Letzten Monat fand die erste Zahlung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes statt. Allerdings wurde im Juni nur ein Teil der Inflationsprämie ausgezahlt und der Rest der Bonuszahlung wird monatlich bis Anfang 2024 verteilt.

Was ist der Inflationsausgleich?

Der Inflationsausgleich für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist Teil regelmäßiger Tarifverhandlungen und wurde zuletzt am 10. November 2022 „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ vom Parlament verabschiedet.

Abstimmungsergebnis zum Entwurf des Inflationsausgleichs im Parlament (PDF):

  • 578 Abgeordnete stimmten dafür,
  • 35 dagegen,
  • 75 enthielten sich

Etwa 2,5 Millionen Bundes- und Kommunalangestellte im öffentlichen Dienst werden von dieser Initiative profitieren, die sowohl monetäre Entschädigungen als auch Gehaltserhöhungen umfasst.

In diesem Artikel werden wir besprechen, wer im Jahr 2023 berechtigt ist, die Inflationsausgleichsprämie zu erhalten, wie das Geld ausgezahlt wird und weitere Details dazu geben.

Wie wird der Inflationsbonus 2023 ausgezahlt?

Beamte erhalten als Teil der Tarifverhandlungen eine Inflationsentschädigung in Höhe von 3000 Euro. Die Bonuszahlung wird in eine einmalige größere Zahlung und den Rest in monatlichen Raten aufgeteilt. Im Juni wird eine Teilzahlung von 1240 Euro geleistet, gefolgt von monatlichen Zahlungen von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024.

Angepasste Zahlungen für Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte: Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte erhalten angepasste Zahlungen entsprechend ihrem Beschäftigungsstatus. Im Juni erhalten Auszubildende, Studenten und Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine einmalige Zahlung von 620 Euro. Von Juli bis Februar erhalten sie monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 110 Euro.

Prämie ist steuerfrei und von Abzügen befreit

Ein wichtiger Aspekt des Inflationsausgleichsplans ist, dass die Bonuszahlungen steuerfrei und von Abzügen befreit sind. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter den gesamten Entschädigungsbetrag ohne Abzüge erhalten.

Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Die Berechtigung für den Inflationsausgleich wird auf der Grundlage von Tarifverträgen bestimmt, die verschiedene Berufsgruppen im öffentlichen Dienst abdecken. Diese Vereinbarungen gewährleisten einen transparenten und konsistenten Prozess, der bestimmt, welche Mitarbeiter anspruchsberechtigt sind. Durch die Bemessung der Berechtigung anhand von Tarifverträgen stellt der Plan Fairness und gleiche Vorteile für alle berechtigten Mitarbeiter sicher.

Mitarbeiter, die zu folgenden Gruppen im öffentlichen Dienst gehören, haben Anspruch auf den Inflationsausgleich:

  • TVöD
  • TV-V
  • TV-Wald

Gehaltserhöhungen als Teil der Tarifverträge

Zusätzlich zum Inflationsausgleich erhalten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Rahmen dieser Tarifverhandlungen auch eine Gehaltserhöhung. Die Einkommenssteigerung für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wurde gemäß Informationen aus den Tarifverhandlungen auf 5,5% festgelegt, basierend auf einem Grundbetrag von 200 Euro.

Sind Pensionäre berechtigt, den Inflationsausgleich zu erhalten?

Die Regierung prüft derzeit einen Vorschlag, auch Pensionäre (ruhende Beamte) in den Inflationsbonus einzubeziehen. Rentner wurden bisher noch nicht für eine Inflationsentschädigung im Jahr 2023 berücksichtigt.

Lesen Sie weiter: Inflationsausgleich für Pensionäre gefordert

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