Der Inflationsausgleich Bonus war in den letzten Monaten ein viel diskutiertes Thema und das aus gutem Grund: Viele Haushalte haben mit steigender Inflation zu kämpfen und für alle, die in Krisenzeiten bis zu 3000 Euro steuerfrei als Prämie erhalten, bedeutet dieser Zuschuss, dass finanzielle Probleme gelöst werden können.

In bestimmten Fällen könnten auch Bürgergeld-Empfänger bis zu 3000 Euro Inflationsbonus erhalten. In diesem Artikel erklären wir, was der Inflationsausgleich ist, wer berechtigt ist, die Prämie zu erhalten und ob sie bei der Berechnung des Bürgergeldes angerechnet wird.

Inflation in Deutschland

Die Inflation steigt erneut in Deutschland an. Im Mai lag die Inflationsrate bei +6,1 %, während im Juni ein erwarteter Anstieg von 6,4 % verzeichnet wurde. Hohe Inflationsraten erschweren den Kauf hochwertige Produkte und eine angemessene Lebensqualität, da die Löhne in der Regel nicht proportional steigen.

3000 Euro Sonderzahlung als Inflationsausgleich 

Deshalb hat die Regierung Ende 2022 ein Inflationsentlastungspaket angekündigt. Mit der Subvention erlaubt die Regierung den Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern Inflationszuschläge (wenn sie es wünschen) in Höhe von steuerfreie bis zu 3000 Euro zu zahlen. Das bedeutet, dass das Geld keine zusätzliche Steuer (wie Krankenkassenbeiträge, Rentenversicherung und Pflegeversicherung) anfallen.

Lese-Tipp: Wer bekommt vollen Inflationsausgleich und wer nur einen Teil der Prämie?

Entlastungen für 2022 & 2023

Um den Herausforderungen durch die Inflation entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung Entlastungspakete eingeführt. Diese Pakete sollen Hilfe für Bürger bieten, die aufgrund steigender Preise mit erhöhten Ausgaben konfrontiert sind. Die Unterstützungspakete umfassen mehrere Leistungen:

Steuerfreie Energiepauschale

Im Jahr 2022 können Bürger eine steuerfreie Energiepauschale von 300 Euro in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie auf diesen Betrag keine Steuern zahlen müssen und so eine zusätzliche Unterstützung erhalten, um Ihre Energiekosten zu bewältigen.

Heizkostenzuschuss

Wenn Sie Wohngeld erhalten, können Sie auch von einem Heizkostenzuschuss bis zu 2000 Euro profitieren. Diese Unterstützung soll Ihnen bei den Kosten für die Beheizung Ihres Hauses in wirtschaftlich schwierigen Zeiten helfen.

Steuerfreie Inflationsprämie

Darüber hinaus gibt es eine besondere steuerfreie Zahlung namens Inflationsausgleich Bonus. Dieser kann bis zu 3000 Euro betragen und steht Arbeitgebern zur Verfügung, um ihn an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Die gute Nachricht ist, dass dieser Bonus von Sozialversicherungsabgaben befreit ist und somit für die Empfänger noch vorteilhafter ist.

Was Sie über den Inflationsausgleich Bonus wissen sollten

Der Inflationsbonus soll den Mitarbeitern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten bieten. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie wissen sollten.

Zusätzliche Gehaltsleistung

Der Inflationsausgleich soll zusätzlich zu Ihrem regulären Gehalt gezahlt werden. Er soll keine anderen Leistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld ersetzen.

Freiwillige Leistung

Arbeitgeber haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern den Inflationsbonus gewähren möchten. Sie können diesen Bonus nicht von Ihrem Arbeitgeber verlangen; es handelt sich um ein freiwilliges Angebot.

Anwendbarkeit auf Bürgergeld-Zuschläge

Wenn Sie Bürgergeld oder andere einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten, können Sie dennoch von dem Inflationsbonus profitieren. Er wird nicht als Teil Ihres Einkommens betrachtet, sodass er Ihre derzeitigen Leistungen nicht beeinträchtigt.

Wann wird der Inflationsausgleich Bonus ausgezahlt?

Der Inflationsbonus kann zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 gezahlt werden. In diesem Zeitraum haben Arbeitgeber die Möglichkeit, diese steuerfreie Sonderzahlung an ihre Mitarbeiter zu geben.

Förderung von Arbeitgebern

Die Regierung möchte Arbeitgeber motivieren, ihre Mitarbeiter mit steuerfreien Prämien zu belohnen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu unterstützen.

Keine Auswirkungen auf andere Leistungen

Sie können beruhigt sein, dass der Inflationsbonus keine Auswirkungen auf andere Leistungen hat, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben, wie zum Beispiel Wohngeld oder Urlaubsgeld.

Falsche Anrechnung wegen des Inflationsausgleich-Bonus Sonderzahlung: Was tun?

Im unwahrscheinlichen Fall, dass das Jobcenter den Inflationsbonus fälschlicherweise als Einkommen anrechnet, haben Sie das Recht, dagegen Einspruch einzulegen. Sie können innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 3 Nr. 11c EStG und § 1 Nr. 7 Bürgergeldverordnung) anführen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.