Stark gekürztes Bürgergeld für Menschen, die eine vorgeschlagene Arbeit nicht annehmen? Jens Spahn stellt genau das in Aussicht und löst damit eine heftige Diskussion aus! Jens Spahn, der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, will, dass Bürgergeldempfänger, die nicht arbeiten wollen, weniger Geld bekommen.
Er sagt, sie könnten mehr als die Hälfte ihres Geldes verlieren. Das ist viel mehr als die 30 Prozent, die vom Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren als maximale Kürzung festgelegt wurden. Spahns Worte haben für viele Diskussionen gesorgt.
Spahns ultimatives Ultimatum: Härtere Sanktionen für Arbeitsverweigerer
Spahn sagte diese Dinge, als er die CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg besuchte. Er meint, wer eine Arbeit ablehnt, obwohl sie zumutbar ist, muss weniger Bürgergeld bekommen. Daran sollte es keinen Zweifel geben, so Spahn. Er betonte aber auch, dass er nicht diejenigen meint, die nicht arbeiten können. Spahn spricht von denjenigen, die arbeiten können, es aber einfach nicht wollen.
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Kein „Geld für Nichtstun“? Spahns harte Linie
Spahn sagt, diese Menschen können nicht davon ausgehen, dass andere für sie zahlen. Es soll einen Unterschied geben zwischen denen, die Arbeit annehmen und denen, die es nicht tun. Spahns CDU-Kollege Carsten Linnemann stimmt ihm zu und geht sogar noch weiter. Er sagt, Bürgergeldempfänger, die gesund und arbeitsfähig sind, sollten zur Arbeit gezwungen werden.
Was andere Politiker dazu sagen
Spahn bekam auch Unterstützung vom Fraktionschef der CDU im baden-württembergischen Landtag, Manuel Hagel. Er würde gerne sehen, dass weniger Menschen Bürgergeld beziehen. Hagel möchte nicht, dass Menschen, die nicht arbeiten und nur zu Hause sind, genauso viel Geld bekommen wie die, die für einen niedrigen Lohn arbeiten.
Er sagt auch, dass neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine kein Bürgergeld bekommen sollten. Eine andere Meinung hat CDU-Politiker Alexander Räuscher. Er will, dass Bürgergeldempfänger, die als „faul“ angesehen werden, streng aussortiert werden.
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Der Stand der Dinge: Harte Auslese oder fairer Umgang?
Zur Zeit ist es so: Wenn jemand ein gutes Jobangebot ablehnt, kann das Bürgergeld um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Diese Regelung stammt aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2019. Damals hatten die Richter entschieden, dass höhere Kürzungen nicht erlaubt sind, weil sie die Menschen unter das Existenzminimum drücken würden.
Fazit: Ob es wirklich Änderungen geben wird, ist bislang unklar
Zusammenfassend lässt sich sagen: Jens Spahn will, dass Menschen, die arbeiten können, auch arbeiten sollten. Sonst sollen sie weniger Bürgergeld bekommen. Dies sorgt gerade für viel Wirbel. Auch andere Politiker haben ihre Meinungen dazu geäußert. Manche sind der gleichen Meinung wie Spahn, andere sind dagegen. Wie sich das alles entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Es ist auf jeden Fall eine wichtige Diskussion, die weiter geführt werden wird.