Wer Bürgergeld erhält, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen – allerdings nicht automatisch. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wie das genau funktioniert, erklären wir hier Schritt für Schritt.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag – früher als GEZ-Gebühr bekannt – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die alle privaten Haushalte in Deutschland zahlen müssen. Mit den Einnahmen werden die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Der Beitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat und sorgt für die Unabhängigkeit und Vielfalt des Medienangebots.

Offizielle Informationen finden Sie auf der Website des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Wer kann von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden?

Grundsätzlich muss jeder Haushalt den Beitrag zahlen – doch es gibt Ausnahmen. Personen mit geringem Einkommen oder staatlichen Unterstützungsleistungen können eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.

Befreit oder ermäßigt werden können unter anderem:

  • Bürgergeld Empfänger (ehemals Arbeitslosengeld II oder Hartz IV)
  • BAföG-Empfänger mit eigenem Haushalt
  • Menschen mit Behinderung (Merkzeichen „RF“ im Ausweis)
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Altenheimen
  • Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld
  • Haushalte mit sehr geringem Einkommen, wenn dieses knapp über der Sozialleistungsgrenze liegt

So beantragen Bürgergeld-Empfänger die GEZ-Befreiung

Rundfunkgebühren sind kein Teil der monatlichen Bürgergeld-Auszahlung bzw. des Regelsatzes. Das bedeutet, dass Empfänger das bereits gezahlte Geld nicht vom Jobcenter zurückfordern können. Stattdessen muss ein formaler Antrag auf GEZ-Befreiung gestellt werden.

Kurz gesagt: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgergeld-Empfänger ist einfach möglich – sofern die formalen Schritte eingehalten werden. Wichtig ist: Ohne Antrag keine Befreiung!

  1. Antrag stellen: Der Antrag auf Befreiung kann online beim Beitragsservice oder schriftlich per Post eingereicht werden. Das Formular steht auf der offiziellen Website zum Download bereit.
  2. Nachweise beilegen: Notwendig ist der aktuelle Bewilligungsbescheid des Jobcenters oder der Sozialbehörde. Dieser muss den Zeitraum der Leistungsbewilligung abdecken. Bei Menschen mit Behinderung ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ erforderlich.
  3. Prüfung durch den Beitragsservice: Nach Eingang des Antrags werden die Unterlagen geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Befreiung oder – bei bestimmten Gruppen – eine Ermäßigung.
  4. Befreiung oder Ermäßigung: Bei genehmigten Anträgen wird der Beitrag entweder komplett erlassen oder auf den ermäßigten Satz von 5,83 Euro pro Monat reduziert.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ist und rechtzeitig eingereicht wird. Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung.

Können Bürgergeld-Empfänger rückwirkend befreit werden?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen können Bürgergeld-Empfänger eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten. Laut Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie können zurückliegende Zeiträume bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden – vorausgesetzt, der Antragsteller hat in diesem Zeitraum durchgehend Anspruch auf Bürgergeld oder eine andere befreite Sozialleistung gehabt.

Wichtig: Der Antrag muss selbst gestellt werden – es erfolgt keine automatische Rückerstattung. Nur wer rechtzeitig und vollständig beantragt, kann die zu viel gezahlten Beiträge erstattet bekommen.

Das bedeutet, dass man bis zu 660 Euro Rundfunkbeitrag rückwirkend zurückholen kann.

Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro. Wird eine rückwirkende Befreiung für den maximal möglichen Zeitraum von drei Jahren (36 Monate) bewilligt, ergibt sich daraus eine mögliche Ersparnis von bis zu 660,96 Euro (18,36 € × 36 Monate). Diese Summe kann den bereits gezahlten Beitrag über den Befreiungszeitraum vollständig ausgleichen – vorausgesetzt, der Antrag wird anerkannt und die Berechtigung für den gesamten Zeitraum nachgewiesen.

Fazit: GEZ-Befreiung geht nur mit Antrag

Wer Bürgergeld erhält, muss den Rundfunkbeitrag nicht zwangsläufig zahlen – entscheidend ist der rechtzeitig gestellte Antrag. Mit dem passenden Nachweis ist eine Befreiung oder Ermäßigung meist problemlos möglich.

Hinweis: Dieser Artikel dient nur zur allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.