Ohne rechtzeitigen Antrag gibt es auch kein Bürgergeld. Normalerweise. Aber was, wenn der Bürgergeld-Antrag etwas zu spät im Jobcenter ankommt? Kann man Bürgergeld auch rückwirkend beantragen und das Geld trotzdem bekommen?

Es gibt viele Gründe, warum der Antrag auf Bürgergeld nicht pünktlich oder zeitnah beim Jobcenter eingeht. Für die Betroffenen ist es dann jedoch oftmals doppeltes Pech, denn rückwirkend gibt es diese Sozialleistung nur für den laufenden Monat. Normalerweise!

In unserem Artikel erklären wir, welche Fristen beachtet werden sollten und wann der Antrag auf Bürgergeld für potenzielle Bürgergeld-Empfänger auch als rückwirkende Leistung gezahlt wird.

Was ist mit der Bürgergeld – Antragsfrist gemeint?

Grundsätzlich gilt: Wer seinen Lebensunterhalt mit seinem geringen Einkommen allein nicht bestreiten kann, hat meist Anspruch auf Bürgergeld. Doch ohne rechtzeitige Beantragung geht da gar nichts!

Neben der Beantragung ist jedoch auch eine sogenannte Antragsfrist zu beachten.

Das bedeutet: Wer im September festgestellt hat, dass die Einkünfte nicht mehr zum Leben reichen, den Antrag auf Unterstützung jedoch erst im Mitte Oktober stellt, bekommt auch nur ab Oktober Leistungen gezahlt. 

Siehe auch SGB II, §37, Abs. 2.

Bürgergeld rückwirkend beantragen – Geht das überhaupt?

Die gute Nachricht für Bürgergeld-Empfänger: Das Bürgergeld wird in der Regel für den Monat komplett gezahlt, in welchem der Antrag beim Jobcenter eingeht. Auch wenn das vielleicht nicht sofort am Monatsanfang ist.

Mehr aber auch nicht!

Nicht immer ist es Eigenverschulden

Wie eingangs erwähnt, gibt es verschiedene Gründe, warum ein Antrag auf Bürgergeld später beim Jobcenter eingereicht wird.

Wer sich vielleicht zu spät für einen solchen Antrag entscheidet oder ihn erst später abgibt, ist in der Regel selbst schuld. Es gibt keine rückwirkende Leistung, wenn man den Antrag erst am 2. November abgibt, aber eigentlich schon im Oktober anspruchsberechtigt war.

Doch es gibt auch Gründe, die nicht auf ein Selbstverschulden hinauslaufen.

Hat das Jobcenter beispielsweise geschlossen, oder das Online-Portal zur Antragstellung war nicht erreichbar, kann es unter Umständen rückwirkend Unterstützung geben. 

Achtung: Derartige Gründe, die zu einer unverschuldet späteren Antragsabgabe führen, müssen Betroffene dem Jobcenter glaubhaft darstellen. Also in gewisser Weise auch nachweisen können.

Online-Zugang zur Antragstellung beim Jobcenter nicht möglich? Hat der Antragsteller selbst Probleme mit dem Internet, gilt das nicht als unverschuldete Fristversäumung. 

Was tun, bei unverschuldet abgelaufener Bürgergeld – Antragsfrist?

Zunächst einmal muss dem Jobcenter glaubhaft der Hinderungsgrund erklärt werden. Möglichst zeitgleich sollte dann der Antrag abgegeben werden.

Unser Tipp: Am besten gleich am nächsten Tag, sobald das Jobcenter wieder offen hat beziehungsweise das Online-Portal wieder erreichbar ist.

Voraussetzungen für die rückwirkende Bürgergeld-Auszahlung 

Wurde die Antragsfrist unverschuldet verpasst, gibt es eine weitere wichtige Voraussetzung für die rückwirkende Bürgergeld-Auszahlung: Die Beantragung der “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand”.

Mit diesem Antrag wird im Grunde „die Uhr zurückgedreht“. Liegt dem Jobcenter ein solcher Antrag sowie die glaubhafte Darstellung des Hindernisgrundes vor, wird der Bürgergeld-Antrag wie ein fristgerecht eingereichter Antrag behandelt.

Wird diesem Antrag stattgegeben, wird der eingereichte Antrag auf Bürgergeld vom Jobcenter so geprüft, als hätte es die abgelaufene Antragsfrist nicht gegeben.

Bürgergeld-Antrag: Auch rückwirkend möglich?

Auch das geht, allerdings nur in bestimmten Fällen. Wer Bürgergeld rückwirkend beantragen möchte, kann ebenso einen Antrag auf “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen. 

Möglich ist das jedoch nur, wenn beispielsweise eine andere Sozialleistung abgelehnt wurde. In diesem Fall spricht man davon, dass es nachgeholt wird, den Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

Nötig wird das oftmals dann, wenn beispielsweise ein Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt wird, dieser aber nach mehreren Wochen abgelehnt wird, weil kein Anspruch mehr auf diese Leistung besteht.

Bürgergeld rückwirkend beantragen: Wichtig für die Antragstellung

Um Bürgergeld in einem solchen Fall rückwirkend zu beantragen, ist es jedoch Grundvoraussetzung, dass der Bürgergeld-Antrag sofort nach Erhalt des Ablehnungsbescheides gestellt wird.

Fazit: Rückwirkende Leistungen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber beim Bürgergeld festgelegt, dass es nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern ab dem Monat, wo der Antrag beim Jobcenter eingeht. Dennoch haben Bürgergeld-Empfänger gute Chancen auf rückwirkende Leistungen. Allerdings nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und die verpasste Antragsfrist nicht aus eigenem Verschulden heraus entstanden ist.