Die zweite Phase des Bürgergeldes beginnt am 1. Juli 2023. Mit dem Start von Phase 2 ändern sich gleich mehrere Dinge für Empfänger von Sozialleistungen.
Zum Beispiel können Bürgergeld-Empfänger ab Juli mehr dazuverdienen. Zudem sind zusätzliche finanzielle Boni für Auszubildende und Menschen vorgesehen, die aktiv einen Berufsabschluss erwerben möchten. Außerdem wird mehr Wert auf die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter gelegt und der Antragsprozess beschleunigt.
Ab dem 1. Juli 2023 wird eine neue Erreichbarkeitsverordnung für das Bürgergeld vom Bundesministerium für Arbeit umgesetzt. Dies bedeutet, dass bestimmte Regeln eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass Bürgergeld-Empfänger für das Jobcenter erreichbar sind. Andernfalls können Sanktionen und eine Verringerung des Regelsatzes folgen.
Die Einhaltung der Erreichbarkeitsverordnung ist entscheidend, um den Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen zu behalten.
Der Zweck der Erreichbarkeitsverordnung besteht darin, die Kommunikation zwischen dem Jobcenter und den Empfängern von Bürgergeld zu stärken und gleichzeitig zu verhindern, dass Menschen das Sozialprogramm ausnutzen. Zum Beispiel, indem Ausländer es beantragen und dann das Land verlassen. Kurz gesagt: Ohne Erreichbarkeit – kein Anspruch auf Bürgergeld!
In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte der Verordnung erläutert.
Erreichbarkeit per Post
Empfänger von Bürgergeld müssen in der Lage sein, werktags Post vom Jobcenter zu erhalten, wobei die Möglichkeit der Postweiterleitung durch eine dritte Person besteht. Dies soll sicherstellen, dass alle wichtigen Post-Nachrichten vom Jobcenter rechtzeitig von Bürgergeld-Empfängern erhalten werden.
Lokale und zeitnahe Erreichbarkeit
Empfänger sollten sich innerhalb einer 2,5-stündigen Reisestrecke vom Jobcenter befinden, um eine schnelle Interaktion zu ermöglichen. Die Entfernung wird mit den Verkehrsmitteln Auto, Bus oder Bahn gemessen.
Ausnahmen von der Erreichbarkeit
Ausnahmen sind für wichtige Gründe wie medizinische Versorgung, religiöse Veranstaltungen oder aufgrund öffentlichen Interesses zulässig, sofern sie die Ausbildung oder Beschäftigung nicht wesentlich behindern und nachweisbar sind.
Genehmigung für Abwesenheit
Für jede Abwesenheit ist eine vorherige Genehmigung des Jobcenters erforderlich, um sicherzustellen, dass sie die Integration in den Arbeitsmarkt nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wenn keine Zustimmung erteilt wurde oder Leistungsempfänger ohne Genehmigung unerreichbar sind, kann dies zum Verlust des Anspruchs auf Bürgergeld führen.
Bewertung von Abwesenheit oder Nichterreichbarkeit
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Erreichbarkeitsverordnung kann eine Genehmigung dann erteilt werden, wenn die Abwesenheit die Integration in Ausbildung oder Beschäftigung nicht wesentlich stört. Die spezifischen Kriterien zur Bestimmung der Auswirkungen der Abwesenheit auf die Integration sind nicht gesetzlich geregelt und liegen im Ermessen des Jobcenters. Dabei werden die Interessen des Jobcenters zur Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten gegenüber den legitimen Gründen von Leistungsempfängern für ihre Abwesenheit abgewogen.
Die Genehmigung des Jobcenters für eine Abwesenheit kann frühestens drei Monate vor dem geplanten Zeitraum der Nichtverfügbarkeit eingeholt werden. Dieser Zeitrahmen ermöglicht eine sorgfältige Prüfung und Bewertung des Antrags.
Konsequenzen bei unberechtigter Abwesenheit
Unberechtigte Abwesenheit kann zu Sanktionen und bis zum Verlust des Anspruchs auf Bürgergeld führen, einschließlich:
- Zahlungen des Regelsatzes,
- Zahlungen von Unterkunftskosten
- und Zahlungen von Beiträgen zur Krankenversicherung
Mehr dazu: Bürgergeld Sanktionen 2023
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