Die Ampelkoalition und die Union haben sich auf einen Kompromiss über die Zukunft der Sozialleistungen in Deutschland geeinigt – die Umwandlung von Hartz IV in Bürgergeld. 

Eine kurze Zusammenfassung: Das Bürgergeld ist die größte Chance für das Sozialsystem in Deutschland, die es seit seiner Einführung je gab. Das Bürgergeld soll im ersten Quartal 2023 in Kraft treten und das derzeitige Sozialleistungssystem Hartz IV ablösen.

Einig ist man sich bisher darin, dass der neue Regelsatz für Sozialleistungen in Deutschland mit Inkrafttreten des Bürgergeldes steigen wird. Der Sockelbetrag soll um 53 Euro steigen, d.h. jeder Bürgergeld-Empfänger soll künftig eine monatliche Sozialleistung in Höhe von 502 Euro als Sockelbetrag erhalten.  

Über zwei wichtige Punkte der Hartz-IV-Reform waren sich die verschiedenen politischen Parteien in Deutschland bisher jedoch uneinig: den Schutz des Privatvermögens vor dem Bezug von Sozialleistungen und die Härte der Sanktionen bei Pflichtverletzungen von Sozialleistungsempfängern.

Hier eine Zusammenfassung der heute erzielten Einigung über die Zukunft des Bürgergeldes (Hartz IV-Reform ab 2023):

Bisher war eine Karenzzeit von 6 Monaten vorgesehen, wenn ein Sozialhilfeempfänger seine Pflichten verletzt, indem er z.B. einen vorher vereinbarten Termin bei der Arbeitsagentur nicht einhält. Diese Karenzzeit ist gestrichen worden. Was bedeutet das für Bürgergeld-Empfänger? Dass finanzielle Sanktionen sofort greifen, wenn eine Person sich der Nichteinhaltung der Vorschriften schuldig gemacht hat.

Der Betrag des persönlichen Vermögens, der für Bürgergeldempfänger unangetastet bleibt, wurde auf 40 000 Euro für eine Einzelperson (zuvor waren 60 000 Euro vorgesehen) und auf 15 000 Euro für jedes weitere Familienmitglied, das in denselben Räumlichkeiten lebt, gesenkt. 

Zuvor war vorgeschlagen worden, dass man als Bürgergeldempfänger 24 Monate lang unangetastet und ungeprüft über sein Privatvermögen verfügen kann. Dieser Zeitraum wurde halbiert und beträgt nun 12 Monate. 

Zur Erinnerung: Das Bürgergeld ist die neueste HArtz IV-Reform, die Anfang 2023 in Kraft treten soll.Bisher war die CDU jedoch gegen die Reform und die Umbenennung und war gegen die vollständige Abschaffung des derzeitigen Sozialleistungssystems in Deutschland – HARTZ IV. 

Vereinbart wurde auch ein neues Sanktionsmodell für den Fall, dass ein Sozialhilfeempfänger gegen seine Pflichten verstößt. Zum Beispiel, wenn er oder sie einen Termin beim Jobcenter versäumt. Die neuen finanziellen Sanktionen, die in solchen Fällen zur Anwendung kommen, werden voraussichtlich wie folgt aussehen:

  1. Pflichtverletzung: Die Sozialleistungen werden für einen Monat um 10 % gekürzt.
  2. Fall der Pflichtverletzung: Kürzung der Sozialleistungen um 20% für 2 Monate
  3. Fall der Pflichtverletzung: Kürzung des Bürgergeldes, das man erhält, um 30% für 3 Monate.

Bleiben Sie dran für weitere Informationen über die neue Hartz IV-Reform – Bürgergeld.

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