Sollten Sie sich als Empfänger von Bürgergeld mit einer Steuererklärung beschäftigen? In einigen Fällen – ja! Denn es könnte Tausende Euro an Steuerrückerstattung bringen! 

Auch für Bürgergeld – Empfänger lohnt sich unter bestimmten Umständen die Abgabe einer Steuererklärung. Zwar ist das Erstellen der Steuererklärung aufwendig – doch die Aussicht auf eine saftige Rückzahlung macht die Arbeit wieder wett. Wann es sich lohnt und welche Vorteile es bietet, klären wir im Folgenden.

Steuererklärung mit Bürgergeld: Pflicht für alle Empfänger?

In Deutschland müssen jene Bürgergeld-Empfänger grundsätzlich keine Steuererklärung abgeben, die für ein ganzes Jahr die Sozialleistungen bekommen haben, also ohne extra Arbeit und andere Einkommensquellen. Der Grund: das Bürgergeld ist eine steuerfreie Sozialleistung. 

Es gibt jedoch einige Fälle, in denen es sinnvoll sein kann oder sogar erforderlich ist, dass auch Bürgergeld-Empfänger eine Steuererklärung abgeben.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einkommen aus einer Nebentätigkeit
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge
  • Einnahmen aus der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft
  • Einnahmen aus Erbschaft
  • große Schenkungen

In diesen Fällen muss der Bürgergeld-Empfänger seine gesamten Einkünfte in der Steuererklärung angeben, um den korrekten Steuersatz zu ermitteln.

Sorgt das Bürgergeld für eine erhöhte Steuerlast?

Auch wenn Sie Einkommen und Bürgergeld im gleichen Jahr erhalten, es zählt das Bürgergeld selbst nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und unterliegt nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass Ihr Bürgergeld keinen Einfluss auf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen hat. 

Wenn Sie Bürgergeld zusätzlich zum Einkommen bekommen, muss nur die Dauer der Leistungen vom Jobcenter muss in der Steuererklärung eintragen werden. Es steht dem Finanzamt jedoch frei, Nachweise darüber zu fordern.

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Grundfreibetrag und Steuererklärung – So viel ist steuerfrei

Das Einreichen einer jährlichen Steuererklärung nimmt meistens ziemlich viel Zeit in Anspruch oder kann teuer werden, wenn man die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt. Das Sammeln aller Belege, um Ausgaben zu deklarieren und das Zurückverfolgen dieser über ein ganzes Jahr (oder sogar länger) kann in einigen Fällen belastend sein. 

Daher ist es immer gut zu wissen, ob man überhaupt Einkommensteuer zahlen muss oder nicht.

Das Schlüsselwort hier ist der Grundfreibetrag. Mit anderen Worten, wenn Ihr Verdienst (Einkommen minus Ausgaben) im Jahr den Grundfreibetrag nicht übersteigt, dann müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. 

Der Grundfreibetrag für 2023 beträgt 10.908 Euro.

Der voraussichtliche Grundfreibetrag für 2024 ist 11.604 Euro.

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Teilzeit Bürgergeld: Wie kann ich profitieren?

Wer nur für kurze Zeit Bürgergeld erhalten und entweder zuvor oder nachher gearbeitet hat, sollte sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen. 

Insbesondere Steuerpflichtige ohne Unterhaltspflichten in den Steuerklassen I oder II haben hier möglicherweise eine beachtliche Steuerrückzahlung zu erwarten.

Steuererstattung für Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitssuche

Auch Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitssuche können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies beinhaltet Kosten für Fortbildungen, Führungszeugnisse, Bewerbungsfotos und Materialien zum Schreiben sowie Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. 

Bürgergeld Aufstocker: Wann sich hier die Steuererklärung lohnt

Für die sogenannten Bürgergeld Aufstocker , die zwar arbeiten, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und die ergänzende SGB II Leistungen erhalten – ist eine Steuererklärung ebenfalls von Vorteil. 

Werbungskosten, die mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, können von der Steuer abgesetzt werden. 

Pauschale von 1230 Euro für Werbungskosten

Für Werbungskosten berücksichtigt das Finanzamt eine Pauschale von 1.230 Euro in 2023, auch wenn hierfür keine Belege oder Nachweise vorliegen. 

Für Beträge über dem Werbungspauschbetrag hinaus (auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt) könnte das Finanzamt einen Nachweis der Ausgaben verlangen.

Zusammenfassung und wichtige Hinweise

Auch wenn das Bürgergeld steuerfrei ist, kann es sich für Bezieher absolut lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Wer zu viel gezahlte Steuern zurückfordern möchte oder seinen Lohn mit Bürgergeld aufstockt, kann profitieren. 

Tipp: Auf den Zeitpunkt der Erstattung achten

Eventuelle Steuerrückzahlungen können mit dem Bürgergeld verrechnet werden, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. 

Betroffene sollten darauf achten, zu welchem Zeitpunkt die Erstattung auf ihrem Konto eingeht bzw., dass die Erstattung zu einer Zeit erfolgt, in der keine Bürgergeld-Leistungen bezogen werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen.