Bürgergeld wurde im Jahr 2023 als Nachfolger des Sozialleistungsprogramms „Hartz IV“ in Deutschland eingeführt. Mit dem Bürgergeld haben sich die Regelsätze für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, erhöht. Es gibt jedoch eine Sache, die immer noch verwirrend sein könnte: Hat es Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Sozialleistungen, wenn ein Paar zusammenlebt und beide Bürgergeld beziehen? In diesem Artikel erfahren Sie wichtige Informationen darüber, wie das Bürgergeld für Paare angerechnet wird.

Bürgergeld für Paare – so wird es berechnet

Für Paare gelten spezifische Regeln zur Berechnung des Bürgergeldes. Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gelten Paare unter der Regelbedarfsstufe 2, was bedeutet, dass jeder Partner einen Regelsatz von 451 Euro erhält, was insgesamt 902 Euro pro Monat entspricht.

Der Regelbedarf für Paare ist also niedriger als das, was eine Einzelperson erhält, nämlich 502 Euro pro Monat.

Oder andersrum: Bedürftige Einzelpersonen bekommen monatlich mehr Geld, als Bürgergeld-Empfänger, die in einer Partnerschaft zusammenleben.

Ist das fair? Die Regierung rechtfertigt diesen Unterschied mit den Einsparungen, die durch das Zusammenleben entstehen. Z.B. beim Kochen, Waschen, Kommunikation, Energie..

So beeinflusst das Einkommen des Partners Ihr Bürgergeld

Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird das Einkommen Ihres Partners berücksichtigt. Der Gesetzgeber begründet dies wie folgt: Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die bedarfs- und mittelabhängig gewährt wird, wenn Einzelpersonen oder Haushalte sich finanziell nicht selbst unterstützen können.

Bestimmte Abzüge werden vom Einkommen vorgenommen, bevor das Bürgergeld berechnet wird, um sicherzustellen, dass Personen, die regelmäßig erwerbstätig sind, über mehr verfügbares Einkommen verfügen als diejenigen, die ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen sind.

Spielt es bei der Berechnung des Bürgergeldes eine Rolle, ob man in einer Beziehung lebt oder verheiratet ist?

Ob man nun verheiratet ist oder als Paar zusammenlebt, spielt für die Berechnung des Bürgergeldes keine Rolle.

Das Schlüsselwort hierbei ist „Einstandsgemeinschaft„, das sowohl für verheiratete als auch unverheiratete Paare gilt.

Spielt es bei der Berechnung des Bürgergeldes eine Rolle, ob man mit seinem Partner zusammenlebt (oder nicht)?

Ja, die Berechnung der Sozialleistung wird von der Haushaltssituation des Antragstellers beeinflusst.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit wird das Einkommen des Partners berücksichtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel:

  • verheiratet oder
  • in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sind,
  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Verwandte im Haushalt betreuen oder
  • die Befugnis haben, das Einkommen des anderen zu verwalten.

Was ist, wenn der Partner Alleinverdiener ist?

Wenn Ihr Partner der alleinige Verdienende im Haushalt ist, wird dies als gemeinsame finanzielle Situation angesehen und beide Partner werden rechtlich als eine Einheit behandelt. Das Einkommen eines Partners wird dem anderen zugeschrieben und ergibt folglich ein gemeinsames Einkommen. Dieses gemeinsame Einkommen wird dann mit der zuvor erwähnten Regelbedarfsgrenze verglichen.

Bürgergeld berechnen

Die Höhe des Bürgergeldes liegt eine komplexe Berechnung zugrunde und der Beziehungsstatus einer Person ist nur ein Teil davon.

Möchten Sie wissen, wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht? Dann nutzen Sie unseren Bürgergeld-Rechner.


Alle Angaben ohne Gewähr.