Mit Beginn von Stufe 2 des Bürgergeldes haben Leistungsempfänger jetzt die Möglichkeit, von verbesserten Darlehensbedingungen und niedrigeren Rückzahlungssätzen des Regelsatzes zu profitieren.

Das ändert sich bei Jobcenter-Darlehen mit Bürgergeld 

Wenn ein Bürgergeldempfänger vom Jobcenter ein Darlehen bewilligt bekommt, wird ein Teil zur Rückzahlung vom monatlichen Regelsatz einbehalten. Das Jobcenter zieht diesen Betrag von der Standardrate für die folgenden Monate ab. Bis zum Ende dieses Jahres betrug der Rückzahlungssatz 10 Prozent.

Mit Stufe 2 des Bürgergelds beträgt der Rückzahlungssatz ab Juli nur noch die Hälfte. Das bedeutet, dass ab Juli 2023 bei Bürgergeldempfängern, die ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, nur noch 5 % des Regelsatzes pro Monat einbehalten werden.

Der Bürgergeld-Regelsatz

Der Bürgergeld-Regelsatz umfasst verschiedene Komponenten wie der Regelsatz, Mietkosten, Heizkosten und Mehrbedarf. Diese Gelder werden vom Jobcenter sorgfältig berechnet, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Es wird erwartet, dass die Empfänger ihre Ausgaben innerhalb dieses Betrags verwalten.

Derzeit beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 502 Euro pro Monat.

Darlehen vom Jobcenter

Darlehen basieren auf besonderen Umständen, bei denen unvermeidbare Mehrbedarfe auftreten, die über die vom Bürgergeld abgedeckten Regelleistungen hinausgehen. Beispielsweise wenn eine Waschmaschine oder ein Herd defekt sind und Ersatz benötigt wird. In solchen Fällen können Bürgergeldempfänger beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Diese Darlehen sind zinsfrei. Jedoch ist ein Antrag erforderlich, um ein solches Darlehen zu erhalten.

Darlehen: Voraussetzungen für Bürgergeld-Empfänger

Für Bürgergeldempfänger ist es in der Regel nicht einfach, ein Darlehen vom Jobcenter zu erhalten, da die Anforderungen streng sind. Um berechtigt zu sein, müssen sie einen echten und unbestreitbaren Bedarf an finanzieller Unterstützung nachweisen und zeigen, dass keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie persönliches Vermögen, Bankdarlehen oder Unterstützung von Verwandten zur Verfügung stehen. Oder es besteht keine Möglichkeit der Ratenzahlung.

Das Jobcenter kann als Nachweis negative Bescheinigungen von Banken oder Energieunternehmen verlangen.

Wann wird ein Darlehen genehmigt?

Jobcenter genehmigen Darlehen in verschiedenen Situationen, insbesondere wenn Mehrbedarf vorliegen und der Kauf oder die Dienstleistung angemessen sind. Beispiele dafür sind ausstehende Stromrechnungen, Reparatur oder Ersatz von Haushaltsgeräten, Mietschulden, der Kauf eines Autos für berufliche Zwecke und vorübergehende finanzielle Unterstützung während Übergangszeiten.

Darlehen vom Jobcenter beantragen – So geht’s

Um ein Darlehen vom Jobcenter zu beantragen, muss ein separater Antrag gestellt werden. Es ist wichtig, Nachweise für den unbestreitbaren Bedarf an finanzieller Unterstützung vorzulegen. Wenn verfügbar, sollte zuerst das persönliche Vermögen genutzt werden, bevor ein Darlehen beantragt wird. Das Jobcenter kann auch Quittungen oder andere Dokumente verlangen, um zu überprüfen, dass das Darlehen angemessen verwendet wird.

Bei Bedarf an einem Darlehen sollte das örtliche Jobcenter kontaktiert werden, um das entsprechende Antragsformular zu erhalten.

Wie wird das Darlehen zurückgezahlt? 

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Abzug des Betrags von der gewährten Regelleistung. Der maximale Rückzahlungssatz beträgt 5 Prozent des Standardbetrags, was im Vergleich zum vorherigen Satz von 10 Prozent eine reduzierte Prozentzahl ist. Diese neue Rückzahlungsrate gilt ab dem 1. Juli 2023.

Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Alleinstehenden, der die Standardrate von 502 Euro pro Monat erhält, nur 25,1 Euro pro Monat zur Rückzahlung des Darlehens an das Jobcenter einbehalten werden.

Ausnahmen von der Rückzahlungsregel

Es gibt Ausnahmen von der Rückzahlungsregel in bestimmten Situationen. Wenn das Darlehen als Unterstützung für den Lebensunterhalt gewährt wird oder bereits mehr als 20 Prozent des Standardbedarfs von den Bargeldleistungen abgezogen werden, kann das Jobcenter einen höheren Rückzahlungssatz von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs verlangen.

Ausbildungsausnahme

Eine Ausnahme besteht während einer Ausbildung, bei der die Rückzahlung des Darlehens erst nach Abschluss der Ausbildungszeit erfolgt. Diese Ausnahme ist im Bürgergeldgesetz festgelegt und gilt speziell für Ausbildungen.

Zuschuss statt Darlehen für Mehrbedarf

Ein kürzlich durchgeführter Rechtsfall hat gezeigt, dass in einigen Fällen der Kaufgegenstand als Mehrbedarf betrachtet wird und Bürgergeldempfänger möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss anstelle eines Darlehens haben. Es gibt jedoch noch keine offizielle Gesetzgebung darüber, für welche Mehrbedarfsgüter ein Zuschuss gewährt wird. Eine Entscheidung kann im Einzelfall nur durch ein Gerichtsverfahren getroffen werden.

Für weitere Informationen: Bürgergeld: Zuschuss statt Darlehen für Haushaltsgeräte. Geht das?

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