Gute Nachrichten für Rentner: Die Antragsfrist für den 2500-Euro-Zuschuss zur Rente ist verlängert worden. Hunderttausende Ruheständler müssen mit einer kleinen Rente auskommen. Doch der eigens eingerichtete Härtefallfonds für Rentner wurde bisher kaum angezapft. Deswegen wurde die Frist noch einmal verlängert!
Mit einem Budget von insgesamt 500 Millionen Euro verfolgt der spezielle Härtefallfonds für Rentner ein bestimmtes Ziel. Die Ampelkoalition will damit die durch die Wiedervereinigung entstandene Rentenlücke für Ost-Rentner schließen.
In unserem Artikel erklären wir, wie hoch der Zuschuss zur Rente aus dem Härtefallfonds für Rentner ausfällt und wer anspruchsberechtigt ist.
Darum wurde der Härtefallfonds für Rentner ins Leben gerufen
Im Zuge der Wiedervereinigung war es zunächst schwierig, die unterschiedlichen Rentenansprüche unter einen Hut zu bekommen.
Zunächst einigten sich die Verantwortlichen darauf, dass die Ost-Renten schrittweise an die westdeutschen Renten angepasst werden sollten.
Allerdings wurden dabei einige Rentenansprüche schlichtweg übersehen. Insbesondere bei Frauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, hatten das Nachsehen. Denn bei ihnen wurden manche Rentenansprüche nicht erfasst. Ebenso hatte jene Rentner ein Nachsehen, die eigentlich im DDR-Rentensystem Anrecht auf Zusatzrenten gehabt hätten.
Um die dadurch entstandene Rentenlücke zu schließen, wurde der Härtefallfonds für Rentner ins Leben gerufen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Auf den besonderen Zuschuss zur Rente haben all jene einen Anspruch, die:
- zum Stichtag 01.01.2021 weniger als 830 Euro Netto-Rente bezogen
- noch vor dem 02.01.1952 geboren wurden
- nach dem 31.12.1996 das Renteneintrittsalter erreicht hatten und in der DDR mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung im Gesundheits- bzw, Sozialwesen, bei der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn oder in der Carbochemie und Braunkohleveredlung gearbeitet haben
- am 31.12.1991 als ehemalige Balletttänzer eine zusätzliche Zuwendung aufgrund ihres vorherigen Berufsstandes erhalten haben
- noch zu DDR-Zeiten Familienangehörige gepflegt haben oder aus beruflichen Gründen mit ihrem Ehepartner ins Ausland gegangen waren
Darüber hinaus haben laut §4 des Bundesvertriebenengesetzes auch Spätaussiedler einen Anspruch auf den Zuschuss aus dem Härtefallfond.
Ebenfalls anspruchsberechtigt sind zudem jüdische Kontingentflüchtlinge und Zuwanderer sowie Angehörige der damaligen Sowjetunion.
Wie hoch fällt der besondere Zuschuss zur Rente aus?
Je nach Bundesland kann der Zuschuss zur Rente 2.500 Euro bis 5.000 Euro betragen.
Wird der Antrag positiv beschieden, gibt es das Geld als Einmalzahlung.
Antragstellung noch bis Ende Januar 2024 möglich
Ohne Antrag gibt es natürlich keinen Zuschuss aus dem Härtefallfonds für Rentner.
Noch bis Ende Januar 2024 können Anspruchsberechtigte den Antrag stellen.
Der Antrag kann beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden. Nach dem Ausfüllen wird er entweder an die Postanschrift:
Geschäftsstelle der Stiftung für Härtefallfonds
44781 Bochum
oder an die E-Mail: gst@stiftung-haertefallfonds.de geschickt.
Fazit: Der Härtefallfonds für Rentner bringt bares Geld
2.500 Euro oder 5.000 Euro als Einmalzahlung zur Rente zu bekommen, ist eine schöne Summe. Der Härtefallfonds für Rentner macht’s möglich. Rentner sollten sich diesen Zuschuss nicht entgehen lassen und am besten noch heute den Antrag dafür stellen.