100 Euro zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld Regelsatz oder sogar mehr? Viele fragen sich, wo die Grenze zwischen zusätzlichem Verdienst und dem Verlust von Leistungen liegt.

Empfänger von Bürgergeld möchten häufig etwas dazuverdienen, haben jedoch Bedenken hinsichtlich Leistungskürzungen.

In diesem Artikel, erklären wir wie viel Geld dürfen Bürgergeld-Empfänger dazuverdienen und die wichtigsten Punkte, die man beachten muss, um Sanktionen vom Jobcenter zu vermeiden.

Bürgergeld: Mehr Geld durch Minijob 

Das Bürgergeld ersetzt in Deutschland das ehemalige Arbeitslosengeld II, Hartz IV seit Anfang 2023. Das Bürgergeld unterstützt finanziell arbeitslose Personen, bis sie eine neue Anstellung finden.

Obwohl der Bürgergeld-Regelsatz 2023 höher als Hartz IV ist, sind nicht alle Menschen jedoch, die Bürgergeld beziehen, mit ihrer finanziellen Lage zufrieden. Daher: Ist der Minijob die Lösung, die zurzeit auch mehr gefragt wird?

Ein zusätzliches Einkommen neben dem Bürgergeld zu erzielen klingt einfach, aber es gibt bestimmte Grenzen, die man kennen sollte. Anders ausgedrückt: Jeder, der sich sein Einkommen in Form eines steuerfreien Nebenverdienstes aufbessern möchte, muss wissen, was unterm Strich übrigbleibt.

Höchstverdienstgrenzen sowie Grundfreibetrag müssen deshalb unbedingt beachtet werden.

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Dieser Freibetrag wird nicht auf den Regelsatz angerechnet

Wer Bürgergeld bezieht, kann sich grundsätzlich 100 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird. Dies nämlich ist der Freibetrag, der monatlich nicht als Einkommen angerechnet wird.

Das bedeutet, wenn Sie den maximalen Bürgergeld-Regelsatz für 2023 von 502 Euro erhalten und nebenbei bis zu 100 Euro monatlich verdienen, gehört dieser Betrag vollständig Ihnen. Kurz gesagt: Statt 502 Euro haben Sie dann 602 Euro pro Monat.

Die Situation wird etwas komplizierter nach den ersten 100 Euro, da jeder Verdienst, der diesen Betrag übersteigt, vom Bürgergeld abgezogen wird.

Beachten Sie also: Alles, was den Betrag von 100 Euro übersteigt, mindert das Bürgergeld!

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Wie viel dürfen Bürgergeld-Aufstocker dazuverdienen?

Was ist, wenn der Zusatzverdienst mehr abwirft als 100 Euro monatlich? Jetzt greifen folgende Stufen:

  • Stufe 1: Beim Einkommen von 100,01 Euro und 520 Euro werden 80 % des Zusatzverdienstes auf den Regelsatz angerechnet. Das bedeutet, dass 20 % steuerfrei bleiben.
  • Stufe II: Beim Einkommen von 520,01 Euro und 1.000 Euro werden 70 % angerechnet. Dementsprechend bleiben lediglich 30 % des Einkommens steuerfrei.
  • Stufe III: Ab einem Einkommen von 1.000,01 Euro bis 1.200 Euro kassiert das Jobcenter direkt sogar 90 % vom Einkommen an Steuern ein. Demnach bleiben nur 10 % vom Einkommen steuerfrei.
  • Bitte beachten Sie: Wer minderjährige Kinder hat, kann mit einer Höchstverdienstgrenze von 1.500 Euro rechnen.

Das Wichtigste in Kürze:

Wenn es um den steuerfreien Minijob geht, kann der Bürgergeld-Empfänger 100 Euro ohne Steuerbelastung hinzuverdienen!

Lassen Sie uns ein Beispiel geben:

Ein Bürgergeld-Aufstocker verdient 500 Euro durch einen Minijob. Daher bleibt ein Betrag von 20% von 400 Euro (500 Euro – 100 Euro als Freibetrag) steuerfrei, das sind 80 Euro. Das bedeutet, er kann monatlich 180 Euro zusätzlich behalten. 100 Euro aus dem Freibetrag und 80 Euro aus dem Minijob.

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Die Pflichten des Minijobbers (Bürgergeld-Aufstocker)

Darüber hinaus ist wichtig, dass jeder Minijobber weiß, wie es um seine Pflichten bestellt ist. Wer Bürgergeld bezieht, muss den Minijob auf jeden Fall beim Jobcenter anmelden. Nur so kann dieses beurteilen, welcher Beitrag des Verdienstes ggf. auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Sobald der Bezugsberechtigte einen Minijob gefunden hat, muss er diesen bereits beim Jobcenter anmelden. Das bedeutet, dass er noch gar nicht gearbeitet haben muss, um aktiv zu werden. Das kann in den meisten Fällen online erledigt werden.

Bürgergeld und Minijob: Lohnt es sich?

Viele, die ausschließlich auf das Bürgergeld angewiesen sind, sagen, dass der Regelsatz nicht ausreicht, um anständig zu leben. Daher, können Sie als Bürgergeld-Bezieher Ihr Einkommen aufbessern, was bedeutet, sich mehr leisten zu können.

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Durch Arbeit ergeben sich auch soziale Kontakte, die wertvoll sind. Daraus entstehen manchmal gute Möglichkeiten, auch als Empfänger von Bürgergeld neue Chancen zu ergreifen, die wegweisend für die Zukunft sind.

Aber es geht nicht nur um das Geld.

Wer als Bezugsberechtigter von Bürgergeld aktiv ist, hat mehr vom Leben. Er leistet nicht nur einen positiven Beitrag für seinen Lebenslauf, sondern fühlt sich auch gebraucht. Der psychisch positive Faktor, wenn Menschen sich nützlich machen, sollte niemals vernachlässigt werden.

Fazit: Bürgergeld Aufstocker: Vorteile und Nachteile

Wer Bürgergeld empfängt, darf sein Einkommen mit einem kleinen Nebenverdienst aufbessern. Minijobs sind derzeit sehr gefragt. Der Bürgergeld-Berechtigte darf 100 Euro monatlich dazuverdienen – ganz ohne Steuerabzug.

Darüber hinaus dürfen Empfänger von Bürgergeld, abhängig von den monatlichen Einkünften aus dem Zusatzjob, verschiedene Anteile ihres Einkommens behalten.