Millionen von Bürgergeld-Empfängern blicken nun auf die Möglichkeiten des Weihnachtsgeldes, eine Besonderheit, die besonders für Geringverdiener von Bedeutung ist. Diese Einmalzahlung wird von vielen Arbeitnehmern erwartet und herbeigesehnt. Doch welche Perspektiven bietet das Weihnachtsgeld speziell für die Empfänger von Bürgergeld?

Am Ende des Jahres einen Bonus vom Arbeitgeber zu bekommen, haben sich alle verdient. Indes: Geringverdiener freuen sich noch einmal mehr, denn für sie bedeutet das Weihnachtsgeld eine zusätzliche Entlastung in finanziell schwierigen Zeiten. 

Wer jedoch Bürgergeld bezieht, sollte sich vielleicht nicht zu früh freuen: Es könnte angerechnet werden!

In unserem Artikel erklären wir, wer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat und inwieweit es auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Was ist das Weihnachtsgeld genau?

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Bonus-Zahlung, die üblicherweise am Jahresende vom Arbeitgeber gezahlt wird. Meistens ist die Auszahlung im Dezember, in manchen Unternehmen wird es jedoch auch bereits im November gezahlt.

Rund 54 % aller Arbeitnehmer in Deutschland erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld. Die Höhe ist üblicherweise in den Tarif- beziehungsweise Arbeitsverträgen festgelegt.

Weihnachtsgeld: Gibt es einen gesetzlich geregelten Anspruch?

Nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht. 

Bürgergeld-Empfänger ohne Job haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Es sei denn, sie gehören zu den Geringverdienern und erhalten diese Einmalzahlung von ihrem Arbeitgeber. Bürgergeld-Empfänger, die arbeiten und Sozialleistungen gleichzeitig beziehen, werden als Aufstocker bezeichnet. 

Wird Weihnachtsgeld beim Bürgergeld als Einkommen gewertet?

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, gehört das Weihnachtsgeld zu den betrieblichen Einmalzahlungen. Die Regularien zum Bürgergeld-Bezug sind in diesem Fall eindeutig: Es zählt als Einkommen und wird beim Bürgergeld angerechnet.

Wann darf das Jobcenter das Weihnachtsgeld aufs Bürgergeld anrechnen?

Grundsätzlich darf das Jobcenter das Weihnachtsgeld bei Geringverdienern immer auf das Bürgergeld anrechnen. Allerdings erst in dem Monat, in welchem es tatsächlich ausgezahlt wird. 

Das bedeutet: Kommt die Gehaltsabrechnung inklusive Weihnachtsboni bereits Ende November, das Geld ist aber erst im Dezember auf dem Konto, darf es auch nur im Dezember angerechnet werden.

Wie wirkt sich das Weihnachtsgeld auf das Bürgergeld aus?

Das kommt auf die Höhe dieser Einmalzahlung an. Erhalten Geringverdiener nur einen vergleichsweise kleinen Bonus von 50 Euro, werden 50 Euro vom Bürgergeld abgezogen.

Ist das Weihnachtsgeld genauso hoch oder höher wie der Bürgergeld-Bezug, entfällt das Bürgergeld für den Monat komplett.

Ergibt sich durch die Höhe des Weihnachtsgeldes ein sogenannter Übertrag, wird dieser im darauffolgenden Monat, in dem Bürgergeld bezogen wird, als Vermögen. Wer also beispielsweise im Dezember 650 Euro Weihnachtsgeld erhält, bekommt in diesem Monat kein Bürgergeld und im Januar dann 150 Euro weniger. Zumindest, wenn das Schonvermögen bereits erreicht ist.

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Fazit: Für Geringverdiener bedauerlich

Auch wenn gerade Geringverdiener das Weihnachtsgeld als finanzielle Entlastung gut gebrauchen könnten: Durch den Bezug von Bürgergeld haben sie kaum ein wirkliches Plus im Geldbeutel. Das ist bedauerlich, aber aktuell sind auch die Jobcenter an die derzeitige Rechtslage gebunden.