Viele Bürgergeld-Empfänger können auch den 3000 Euro Bonus als Inflations-Entlastung bekommen. In welchen Fällen gibt es die Bonus-Zahlung mit Bürgergeld und wird die Prämie auf den Regelsatz angerechnet?

In diesem Artikel erklären wir, welche Bürgergeld-Empfänger von der Inflationsprämie profitieren und wann die Auszahlung des Bonus erfolgt.

Inflationsausgleichsprämie: 3000 Euro Bonus für jeden?

Wie schon erwähnt, gibt es aktuell eine steuerfreie Inflationsprämie bis zu 3000 Euro als Entlastung für viele Arbeitnehmer.  

Die Bonus-Zahlung erfolgt von jedem Arbeitgeber freiwillig. Auch die Höhe des Geldes kann unterschiedlich ausfallen. So gibt es Firmen, die zahlen nur 500 Euro, andere schöpfen die Summe von 3000 Euro gänzlich aus. 

Egal, wie hoch die Prämie jedoch ist, sie ist bis zu 3000 Euro steuerfrei und es sind keine Abzüge zu erwarten. 

Bürgergeld-Empfänger können in manchen Fällen auch von diesem Bonus profitieren.

Bekommen Bürgergeld-Empfänger auch die Inflationsausgleichs-Prämie?

Die Prämie ist für diejenigen, die neben dem Bezug von Bürgergeld arbeiten, anrechnungsfrei und darf behalten werden, egal in welcher Höhe sie ausgezahlt wird. 

Wer jedoch nur von Bürgergeld lebt und keinen Job hat, bekommt die Prämie nicht, weil diese NUR vom jeweiligen Arbeitgeber bezahlt wird. 

Kurz gesagt: Bürgergeld-Aufstocker können vom Inflations-Bonus bis zu 3000 Euro profitieren.

Lesen Sie weiter: Bürgergeld und Minijob: So viel Geld darfst Du in 2023 EXTRA verdienen

Bekommen Rentner auch die Inflationsprämie?

Wichtig zu beachten ist: Vom Staat gibt es keinen Ausgleich, keine Prämie, Anpassungen oder einen Zuschlag in 2023.

Dies bedeutet, dass neben Bürgergeldbeziehern auch Rentner von der Inflationsprämie ausgenommen sind. Nur wenn Rentner auch einen Nebenjob haben und der Arbeitgeber die Prämie freiwillig auszahlt, können Rentner auch davon profitieren. 

Lese-Tipp: Bekommen Rentner 300 Euro Inflationsausgleich Bonus im 2023?

Wann wird die Inflationsprämie ausgezahlt? 

Durch diese Sonderzahlungen werden viele Haushalte und Sie und Ihre Familien entlastet. 

Der Auszahlungszeitraum jedoch ist ebenfalls unterschiedlich und wird von jedem Arbeitgeber ausgewählt. Es gibt keine Richtlinien dazu.

Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist es der Firma möglich, diese Prämie zum ausgezahlten Nettolohn auf das Konto des Arbeitnehmers auszuzahlen. 

Eine andere Möglichkeit für die Auszahlung dieser Prämie sind Tankgutscheine, Essensgutscheine oder Warengutscheine. Auch diese Art der Auszahlung ist erlaubt und dem Chef wird freie Hand gegeben, ob und wie die Prämie auszahlt wird.

Auch interessant: Wer bekommt vollen Inflationsausgleich und wer nur einen Teil der Prämie?

Können auch Minijobber vom Inflations-Bonus profitieren?

Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer Vollzeit, Minijob oder Teilzeit arbeitet. Auch der Zeitraum, wann man die Tätigkeit begonnen hat, ist für diese Einmalzahlung irrelevant. 

Auf den Beitrag werden weder Steuern erhoben noch eine Sozialversicherung gezahlt.

Wichtig zu beachten ist, dass die Lohnart auf dem Lohnzettel klar definiert ist. Nur so kann eine Befreiung der Steuer erfolgen.