Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte am 01.07.2023 wird offiziell die zweite Phase der Bürgergeld-Einführung gestartet. Dadurch gibt es ab Juli mehrere Veränderungen im Sozialleistungssystem für Empfänger von Bürgergeld..
Beispielsweise werden die Grenzen beim Zuverdienst allgemein erhöht, insbesondere für Personen unter 25 Jahren. Es gibt ab jetzt auch mehr Unterstützung für Schulungen und Weiterbildungen. Darüber hinaus wird die Erreichbarkeit des Antragstellers zur Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Bürgergeld-Änderungen, die im Juli 2023 eingeführt werden.
Erhöhung der Verdienstgrenzen: Bürgergeld-Empfänger können mehr dazuverdienen
Personen, die Bürgergeld erhalten und einer Teilzeitarbeit nachgehen, können ab dem 1. Juli mehr Geld ihres Verdienstes behalten. Die Höhe des Verdienstes, den man behalten kann, ohne dass dieser angerechnet wird, hängt von der Höhe ab.
Bürgergeld-Empfänger, die zwischen 520 und 1.000 Euro verdienen
Mit dem Start der zweiten Phase von Bürgergeld können Personen in der Einkommensgruppe von 520 bis 1.000 Euro 30% ihres Verdienstes behalten. Dies entspricht einer Steigerung von 10 Prozent, da die Grenze des Zuverdienst bis Juli 2023 noch bei 20% lag.
Basierend auf Berechnungen des Arbeitsministeriums bedeutet diese 10%ige Erhöhung der Verdienstgrenze, dass Bürgergeld-Empfänger ab Juli 48 Euro mehr pro Monat zur Verfügung haben.
Minijob-Freibetragsgrenze für Personen unter 25 Jahren
Eine weitere bedeutende Änderung ist die erhebliche Erhöhung der Einkommensfreigrenzen für Personen unter 25 Jahren, die Bürgergeld erhalten. Ab sofort wird ihr Einkommen bis zur Grenze eines Minijobs (520 Euro) nicht berücksichtigt. Folglich können diese Personen bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro ohne Abzüge dazuverdienen.
Diese Regelung gilt ab Juli auch für Studierende, die während der Ferienzeit arbeiten, und ermöglicht ihnen, ihr Einkommen bis zur Freigrenze ohne Abzüge zu behalten.
Bürgergeld-Empfänger, die ehrenamtlich tätig sind, können jetzt bis zu 3.000 Euro pro Jahr von erhaltener Aufwandsentschädigung behalten.
Bürgergeld-Bonus für Berufsausbildung
Da mit Einführung des Bürgergeldes die Stärkung von Einzelpersonen zur Integration in den Arbeitsmarkt gefördert wird, sieht das Bürgergeld-Programm verbesserte Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung und Arbeitsvermittlung vor. Diese Förderung konzentriert sich darauf, Empfängern Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Fähigkeiten, zum Zugang zu beruflichen Ausbildungsprogrammen und zur Sicherung einer angemessenen Beschäftigung zu bieten. Durch Investitionen in bessere Berufs-Qualifikationen zielt das Programm darauf ab, Eigenständigkeit zu fördern und die langfristige Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen zu reduzieren.
Geldprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen
Der Weiterbildungszuschuss bietet maximal 2.500 Euro, wobei 1.000 Euro für das erfolgreich bestandene Zwischenexamen oder den ersten Teil einer erweiterten Abschlussprüfung und 1.500 Euro für das erfolgreich bestandene Abschlusszeugnis vergeben werden.
Zusätzlich gibt es eine monatliche Förderung von 150 Euro für die Weiterbildung.
Für andere Maßnahmen zur „nachhaltigen Integration“ gibt es einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. Dieser umfasst berufliche Ausbildungsprogramme von mindestens acht Wochen Dauer für Bürgergeld-Empfänger, die keine monatliche Weiterbildungsförderung von 150 Euro für Maßnahmen zur Erlangung einer beruflichen Qualifikation beanspruchen.
Lesen Sie weiter: 75 Euro Bürgergeld Bonus ab Juli 2023
Fokus auf Zusammenarbeit statt Kontrolle vom Amt
Eine weitere bedeutende Änderung ab dem 1. Juli ist die Einführung eines ganzheitlichen Coachings für Empfänger des Bürgergeldes. Dieses Coaching berücksichtigt die individuellen Lebenssituationen der Menschen und kann über Jobcenter in Anspruch genommen werden. Das Coaching ist freiwillig, und der Umfang der Unterstützung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen.
Vorteile für schwangere Frauen
Schwangere Frauen profitieren ebenfalls von Veränderungen, da Mutterschaftsleistungen nicht mehr als Einkommen angesehen werden. Das Ministerium für Familie erklärt, dass schwangere Frauen bis zur Geburt eine schwangerschaftsbedingte Zulage erhalten, die sich nicht auf ihre Einkommensberechnungen auswirkt.
Freibeträge bei Erbschaftsteuer
Bis zur Einführung der zweiten Phase von Bürgergeld wurde das Erbe als Einkommen betrachtet und hatte einen negativen Einfluss auf die Berechnung des Bürgergeld-Regelsatzes. Dies wird sich im Juli ändern. Anstelle des Einkommens wird das Erbe als Teil des Vermögens berücksichtigt.
Vereinfachtes Antragsverfahren
Im Rahmen der Bemühungen, den Antragsprozess für Sozialleistungen weiter zu vereinfachen und gleichzeitig die Verwaltungslast zu reduzieren, wird mit dem Bürgergeld ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt. Ziel ist es, Einzelpersonen und Familien den Zugang zur benötigten Unterstützung ohne unnötige Verzögerungen oder Komplikationen zu erleichtern. Das neue Verfahren erfordert weniger Dokumentation und ermöglicht schnellere Überprüfungen der Anspruchsberechtigung.
Erweiterte Leistungen für bestimmte Ausgaben
Im Juli wird der Leistungsumfang des Bürgergeld-Programms erweitert. Empfänger erhalten nun zusätzliche Unterstützung für spezifische Kosten wie Kinderbetreuung, bildungsbezogene Ausgaben und Gesundheitsversorgung. Diese Hilfen zielen darauf ab, den vielfältigen Bedürfnissen von Sozialhilfe-Empfängern gerecht zu werden und ihnen umfassende Unterstützung zu bieten.
Erreichbarkeitsverordnung ab 01.07.2023
Ab dem 1. Juli müssen Empfänger von Sozialleistungen neue Vorschriften zur Erreichbarkeit einhalten.
Bürgergeld-Empfänger müssen für das Jobcenter erreichbar sein, um Sanktionen und eine mögliche Ablehnung ihrer Anspruchsberechtigung zu vermeiden.
Mehr Informationen: Neue Erreichbarkeit-Regeln für Bürgergeld-Empfänger ab Juli 2023
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