Millionen Menschen und Familien sind betroffen: Der Winter steht vor der Tür, doch warme Kleidung sind teure Extra-Ausgaben. Gibt es für Bürgergeld-EmpfängerUnterstützung?

Für Geringverdiener ist es eine hohe Belastung, wenn neue Kleidung angeschafft werden muss. Immerhin ist nicht nur diese viel teurer geworden, während das Einkommen nahezu gleich geblieben ist. Da bleibt oftmals nicht genug Geld übrig, um lange über Sachen zum Anziehen, wie neue Schuhe oder Jacken, nachzudenken.

Dennoch kommen auch Menschen mit geringem Einkommen nicht umhin, ab und an bestimmte Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen. Sei es, weil die Kindersachen zu klein oder die Stiefel vom letzten Jahr nicht mehr wasserdicht sind.

Viele Empfänger von Bürgergeld stellen sich unweigerlich die Frage, ob sie als Geringverdiener vom Jobcenter finanzielle Unterstützung beim Kleiderkauf bekommen.

In unserem Artikel haben wir uns dieser Frage angenommen und zusammengefasst, welche Geringverdiener ein Anrecht auf den Bürgergeld-Sonderbedarf haben und wie sie Geld für neue Kleidung erhalten.

Bürgergeld und Kleiderkosten: Eine Grundsatzregel

Wer als Geringverdiener oder Bürgergeld-Empfänger darauf spekuliert, aufgrund seines Anspruchs auf Bürgergeld zusätzlich finanzielle Unterstützung für Kleidung vom Jobcenter zu erhalten, wird enttäuscht sein.

Denn grundsätzlich ist der Bedarf an Kleidung im Regelsatz des Bürgergeldes bereits enthalten. Aktuell sind 8,3 Prozent der Sozialleistung für Bekleidungskosten einkalkuliert. Das bedeutet: Jeder alleinstehende Bürgergeld-Empfänger erhält automatisch monatlich 41,65 Euro, die er für neue Schuhe, Jacken, Socken, Hosen oder Pullover ausgeben kann. 

Kein extra Geld für Kleidung – oder doch?

Ein bekanntes Sprichwort sagt: Ausnahmen bestätigen die Regel. So ist es auch beim Bürgergeld. Es gibt nämlich die Möglichkeit, als Geringverdiener unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Geld für neue Kleidung vom Jobcenter zu erhalten. 

Wer Anspruch auf den Bürgergeld-Sonderbedarf für Bekleidung hat, ist im SGB II §24, Abs.2 geregelt.

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Wer kann den Bürgergeld-Sonderbedarf beantragen?

Den Sonderbedarf auf zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kleidung können Geringverdiener beantragen, die schwanger sind. Hier gibt es nicht nur für die werdenden Mütter Geld, sondern auch für das Baby.

Darüber hinaus haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf diesen Sonderbedarf, wenn sie in einer sehr schwierigen Situation sind, die über die normale Hilfsbedürftigkeit hinausgeht. Dazu zählen Antragsteller:

  • die durch einen Wohnungsbrand oder Unwetterkatastrophen wie Hochwasser ihr Hab und Gut verloren haben,
  • die durch Einbruch und Diebstahl ihre Bekleidung verloren haben,
  • die aufgrund einer starken, krankheitsbedingten Gewichtsab- oder -zunahme neue Kleidung benötigen (als besondere Lebenssituation wird hier eine Gewichtsveränderung anerkannt, wenn dabei mehrere Kleidergrößen übersprungen werden),
  • die nach einer beendeten Haftstrafe oder nach einer Obdachlosigkeit nicht genügend Kleidung besitzen

Ohne Bürgergeld-Bezug: Was tun Bedürftige?

Wer kein Bürgergeld bezieht oder knapp über der Einkommensgrenze liegt, um diese Sozialleistung in Anspruch nehmen zu können, wird sich dennoch in einer finanziell herausfordernden Situation befinden, wenn neue Kleidung fällig ist.

Geringverdiener, die kein Bürgergeld erhalten, aber nicht genügend Geld zur Verfügung haben, können ebenfalls den Bürgergeld-Sonderbedarf für neue Kleidung stellen. Warum dieser Mehrbedarf benötigt wird, muss jedoch glaubhaft dargestellt werden.

Bürgergeld-Sonderbedarf beantragen: So geht’s!

Den Sonderbedarf für Kleidung zu beantragen, ist denkbar einfach. Hier genügt ein formloser Antrag in Schriftform, aus welchem die besondere Situation hervorgeht. Oder andersherum ausgedrückt: Im Antrag sollte gut begründet werden, warum man als Geringverdiener oder Bürgergeld-Bezieher zusätzlich finanzielle Unterstützung für neue Kleidung benötigt.

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Fazit: In der Regel gibt es auf Antrag Pauschalbeträge

Neue Kleidung zu kaufen, stellt für viele Geringverdiener eine enorme finanzielle Belastung dar. Ob mit oder ohne Bürgergeld: Wer einen Mehrbedarf hat oder sich in einer besonderen Notlage befindet, erhält auch Unterstützung vom Jobcenter. Meist wird das Geld für diesen Sonderbedarf als Pauschalbetrag genehmigt, wenn die Bedürftigkeit festgestellt wurde. Allerdings sollten Hilfsbedürftige bedenken, dass auch gebrauchte Kleidung als zumutbar gilt. Hiervon sind nur Bade- und Sportsachen oder ein Anzug, wie man ihn vielleicht für Jugendweihe, Kommunion oder Vorstellungsgespräch benötigt, ausgenommen.