Bürgergeldempfänger stehen täglich vor finanziellen Herausforderungen, und die Versuchung, Schwarzarbeit zu leisten, mag groß sein. Doch die Konsequenzen, insbesondere die Sanktionen für Sozialleistungsempfänger, sind schwerwiegend. Doch was, wenn es rauskommt?
Machen wir uns nichts vor: Die finanziellen Belastungen in einkommensschwachen Haushalten sind groß. Einen extra Euro hinzuzuverdienen ist mitunter reizvoll. Jedoch keine wirklich gute Idee. Denn die Folgen können gerade für Bürgergeld-Empfänger verheerend sein. Schwarzarbeit birgt nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch ernsthafte Sanktionen für Bürgergeld-Aufstocker.
In unserem Artikel erklären wir, was man unter Schwarzarbeit versteht und welche Strafen darauf stehen.
Schlüsselerkenntnisse: Bürgergeld Sanktionen & Schwarzarbeit
- Bürgergeld-Bezieher, die Schwarzarbeit nachgehen, setzen sich dem Vorwurf des Sozialbetrugs aus und sehen erheblichen Sanktionen gegenüber.
- Schwarzarbeit bedeutet nicht gemeldete Tätigkeiten ohne steuerliche oder soziale Abgaben. D
- Unter Schwarzarbeit fallen alle regelmäßig entlohnten Tätigkeiten in unterschiedlichen Branchen.
- Authentische, gelegentliche Nachbarschaftshilfe bleibt davon ausgenommen, es sei denn, es erfolgt eine regelmäßige Bezahlung.
- Bürgergeld-Empfänger, die sich in Schwarzarbeit engagieren, begehen nicht nur einen finanziellen Verstoß gegen staatliche Regelungen, sondern verwickeln sich auch in Sozialbetrug.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Schwarz zu arbeiten bedeutet natürlich nicht, dass man in dunkler Kleidung seine Arbeit verrichtet oder sich nur im Dunkeln bewegt.
Unter Schwarzarbeit versteht man jene bezahlten Tätigkeiten, für die weder Steuern noch Sozialabgaben abgeführt werden.
Schwarzarbeit ist gleich mehrfach nachteilig
Einerseits fehlen dem Staat durch die Schwarzarbeit Steuereinnahmen. Experten schätzen, dass dies derzeit zusammen mit fehlenden Sozialabgaben eine Summe von rund 2,5 Milliarden Euro ausmacht.
Andererseits sind die “Schwarzarbeiter” in keinster Weise abgesichert. Angefangen vom Unfallschutz, fehlt hier auch die Krankenversicherung sowie die Rentenbeiträge.
Was zählt zu Schwarzarbeit?
Alle regelmäßigen Tätigkeiten, für die ein Entgelt gezahlt wird, gelten als Schwarzarbeit.
Betroffen ist im Grunde jede Branche. Von der Friseurin, die im heimischen Wohnzimmer die Haare schneidet, bis zum Anstreicher, der ohne Rechnung die Wohnung renoviert.
Was ist KEINE Schwarzarbeit?
Alles, was unter gelegentlicher Nachbarschaftshilfe oder einer Gefälligkeit läuft, ist keine Schwarzarbeit.
Das beste Beispiel dafür ist der Nachbarsjunge, der gelegentlich den Rasen für die älteren Nachbarn mäht. Oder die junge Nachbarin, die ab und an bei der netten älteren Dame von gegenüber die Fenster putzt.
Aber Achtung: Wird diese Nachbarschaftshilfe mit einem kleinen Taschengeld entlohnt, kann es unter Umständen als Schwarzarbeit gewertet werden. Allerdings nur dann, wenn die Hilfe regelmäßig erfolgt und entlohnt wird.
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Schwarzarbeit und die Auswirkungen bei Bürgergeld-Empfängern
Nennen wir das Kind beim Namen: Bürgergeld-Empfänger, bzw. Bürgergeld-Aufstocker, die schwarz arbeiten, begehen Sozialbetrug!
Wird diese Zusatzeinnahme (und ist so noch so gering) nicht beim Jobcenter gemeldet, folgt die Strafe auf direktem Fuße. Denn dann wird das Bürgergeld entweder kurzerhand gekürzt oder auch komplett gestrichen. Das richtet sich in der Regel nach der Höhe der nicht gemeldeten Einkünfte beziehungsweise danach, wie lange diese Betrügerei schon stattfand.
Zudem kann es zu einer Strafanzeige wegen der Erschleichung von Sozialleistungen kommen.
Nicht nur Bürgergeld-Empfänger werden bestraft
In Deutschland wird Schwarzarbeit hart bestraft. Im Fokus stehen dabei aber nicht nur die Schwarzarbeiter wie Bürgergeld-Empfänger selbst. Auch diejenigen, die jemanden schwarz beschäftigen, werden zur Kasse gebeten.
Wer seinen Angestellten schwarz beschäftigt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro bis 500.000 Euro rechnen. Werden Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet und somit die Sozialabgaben nicht geleistet, zieht das ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich.
Privathaushalte, die beispielsweise eine Putzfrau illegal beschäftigen, müssen mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht wirklich
Auch wenn es in finanziellen Notlagen für Bürgergeld-Empfänger verlockend erscheint: Schwarzarbeit lohnt sich nicht wirklich. Denn es gilt als Sozialbetrug, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Was bringt es also, wenn für ein paar Euro zusätzlich das Bürgergeld gekürzt oder ganz gestrichen wird?