Für viele bedürftige Familien ist die Einschulung ihrer Kinder in die Schule und die damit verbundene Anschaffung von Schulmaterialien mit finanziellen Hindernissen verbunden.

Der Regelsatz von 348 Euro für Kinder reicht einfach nicht aus, um die benötigten Schulmaterialien abzudecken. Brotdosen, Schulranzen, Schulhefte, Kleidung, Sportausrüstung, Nachhilfeunterricht, Computer, Transport zur Schule etc..  Eltern, die ausschliesslich auf Bürgergeld angewiesen sind, können sich das alles kaum leisten.

Solche finanziellen Belastungen sind besonders herausfordernd für Familien, die auf die Grundsicherung angewiesen sind. Viele soziale Organisationen haben mehrmals kritisiert, dass der Bürgergeld-Regelsatz einfach nicht ausreicht, um eine normale Lebensqualität für Erwachsene oder Kinder zu gewährleisten.

Schließlich ist ein Verein vorgegangen und bietet Unterstützung in Form von 150 Euro für jede Familie an, die sich bewirbt, solange die Mittel des gemeinnützigen Vereins noch vorhanden sind.

Finanzielle Unterstützung für bedürftige Familien

Der Sankstionsfrei Verein erkennt die finanzielle Belastung, der sich Familien bei der Einschreibung ihrer Kinder in die Schule gegenübersehen, und zielt darauf ab, ihre finanziellen Herausforderungen durch einen Zuschuss von 150 Euro zu lindern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die zusätzliche Zahlung nicht automatisch verteilt wird und berechtigte Personen sich bewerben müssen, um sie zu erhalten.

Wer kann die Bonuszahlung erhalten?

Es gibt eine einfache Voraussetzung, um die Subvention von 150 Euro zu erhalten: Familien, die Bürgergeld erhalten und mindestens ein Kind haben, das im Jahr 2023 die Schule beginnt, sind berechtigt, am Unterstützungsprogramm teilzunehmen.

Wie beantragt man die finanzielle Hilfe von 150 Euro?

Familien, die an der finanziellen Unterstützung interessiert sind, müssen einen einfachen Prozess befolgen. Sie müssen eine E-Mail an den Sanktionsfrei e.V. mit den erforderlichen Unterlagen senden und sicherstellen, dass der Betreff der EMail den vollständigen Vor- und Nachnamen enthält, der auch im Bürgergeld-Bewlligungsbescheid angegeben ist.

Bewerbungsfrist

Familien, die die Unterstützung erhalten möchten, müssen ihre Anträge bis zum 5. Juli um 12 Uhr mittags einreichen.

Um von der finanziellen Unterstützung zu profitieren, müssen Familien sicherstellen, dass ihre Anträge innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden. Somit kann der Verein die Anträge zeitnah bearbeiten.

Hier finden Sie alle Informationen über den 150 Euro Schulbonus: https://sanktionsfrei.de/schulbonus

Hat die finanzielle Unterstützung von 150 Euro Auswirkungen auf die Berechnung des Regelsatzes?

Die Unterstützung, die vom Verein bereitgestellt wird, wird nicht als Teil des Bürgergeldes betrachtet und wird daher nicht angerechnet.

Familien, die Bürgergeld erhalten, müssen sich keine Sorgen darüber machen, dass die Unterstützung ihre bestehenden Leistungen beeinflusst. Der Verein stellt sicher, dass die finanzielle Hilfe nicht in die Berechnung des Bürgergeldes einbezogen wird und keine Kürzung der Leistungen zur Folge hat.

Zuteilung des Vereins und Aufruf zur Unterstützung

Der gemeinnützige Verein hat einen anfänglichen Betrag von 3.000 Euro zur Unterstützung von Familien bereitgestellt. Um den Wirkungsbereich ihrer Initiative zu erweitern und so vielen Kindern wie möglich zu helfen, laden sie andere dazu ein, finanziell zum Programm beizutragen, z.B. durch Spenden.

Auf der Website gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man seine Unterstützung zeigen kann.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.