Tausende können von einer neuen Umwelt-initiative profitieren und bis zu 400 Euro als Zuschuss durch den Reparatur-Bonus bekommen.

In Thüringen gibt es ihn schon, in Sachsen geht’s demnächst los und in Bayern soll er auch bald kommen: Der Reparatur-Bonus! Millionen Geringverdiener können hier besonders profitieren.

Deutschland gehört zu den größten Elektroschrott-Verursachern weltweit. Pro Haushalt werden hierzulande jedes Jahr rund 40,7 kg davon erzeugt. Eine ganze Menge, wenn man bedenkt, dass viele Altgeräte mit einer Reparatur wären.

Geringverdiener oftmals in einem Dilemma: Die Reparatur eines Elektro- oder Elektronikgerätes ist nicht selten teurer als eine Neuanschaffung. Da kommt der Reparatur-Bonus 200 Euro gerade recht.

Doch was hat es mit dem Reparatur-Bonus auf sich? In unserem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um dieses Förderprogramm.

Was ist der Reparatur-Zuschuss?

Mit diesem besonderen Förderprogramm werden all jene finanziell entlastet, die ihr Elektro- oder Elektronikgerät reparieren lassen, anstatt es wegzuwerfen. Ziel des Programms ist die Reduzierung von Elektroschrott in Deutschland. Wer also seinen Fernseher, seinen Toaster oder auch sein Smartphone reparieren lässt, erhält den Reparatur-Bonus.

Welche Reparatur-Kosten werden gefördert?

Den Reparatur-Bonus können Geringverdiener und alle anderen nur dann in Anspruch nehmen, wenn das technische Gerät durch eine Reparatur wieder einsatzfähig wird. Bei „hoffnungslosen“ Fällen gibt es jedoch keinen Bonus.

Aber Achtung: Selbst durchgeführte Reparaturen mögen generell etwas preiswerter sein.

Lese-Tipp: Neuer 500 Euro Zuschuss: Jetzt Umwelt-Bonus beantragen – auch für Bürgergeld Empfänger

Wer hat Anspruch auf den Reparatur-Bonus?

Anspruchsberechtigt ist jede volljährige Person. Das heißt: Wer mindestens 18 Jahre alt ist und seinem Elektrogerät durch eine Reparatur zu einem längeren Leben verhelfen will, kann den Reparatur-Bonus 200 Euro beantragen.

Können Bürgergeld-Empfänger auch vom Reparatur-Zuschuss profitieren?

Ja. Empfänger von Bürgergeld können ebenfalls den Reparatur-Bonus beantragen, solange die oben genannten Kriterien erfüllt sind. Darüber hinaus wird das Geld, das man aus diesem Zuschuss erhält, nicht auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet.

Wie oft hat man Anspruch auf den Bonus?

Das hat jedes Bundesland anders festgelegt. Während das in Kürze startende Förderprogramm in Sachsen die förderfähigen Geräte-Reparaturen auf zwei pro Jahr und Person begrenzt, gibt es aktuell in Thüringen eine solche Regelung nicht.

Wie alt dürfen Reparatur-Rechnungen sein?

Das kann variieren.
Hinweis: Der geplante Starttermin ist offensichtlich von Ende Oktober auf Anfang November verschoben.

Thüringen hat bereits eine sehr erfolgreiche Testphase hinter sich. Dort gibt es den Reparatur-Bonus auch für Reparaturen, die in den letzten drei Monaten vor Antragstellung erfolgten.

Wie hoch ist die Förderung?

In Thüringen gibt es den Reparatur-Bonus in Höhe von 50 % der Reparatur-Kosten, maximal aber 100 Euro pro Jahr und Person. Im Freistaat Sachsen werden 50 % der förderungsfähigen Reparaturen übernommen, maximal sind die Kosten aber auf 200 Euro pro Geräte-Reparatur und bis 400 Euro pro Jahr und Person begrenzt.

Fazit: Schnell sein lohnt sich!

Um den ebenso begehrten wie sinnvollen Reparatur-Bonus 200 Euro zu erhalten, lohnt es sich schnell zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch andere Bundesländer nachziehen.

Am Ende profitieren alle von diesem Förderprogramm. Der Elektroschrott in Deutschland wird reduziert, Verbraucher können bares Geld sparen und die Dienstleistungs-Unternehmen erhalten wieder verstärkt Aufträge.