

Dies liegt daran, dass beide finanziellen Unterstützungssysteme für unterschiedliche Zwecke vorgesehen sind: Bürgergeld soll Menschen, die nicht genug verdienen oder derzeit arbeitslos sind, ausreichend Finanzen für eine angemessene Lebensqualität bieten. Pflegegeld hingegen wird als zusätzlicher Zuschuss betrachtet und soll die Pflegekosten für Bedürftige decken.

Nicht alle Pflegegeldempfänger können Bürgergeld erhalten

Bürgergeld ist für Personen vorgesehen, die noch physisch in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Daher können nur Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 3 gleichzeitig beide Sozialleistungen beziehen.

Personen mit einer Pflegeerststufe von 4 oder 5 sind in der Regel nicht berechtigt, Bürgergeld zu erhalten, da sie die Bedingung „Arbeitsfähigkeit“ nicht erfüllen können.