Die Ampelkoalition plant neue Maßnahmen für Härtefälle, welche durch die steigenden Gas- und Strompreise verursacht werden. Die Regierung plant dafür zusätzliche finanzielle Mittel für Haushalte und KMUs bereitzustellen, die mit der Zahlung hoher Rechnungen zu kämpfen haben!
Die Maßnahme soll zusätzlich zu der bereits geplanten Energiepreisbremse, welche ab Januar 2023 in Kraft treten soll, sowie zur derzeitigen Dezember-Soforthilfe und Energiepauschale bereitgestellt werden.
Das neue Entlastungspaket zielt darauf ab, Mieter und kleine Unternehmen zu unterstützen. Hier erfahren Sie, wie Sie ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen können.
Für Mieter und Wohnungseigentümer: 500 Millionen Euro staatliche Unterstützung geplant
Wer kann finanzielle Unterstützung beantragen? Sind Sie ein Mieter oder Wohnungseigentümer, der sich die erhöhten Energiekosten nicht leisten kann? Dann können Sie möglicherweise Sozialleistungen beantragen. Dazu müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie entweder:
- dass es Ihnen schwerfällt, die erhöhten Kosten für Energie zu zahlen, oder
- dass Sie viel Geld für das Heizen Ihrer Wohnung ausgegeben haben (z. B. durch den Kauf von Holzpellets zum Heizen)
Wenn Sie einen der beiden oben genannten Punkte nachweisen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine einmalige monatliche Zahlung des Bürgergeldes (die neue Hartz IV-Reform).
Eine kleine Notstandsreform des Bürgergeldes ermöglicht es Mietern und Wohnungseigentümer in Härtefällen, Sozialleistungen schneller in Anspruch zu nehmen:
- Eine einmalige Bürgergeldzahlung auch für Personen mit einem Vermögen von mehr als 40.000 Euro möglich ist
- rückwirkend für bis zu 3 Monate in der Vergangenheit beantragt werden kann
Wie kann man finanzielle Unterstützung für Mieter und Wohnungseigentümer beantragen? Sie können die finanzielle Unterstützung in den Jobcentern und Sozialämtern beantragen.
Für Selbstständige und KMU: 1 Milliarde Euro Unterstützung geplant
Auch Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen können bei der Regierung finanzielle Unterstützung beantragen. Um angeschlagene Unternehmen finanziell zu entlasten, kann man die Erstattung von Gas- und Stromvorauszahlungen beantragen.
Voraussetzung für die Förderung: Unternehmen oder Selbstständige müssen nachweisen, dass sich ihre Energiekosten im Zeitraum zwischen Juni und November 2022 für mindestens drei Monate vervierfacht haben.
Wie können KMUs / Selbstständige die finanzielle Unterstützung beantragen? Wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Bezirksamt, das für die Bearbeitung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zuständig ist. In der Regel sind das die ansässigen Arbeitsagenturen.
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