Millionen können sich freuen, da sie Hunderte von Euros in ihren Taschen behalten können! Notwendig ist dafür nur ein einfacher Antrag, der Anspruchsberechtigte davon befreit, die GEZ-Gebühren zu zahlen!
Sie sind für die meisten Beitragszahler lästig, sie sind teuer: GEZ-Gebühren. Millionen Hilfsbedürftige stöhnen unter dieser Abgabe.
Viele Menschen in unserem Land empfinden die Rundfunkgebühren als Zwangsabgabe. Das sind sie eigentlich auch, denn jeder muss für den Radio- und Fernsehempfang zahlen. Egal ob man die öffentlich-rechtlichen Sender nutzt oder nicht.
Für Geringverdiener und Rentner sind sie jedoch eine große finanzielle Belastung. Das wird sich nun ändern! Zumindest für einen Teil der Bevölkerung.
Wir haben uns einmal angeschaut, wer von dieser angekündigten Neuregelung der Rundfunkgebühren profitiert und wie Millionen bald sparen können, weil sie kein Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen.
GEZ-Gebühren: Auch im Jahr 2023 noch sinnvoll?
Wenn es um den monatlichen Rundfunkbeitrag von mittlerweile 18,36 Euro geht, erhitzen sich die Gemüter schon seit langem. Viele halten sie für nicht mehr zeitgemäß und überteuert.
Gegner und Kritiker der GEZ-Gebühren forderten immer wieder die Abschaffung des Rundfunkbeitrags und zogen vor Gericht. Neben dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht befasste sich bereits 2018 auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema.
Die Gerichte entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist per se verfassungskonform und damit in seiner Form nicht verhandelbar.
Doch sind diese Gebühren wirklich noch zielführend? Viele glauben es nicht.
Der Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender
Insbesondere Geringverdiener und Rentner stehen nicht selten vor einer finanziellen Herausforderung, wenn die monatliche Beitragszahlung fällig wird. Schlussendlich sind gut 18 Euro viel Geld und noch mehr, wenn man es nicht hat.
Da kommt schnell die Frage auf, ob die GEZ-Gebühr noch zielführend ist. Ja, sagen nicht nur die Gerichte. Denn die öffentlich-rechtlichen Sender haben laut Medienstaatsvertrag einen Bildungsauftrag. Das hat sich in den letzten 70 Jahren nicht geändert.
Inwieweit jeder Einzelne dieses Angebot wahrnimmt, bleibt jedem selbst überlassen. Dennoch gilt: Man könnte, wenn man wollte, den Vorteil nutzen, über die bereitgestellten Informationen der öffentlich-rechtlichen Sender, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Die gute Nachricht: Millionen Hilfsbedürftige können sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen.
Auch interessant: Zuschuss mit Bürgergeld und für Geringverdiener ab August: Hilfspaket für Stromschulden und Lebensmittel
Wer hat Anspruch auf eine GEZ-Gebührenbefreiung?
Für Bezieher von Bürgergeld ist die Beitragsbefreiung schon länger möglich. Es reicht ein Antragsformular, das man beim Jobcenter erhält. Kleiner Tipp: In der Regel muss man selbst nachfragen, um das Formular zu erhalten.
Die Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben dieses Angebot nun aber erweitert.
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeiträge:
- Geringverdiener, die Bürgergeld beziehen
- Rentner, die ohne Grundsicherung nicht auskommen
- Studenten, wenn sie BAFÖG erhalten
- Menschen, die durch eine Hör- und Sehbehinderung beeinträchtigt sind
Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die zu 80 Prozent und mehr behindert sind, können zudem eine Teilbefreiung beantragen.
Lese-Tipp: Nicht verpassen: 500 Euro Heizkosten-Zuschuss für Geringverdiener in 2023 sichern
Auch rückwirkende Befreiung von Gebühren möglich
Sofern ein Grund zur Befreiung von der Rundfunkgebühr besteht, wird die Befreiung ab dem Moment der Antragsstellung für zukünftige Zeiträume wirksam. Zudem ist eine rückwirkende Befreiung von bis zu drei Jahren möglich, wenn Sie kontinuierlich einen Befreiungsgrund für diesen Zeitraum belegen können.
GEZ Befreiung mit Antrag: So gehts
Die Antragsformulare zur Befreiung von den GEZ-Gebühren finden Betroffene in den zuständigen Ämtern wie dem Jobcenter oder online auf www.rundfunkbeitrag.de.
Der Antrags muss vollständig ausgefüllt werden. Danach wird dieser zusammen mit den entsprechenden Nachweisen zur Hilfebedürftigkeit (postalisch oder auch digital) an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gesendet.
Als Nachweise gilt der Bewilligungsbescheid, beispielsweise vom Bürgergeld.
Achtung: Das Jobcenter gibt zwar die Formulare aus, aber über die Gebührenbefreiung entscheidet allein der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Fazit: Befreiung von den GEZ-Gebühren ist unkompliziert möglich
Derzeit sind etwa 2,8 Millionen Menschen in Deutschland von der GEZ-Gebühr befreit. Nach Ausweitung der Anspruchsberechtigten dürften viele Hilfsbedürftige, wie Geringverdiener mit Bürgergeld und Rentner mit Grundsicherung, dazu kommen. Die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung ist eine wirklich gute Nachricht für alle, die nur wenig Geld zur Verfügung haben.