Viele Rentner können einen Rentnerzuschlag in Höhe von bis zu 112 Euro monatlich beantragen. Allerdings gibt es etwas zu beachten: Nicht jeder ist automatisch für den Bonus zur Rente berechtigt und diejenigen, die Anspruch haben, müssen den Antrag V0800 einreichen, um ihren Anspruch geltend zu machen.

Geringe Renten und steigende Lebenshaltungskosten stellen für zahlreiche Rentner eine Herausforderung dar. Daher kämen für Millionen Rentner 112 Euro mehr Geld zur Rente gerade recht.

Trotz der zu erwartenden Rentenerhöhung im Sommer 2024 stoßen hierzulande rund 9,3 Millionen Rentner an ihre finanziellen Grenzen. Denn weniger als 1.500 Euro Rente decken kaum die Lebenshaltungskosten. Da ist die Aussicht auf zusätzliche 112 Euro durchaus verlockend. Doch wer kann den 112 Euro Rentenzuschlag beantragen?

Wir erklären in unserem Artikel, wer Anspruch auf 112 Euro mehr Geld zur Rente hat und was es mit dem Antrag V0800 auf sich hat.

Zuschlag für Rentner: 112 Euro mehr Geld zur Rente monatlich

Grundlos erhält man natürlich nichts. Auch nicht bei der Rente. Und 112 Euro mehr Geld erhalten auch nicht automatisch alle Rentner. 

Hinweis: Der Zuschlag zur Rente in Höhe von 112 Euro für Berechtigte wurde im Jahr 2024 gegenüber zuvor 108 Euro erhöht.

Denn dieses Geld ist eigentlich ein kleiner Ausgleich für die Kindererziehungszeiten. 

Das bedeutet im Umkehrschluss: wer während seiner Berufstätigkeit aufgrund von Kindererziehungszeiten nicht in die Renten-Versicherung eingezahlt hat, bekommt Renten-Punkte gutgeschrieben.

Anspruchsberechtigte für 112 Euro mehr Geld

Damit ist klar, anspruchsberechtigt sind Eltern. Auch wenn die Anerkennung oder Honorierung von Kindererziehungszeiten allgemeinhin als Mütterrente bezeichnet wird: Auch Väter haben Anspruch auf diesen finanziellen Ausgleich.

Mütterrenten-Anspruch haben nicht nur leibliche Eltern

Neben den leiblichen Eltern können auch Pflege-, Stief- und Adoptiveltern ihre Renten-Punkte anheben. Zumindest dann, wenn sie die Voraussetzungen für die sogenannte Mütterrente erfüllen.

Wer hat Anspruch auf 112 Euro mehr Geld monatlich

Um bis zu 112 Euro mehr Geld zur Rente zu bekommen, müssen neben der Elternschaft einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Anspruchsberechtigte: 

  • müssen mindestens 60 Monate (5 Jahre) Beitragszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung vorweisen können oder
  • zusammen mit den Kindererziehungszeiten dieses Minimum an Rentenbeitragszeit erreichen
  • dürfen während der Kindererziehungszeit noch keine Altersrente, Pension oder anderweitige Altersvorsorge-Leistungen bezogen haben 

Mehr Geld zur Rente gibt es nur mit Antrag V0800

Auch wenn alle Voraussetzungen für die Mütterrente erfüllt sind: ohne den Antrag V0800 gibt es keine 112 Euro mehr Geld zur Rente.

Das bedeutet: Wer Kinder großgezogen hat, sollte möglichst zeitnah diesen Antrag stellen, damit die Rente höher ausfällt.

Aber Achtung: Pro Kind kann nur jeweils ein Elternteil diesen Zuschlag beantragen!

Gibt es für alle Anspruchsberechtigten 112 Euro mehr Geld?

Schön wär´s. Das Geburtsjahr des Kindes macht den Unterschied aus.

Bis zu 2,5 Renten-Punkte (rund 94 Euro) mehr gibt es für Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben.

Bis zu 3 Renten-Punkte (etwa 112 Euro) gibt es mehr, wenn es um Kinder geht, die 1992 oder in den darauf folgenden Jahren geboren wurden.

Hinweis: Wer in den Kindererziehungszeiten gearbeitet hat, erhält womöglich nicht die vollen Renten-Punkte. Dementsprechend kann der Renten-Ausgleich geringer ausfallen. Ausschlaggebend ist in diesem Fall die Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell liegt diese bei 87.600 Euro Brutto (West) bzw. 85.200 Euro Brutto (Ost).

Vorgehensweise bei der Antragstellung für 112 Euro mehr Geld

Die Deutsche Rentenversicherung hält dafür auf ihrem Portal den Antrag V0800 zum Download bereit.

Es empfiehlt sich, diesen Antrag noch vor dem eigentlichen Renten-Eintritt zu stellen. Dann gibt es keine Verzögerungen.

Ganz wichtig: Die Beantragung der Mütterrente muss immer schriftlich erfolgen!

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