Rund 21 Millionen Rentner sehen dem neuen Jahr mit Spannung entgegen. Bei der Rente wird sich ab Januar 2024 einiges ändern. Doch welche großen Änderungen sind zu erwarten? Von Auszahlungsterminen bis zu altersbedingten Anpassungen – hier sind die entscheidenden Neuerungen.

Für Millionen von Arbeitnehmern steht der Wechsel in den Ruhestand 2024 bevor. Andere beziehen bereits Rente und sind auf die Änderungen im neuen Jahr ebenso gespannt.

Wir geben in unserem Artikel einen Überblick über die kleinen und großen Änderungen bei der Rente ab Januar 2024. Neben dem Renteneintrittsalter beziehungsweise der Regelaltersrente gibt es auch Anpassungen in anderen Bereichen.

Auszahlungstermine für die Januar-Rente

Wer seine Rente vorschüssig erhält, kann mit seiner Renten-Auszahlung bereits am 29.12.2023 rechnen.

Nachschüssig gezahlte Renten sind am 31. Januar 2024 auf dem Konto.

Hinweis: Ob die Rente vor- oder nachschüssig gezahlt wird, hängt mit dem jeweiligen Renten-Eintritt zusammen. Alle Rentner, die bereits vor April 2004 in den Ruhestand gegangen sind, bekommen ihre Renten-Bezüge vorschüssig, also noch vor Beginn des jeweiligen Renten-Monats. 

Die Regelaltersgrenze ändert sich ab Januar 2024

Die wohl größte Änderung bei der Rente ab Januar 2024 ist in der Anhebung der Regelaltersrente zu sehen. Versicherte können dann in den wohlverdienten Ruhestand gehen, wenn sie 1958 geboren wurden und demnach im kommenden Jahr 66 Jahre alt werden.

Für alle späteren Geburtsjahrgänge gilt: Das Renten-Eintrittsalter erhöht sich um 2 Monate.

Januar 2024: Renten-Eintritt für viele Geburtsjahrgänge

Für Millionen Menschen bedeutet der Jahreswechsel, dass sie das reguläre Renten-Eintrittsalter erreichen. Der Jahrgang 1958 kann in die Regelaltersrente gehen. Doch auch andere Geburtsjahrgänge können ab Januar 2024 Altersrente beziehen.

Renten-Eintritt für Menschen mit Schwerbehinderung

Wer zwischen dem 02.04.1962 und dem 01.05.1962 geboren wurde, kann ab Januar 2024 mit 10,8% Abschlag in Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung gehen. 

Bei Personen, die 1962 zu einem späteren Zeitpunkt geboren wurden, verschiebt sich der Renten-Eintritt. Beispielsweise kann ein schwerbehinderter Mensch, dessen Geburtstag der 02.05.1962 ist, erst ab Februar 2024 Rente beziehen.

Renten-Eintritt mit 35 Versicherungsjahren

Ab Januar 2024 können Menschen erstmals in Altersrente gehen, die zwischen dem 02.12.1960 und 01.01.1961 geboren wurden. Voraussetzung ist hierfür der Nachweis von 35 Jahren Wartezeit.

Renten-Eintritt mit 45 Versicherungsjahren

Personen, die zu den besonders langjährigen Versicherten zählen und zwischen dem 02.10.1959 und 01.11.1959 geboren wurden, können ab Januar 2024 ebenfalls in Altersrente gehen.

Das bedeutet: Wer am 01.01.2024 45 Jahre Wartezeit nachweisen kann, geht mit 64 Jahren und 2 Monaten in Altersrente.

Änderung der Regelbedarfsstufen bei der Grundsicherung

Ab Januar 2024 werden die Regelbedarfsstufen bei der Grundsicherung angehoben. Für Rentner mit Bedarfsstufe 1 bedeutet das: es gibt im neuen Jahr monatlich 563 Euro anstelle der 502 Euro. 

Die Erhöhung der Grundsicherung entspricht genau der Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes im Jahr 2024.

Renten-Eintritt 2024: Der steuerfreie Anteil sinkt

Es ist mittlerweile keine Neuigkeit mehr, dass Renten versteuert werden müssen. Doch für Neu-Rentner gibt es in dieser Hinsicht eine Änderung.  Wer ab Januar 2024 die Regelaltersrente erhält, muss 83% seiner Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil sinkt indes auf 17%.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird angehoben

Im neuen Jahr wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 11.604 Euro angehoben. Rentner können hier zumindest bis Ende Juni 2024 davon profitieren, denn auch bei ihnen kann diese Anhebung dazu führen, dass sie weniger Steuern zahlen müssen.

Jedoch kann sich das nach der erwarteten Renten-Erhöhung ändern. Immerhin könnten die Renten zur Jahresmitte um bis zu 3,5% steigen.

Fazit: Rente ab Januar 2024 

Ab Januar 2024 ändert sich bei der Rente so einiges. Regelaltersrente, Renten-Eintritts-Alter und mehr: Vieles davon ist aber keineswegs vollkommen neu, sondern eher das Resultat aus vorangegangenen Änderungen, die jetzt erst Wirkung zeigen.

Das neue Jahr bringt aber gerade für Rentner nicht nur im Januar Änderungen mit sich. Im Juli tritt beispielsweise das neue Gesetz zur Erwerbsminderungsrente in Kraft. Ebenfalls im Juli 2024 wird eine Renten-Erhöhung von bis zu 3,5 % erwartet. Man darf also weiter gespannt sein, was das Jahr 2024 für Rentner bringt.

Quellenangabe