Urlaub ist eine wundervolle Zeit, um sich zu entspannen und kostbare Erinnerungen mit den Lieben zu schaffen. Für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, kann ein Urlaub jedoch oft zu teuer sein. In einigen deutschen Bundesländern können Bezieher des Bürgergelds jedoch dank besonderer Initiativen ihre Urlaubskosten decken lassen.
In diesem Artikel erklären wir, wo Bürgergeld-Empfänger Zuschüsse als Urlaubskostenrückerstattung erhalten können, wie man sich bewirbt und welche Kosten übernommen werden.
Urlaub nur mit Zustimmung des Jobcenters
Bevor Bürgergeld-Empfänger in den Urlaub fahren können, müssen sie eine Genehmigung bei ihrem örtlichen Jobcenter beantragen. Mit dieser Genehmigung können sie für bis zu 3 Wochen pro Jahr verreisen. Dies ist besonders wichtig, um Sanktionen und den Verlust von Leistungen zu vermeiden, da die neue Erreichbarkeitsverordnung ab Juli verlangt, dass Bürgergeld-Empfänger jederzeit erreichbar sind.
Mehr erfahren: So können Bürgergeld Empfänger Urlaub OHNE SANKTIONEN beantragen
Erweiterter Urlaubssupport
In Ausnahmefällen kann das Jobcenter die Genehmigung für eine zusätzliche dreiwöchige Abwesenheit vor Ort erteilen. Während dieses erweiterten Zeitraums wird jedoch nur für die ersten drei Wochen eine finanzielle Unterstützung gewährt.
Urlaubsdauer und -kosten
Urlaube, die länger als sechs Wochen dauern, sind nicht erlaubt. Wenn das Bürgergeld eingestellt wird, werden auch keine Unterkunftskosten mehr übernommen. Es ist also wichtig, die Reise innerhalb der erlaubten Dauer zu planen und das Budget entsprechend anzupassen.
Wer ist berechtigt, eine Urlaubskostenrückerstattung zu erhalten?
Urlaubskosten werden nicht nur für Bezieher des Bürgergelds übernommen, sondern auch für Personen, die Sozialhilfe, Grundsicherung, Familien, Alleinerziehende und Menschen mit geringem Einkommen erhalten. Diese Initiativen sollen Urlaube für diejenigen zugänglich machen, die sonst möglicherweise finanzielle Hürden hätten.
In welchen Bundesländern wird die Urlaubssubvention angeboten?
Laut Informationen des Suedkurier Portals bieten mehrere deutsche Bundesländer ein Programm zur Erstattung von Urlaubskosten für Bedürftige an. Dazu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Urlaubshilfe in Bayern und Brandenburg
Familien, die Unterstützung für den Urlaub benötigen, können in Bayern und Brandenburg Hilfe erhalten. In Bayern bietet das Bayerische Zentrum für Familie und Soziales eine Rückerstattung von bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag für Kinder und Erwachsene an. Körperlich, geistig und emotional behinderte Kinder können bis zu 25,50 Euro pro Tag erhalten.
In Brandenburg können Familien mit finanziellen Herausforderungen zehn Euro pro Nacht und Familienmitglied für mindestens zwei und maximal 13 Übernachtungen erhalten.
Family Time NRW
Das Family Time NRW-Programm in Nordrhein-Westfalen fördert Familienurlaube. Es bietet Vollpension und familienfreundliche Aktivitäten, einschließlich Bahnreisen, in Familienferienorten, um gestressten Familien eine Auszeit zu ermöglichen und qualitativ hochwertige Zeit miteinander zu verbringen.
Weitere unterstützte Bundesländer
Auch Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bieten einzigartige Zuschüsse, um Familien mit geringem Einkommen den Urlaub zu ermöglichen.