Millionen Haushalten haben in 2023 Anspruch auf einen Zuschuss von 500 Euro pro Person. Ein einfacher Antrag ist erforderlich, um die finanzielle Unterstützung zu sichern.

Die Energiepreise sind immer noch auf einem hohen Niveau. Besonders hoch waren sie aber in der letzten Heizperiode. Dafür haben viele Verbraucher mittlerweile die Rechnung bekommen. Und die dürfte bei den meisten höher als gewohnt ausgefallen sein.

Schon der Gedanke an die Heizkostenabrechnung bringt Haushalte mit geringem Einkommen, wie viele Rentner und Geringverdiener, um den Schlaf. Die Heizkosten nicht bezahlen zu können, ist belastend. Doch es gibt eine Lösung, von der die meisten Geringverdiener gar nichts wissen.

Wir erklären in diesem Artikel, wie sich Millionen Bedürftige den Heizkostenzuschuss 2023 in Höhe von 500 Euro pro Person im Schnitt sichern können.

Haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf den Heizkosten-Zuschuss?

Bürgergeld-Empfänger erhalten in der Regel automatisch staatliche Unterstützung, wenn es um die Begleichung der Heizkostenabrechnung geht.

Was viele Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten jedoch nicht wissen: Auch sie haben Anspruch auf eine Bezuschussung aus dem Bürgergeld-Topf des Staates. Selbst wenn sie keine Aufstocker sind oder anderweitig Sozialleistungen zur Unterstützung beantragt haben.

Kurz gesagt: Obwohl es eine Zahlung aus dem Bürgergeld-Topf ist, ist dieser Zuschuss nicht per se für Bürgergeld-Empfänger bestimmt.

Bürgergeld als Einmalzahlung: Zuschuss für viele Haushalte

Geringverdiener, die ihre Heizkosten nicht bezahlen können, haben die Möglichkeit, 2023 Bürgergeld als Einmalzahlung zu beantragen. Aktuell ist das noch bis Dezember dieses Jahres möglich. Ob es diese staatliche Unterstützung auch weiterhin geben wird, bleibt abzuwarten.

Im Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit lässt sich nachlesen, dass diese staatliche Unterstützung für Geringverdiener keineswegs nur zur Begleichung der Heizkostenabrechnung nutzen lässt, die man als Mieter erhält. Vielmehr haben Hauseigentümer mit einem geringen Einkommen ebenfalls Anspruch auf das Bürgergeld für einen Monat. So soll sichergestellt werden, dass auch diese hilfsbedürftigen Menschen Heizöl oder Pellets kaufen können, um im Winter nicht frieren zu müssen.

Die Heizkostenabrechnung übersteigt die finanziellen Möglichkeiten? Aufgepasst! Geringverdiener haben die Möglichkeit, sich einen Heizkostenzuschuss 2023 von 500 Euro zu sichern!

Wer hat Anspruch auf den ca. 500 Euro Zuschuss vom Staat?

Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf den Zuschuss für Heizkosten, und Sie werden ihn ohne einen Antrag nicht erhalten.

Jeder, der die folgenden Bedingungen erfüllt, hat Anspruch auf den Bürgergeld-Einmalzahlung-Zuschuss:

  • bedürftig und in einer finanziellen Notsituation ist
  • kann die Heizkostenrechnung nicht bezahlen / Die Heizkostenrechnung verursacht finanzielle Schwierigkeiten
  • zu den Geringverdienern zählt
  • seinen Wohnsitz in Deutschland hat
  • keine Vermögenswerte besitzt

Da es sich um den Bürgergeld-Bezug für einen Monat handelt, müssen diese Voraussetzungen auch nur für diesen einen Monat erfüllt sein.

Aber Achtung: Im Zuge der Antragsbearbeitung und Bewilligung werden die gemachten Angaben geprüft. Insbesondere was die Vermögenswerte und die finanziellen Möglichkeiten angeht. Zudem prüft das Jobcenter auch die finanzielle Situation aller Haushaltsmitglieder. Partner und Partnerinnen zählen hier ebenso zur Bedarfsgemeinschaft wie Kinder oder im Haushalt lebende Eltern.

Für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gilt: Jede Person hat einen Freibetrag (Schonvermögen) von 15.000 Euro. Das bedeutet: Das Familienauto muss also beispielsweise nicht automatisch verkauft werden, um die Leistungsvoraussetzungen für das einmalige Bürgergeld zu erfüllen.

So beantragen Sie den Heizkosten-Zuschuss

Um als Geringverdiener die Unterstützung für den Heizkostenzuschuss 2023 zu erhalten, braucht es zunächst einen Antrag auf Bürgergeld. Das ist recht unkompliziert. Ohne Termin und Wartezeit gelingt das ganz einfach über die Webseite des Jobcenters.

Neben den geforderten Unterlagen zu Einkommen und Vermögen braucht es natürlich auch die Rechnung. Entweder die für Mieter und Mieterinnen ausgestellte Heizkostenabrechnung des Vermieters oder der Beleg über den Kauf von Brennstoff muss als Anhang mit an den Bürgergeld-Antrag.

Dann heißt es, sich einige Tage in Geduld zu üben, bis die Rückmeldung vom Jobcenter kommt.

Achtung: Das ist die Frist für den Zuschuss

Der Antrag auf die einmalige Zahlung des Bürgergeldes muss nicht zwangsläufig in dem Monat gestellt werden, in dem die Heizkostenabrechnung fällig ist. Es genügt, wenn der Bürgergeld-Antrag bis Ende des dritten Monats nach der Fälligkeit der Heizkosten beim Jobcenter eingeht.

Angenommen, die Heizkostenabrechnung ist im Juni 2023 eingegangen, dann haben Geringverdiener bis Ende September 2023 Zeit, den Antrag beim zuständigen Jobcenter zu stellen.

Fazit: Heizkosten-Zuschuss für Millionen Haushalte

Die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss 2023 in Höhe von 500 Euro zu erhalten, ist eine willkommene Unterstützung für Geringverdiener und solche, die in finanzielle Engpässe geraten sind. Die Voraussetzungen sind klar definiert und der Antragsprozess unkompliziert. Ob es diese finanzielle Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen jedoch auch zukünftig geben wird, ist derzeit noch nicht sicher.