Millionen Produkte sind vom neuen EU-Mikroplastik-Gesetz betroffen! In 5 Tagen wird sich für Verbraucher einiges ändern. Doch welche Auswirkungen hat das Mikroplastik-Verbot, besonders für Bürgergeld-Empfänger?
Schon lange wurde es diskutiert. Nun aber hat man eine Lösung gefunden, um weniger der umweltschädlichen Plastikpartikel freizusetzen. Doch so zukunftsweisend das Mikroplastik-Verbot für unsere Umwelt ist: Für Bürgergeld-Empfänger könnten die Auswirkungen zur finanziellen Belastung werden.
In unserem Artikel beleuchten wir, welche Auswirkungen das EU-Gesetz hat, welche Produkte betroffen sind und wie sich das Mikroplastik-Verbot bei Bürgergeld-Empfängern bemerkbar machen wird.
Die Gründe für das Mikroplastik-Verbot
Der Hintergrund des neuen EU-Mikroplastik-Gesetzes liegt in der wachsenden Sorge begründet, dass zu viel Mikroplastik in die Umwelt gelangt. Diese winzigen synthetischen Partikel, die kleiner als fünf Millimeter sind, schleichen sich zunehmend in die Nahrungskette ein.
Mit dieser Maßnahme will die EU ungefähr eine halbe Million Tonnen dieser Schadstoffe aus der Umwelt entfernen. Wenn man bedenkt, dass allein in der EU jedes Jahr rund 42.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt gelangen, ist das Mikroplastik-Verbot längst überfällig.
Dennoch wird das Mikroplastik-Verbot beim Einkauf spürbar sein. Ganz besonders im ohnehin schon kleinen Geldbeutel von Bürgergeld-Empfängern.
Betroffene Produkte
Ab dem 15. Oktober 2023 werden schrittweise immer mehr Produkte direkt vom Mikroplastik-Verbot betroffen sein. Zunächst darf kein Kunstrasen mehr verkauft werden, da er umweltschädliches Granulat enthält.
Doch auch Kosmetika und Plastikspielzeug, in denen beispielsweise Glitter oder Weichmacher enthalten sind, werden bereits im ersten Schritt aus den Regalen verschwinden.
Produkte, in denen Detergenzien (Tenside) enthalten sind, dürfen ebenfalls nicht mehr verkauft werden. So könnte das preisgünstige Waschmittel, auf das vielleicht Bürgergeld-Empfänger gern zurückgreifen, demnächst nicht mehr erhältlich sein.
Bei Millionen von betroffenen Produkten, ließe sich die Liste unendlich weiterführen. Denn auch Medikamente, Medizinprodukte, Spielgeräte, Dekorationen, Düfte, Farben und so vieles mehr sind vom Mikroplastik-Verbot betroffen.
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Auswirkungen beginnen bereits bei der Herstellung
Das EU-Mikroplastik-Gesetz wird zunächst zu großen Veränderungen in der Produktion führen – der Umwelt zuliebe.
Kosmetikartikel, Reinigungsmittel, viele Textilien, aber auch Kunststoffverpackungen werden beispielsweise nach und nach vom Markt verschwinden, wenn sie Mikroplastik enthalten oder gar komplett aus diesem Material bestehen.
Für Hersteller bedeutet das nicht nur die aufwändige und zeitintensive Suche nach umweltverträglichen und bezahlbaren Alternativen in puncto Rohstoffe. Vielmehr ist die Umstellung der Produktion immer auch eine Kostenfrage. Und die dürfte bedeutend höher ausfallen, als bei der Verwendung von Mikroplastik.
Finanzielle Auswirkungen auf Bürgergeld-Empfänger
Die steigenden Produktionskosten werden sich unweigerlich auf die Preise für Verbraucher auswirken. Insbesondere für Bürgergeld-Empfänger wird es eine Herausforderung werden, die höheren Kosten zu tragen. Somit könnte das Mikroplastik-Verbot zu einer weiteren Belastung für Menschen mit begrenztem Einkommen führen.
Die Creme in der Plastiktube ist eben meist um ein Vielfaches günstiger als die im hochwertigen Glastiegel.
Weitere Auswirkungen des Mikroplastik-Verbots
Neben den höheren Preisen, die den gestiegenen Produktionskosten geschuldet sind, werden alle Verbraucher in naher Zukunft immer häufiger auf ein vermindertes Angebot schauen.
Es ist eben nicht nur eine Frage des Geldes, wenn die Produktion auf mikroplastik-frei umgestellt werden muss. Mitunter könnten auch umweltfreundliche Rohstoffe fehlen, die heutige Mikroplastik-Verpackungen und mehr ersetzen können.
Die Alternativen
Es dürfte sich gerade in den nächsten Wochen und Monaten bei manchen Produktgruppen als schwierig gestalten, echte Alternativen zu finden. Während eine Plastik-Rutsche für Kinder sicher einfach durch eine aus Holz ersetzt werden kann, sind es die Dinge des täglichen Lebens, die vor allem Bürgergeld-Empfängern Kopfzerbrechen bereiten könnten.
Die gute Nachricht: Es werden nicht sofort alle Produkte verboten, die Mikroplastik enthalten. Sonst wären vermutlich die Supermarktregale leer. In der Übergangszeit dürften sich dann aber zunehmend mehr Alternativen wiederfinden, bei denen auch Empfänger von Bürgergeld wieder etwas aufatmen können, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.
Fazit: Das Mikroplastik-Verbot tritt am 15.10.2023 in Kraft
Die schrittweise Einführung des Mikroplastik-Verbots dürfte für Bürgergeld-Empfänger, zumindest zu Beginn, die größten Auswirkungen haben. Doch wir sind zuversichtlich, dass die Alternativen zukünftig auch wieder preiswerter werden. Bis das so ist, wird es sicher eine finanzielle Herausforderung für Verbraucher mit einem geringen Einkommen. Aber der Umwelt und der Gesundheit zuliebe sollten wir alle ein wenig mehr an die Vorteile nachdenken, die dieses neue EU-Gesetz ebenfalls mit sich bringt.