Schockierendes Gerichtsurteil: Tausende sind jetzt berechtigt, Geld vom Staat in Form von Bürgergeld zu erhalten, die zuvor möglicherweise abgelehnt wurden! 

EU-Bürger profitieren fortan massiv. 

Das Leben auf der Straße ist hart und viele Menschen geraten durch schreckliche Umstände in diese Lebenssituation. In einem Staat wie Deutschland dürfen jene Menschen in Not nicht ohne Unterstützung im Stich gelassen werden.

Das höchste deutsche Sozialgericht hat jetzt jedoch ein bedeutsames Urteil in einem Bürgergeld Fall gefällt. Dieses Urteil wird das Leben vieler Menschen verändern. 

Bei uns finden Sie alle relevanten Informationen zu dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

Bürgergeld abgelehnt – Polnischer Bürger klagt

Wie wurde der gesamte Prozess angestoßen? 

Ein polnischer Mann lebt seit dem Jahr 2009 in Deutschland. Er war seit diesem Jahr in Deutschland gemeldet, verbrachte jedoch aufgrund seiner Lebensumstände teilweise Zeit bei Freunden und hat diese Aufenthaltsänderungen nicht bei den örtlichen Behörden angegeben. 

Nun plante er beim Jobcenter in Hagen das einstige Arbeitslosengeld II zu beantragen, welches wir heute unter dem Begriff Bürgergeld kennen.

Das Jobcenter in Hagen verweigerte dem EU-Bürger aus Polen die Auszahlung des Bürgergeldes. Warum bloß sollte er kein Geld bekommen und andere schon

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Man entschied darauf, dass sich der Mann nur aufgrund der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten würde. Aufgrund der Tatsache, dass er nicht 5 Jahre ununterbrochen einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen hatte, sollte kein Geld fließen.

Wegen der Bürgergeld-Ablehnung, reichte er die Klage ein. 

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Sozialgericht fällt Urteil zur Bürgergeld-Ablehnung

In der Verhandlung B 4 AS 8/22 R entschied das Sozialgericht nun zugunsten des polnischen Bürgers. Die Argumentation des Jobcenters ist damit nicht ausschlaggebend.

 Die Fünfjahresfrist tritt ab jenem Zeitpunkt in Kraft, an welchem die erste behördliche Anmeldung im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Aufenthalt stattfand. Der Mann erfülle damit die Voraussetzungen und darf Anspruch auf Jobcenter-Leistungen stellen.

Was sich bei den Bürgergeld-Anforderungen jetzt ändert?

Das gefällte Urteil ist eine wichtige Richtlinie für alle Bürger in Deutschland, welche ohne einen festen Wohnsitz leben. Um Streitigkeiten hinsichtlich der Wohnsituation und Herkunft zu verhindern, gibt es nun eine eindeutige Grundlagenentscheidung.

Das Bürgergeld ist für alle Menschen da, welche die festgelegten Rahmenbedingungen erfüllen. Dies gilt nun insbesondere auch für die behördliche Anmeldung des gewöhnlichen Aufenthalts.

Bürgergeld Urteil lässt wichtige Fragen offen

Immer wieder findet man Berichte von Menschen, die Schwierigkeiten dabei haben, die Anmeldung des Bürgergelds problemlos durchzuführen. 

Die Behörden machen es Menschen extrem schwierig, unkompliziert und vor allem unbürokratisch an das unterstützende Geld zu kommen. Mit dem Urteil vom Mittwoch wurde nun zumindest eine Hürde aus dem Spiel genommen.

Wie das Urteil mit der speziell für Bürgergeld beabsichtigten Erreichbarkeit von Leistungsempfängern vereinbar ist, bleibt offen.