Das geschützte Vermögen und die persönlichen Ersparnisse sind ein wichtiges Thema, das die Zukunft des Sozialleistungssystems in Deutschland, das Bürgergeld, betrifft. Ein wesentlicher Teil des Entscheidungsinhalts des Bürgergeldkompromisses bezieht sich daher auf sogenannte Schutzgüter.
Mit dem Start der neuen Hartz IV-Reform im Januar 2023 wird eine neue Pufferzeit eingeführt, in der persönliches Vermögen und Ersparnisse unangetastet bleiben, unabhängig davon, ob man Sozialleistungen bezieht oder nicht. Geschütztes Vermögen bleibt jedoch nur für eine begrenzte Dauer und bis zu einem bestimmten Betrag für Bürgergeld-Empfänger erhalten.
In diesem Artikel finden Sie alles Wichtige zu den persönlichen Vermögensfreibeträgen und zum Sparen, die mit dem Start des Bürgergeldes in Kraft treten. Auch bisherige Hartz-IV-Empfänger werden feststellen, dass sie mit der Reform der Sozialleistungen möglicherweise mehr von ihren bisherigen Ersparnissen behalten können.
Die Karenzzeit
Ursprünglich sollte die Wartezeit, d.h. der Zeitraum, in dem das persönliche Vermögen unangetastet bleibt und keinen Einfluss auf den Anspruch des Bürgergeldes hat, 2 Jahre (24 Monate) betragen.
Nach monatelangen heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Ampelkoalition und CDU/CSU wurde die Wartezeit nun aber auf 1 Jahr (12 Jahre) verkürzt.
Wie die SPD betonte, ist diese Wartezeit wichtig, denn wer seinen Arbeitsplatz verliert, muss wissen, dass er Hilfe beantragen kann, um ohne weitere Probleme wieder auf die Beine zu kommen.
Was geschieht dann während der Wartezeit?
Die Wartezeit umfasst zwei Dinge: die aktuelle Wohnsituation und persönliche Ersparnisse:
Wohnen
Während der Wartezeit, also maximal 12 Monate ab Beginn des Bürgergeldbezugs, sollen die Wohnverhältnisse und die Angemessenheit der Wohnung zu Beginn des Sozialhilfeantrags vom Jobcenter nicht überprüft und kontrolliert werden. D.h. die Behörde prüft während der Wartezeit nicht, ob man in einer Wohnung lebt, die für den jeweiligen Regelbedarf angemessenen ist.
Auch die Heizkosten werden vom Jobcenter in den meisten Fällen unanfechtbar während der Wartezeit von 1 Jahr übernommen, solange sie sich im angemessenen Rahmen bewegen. Was genau diese angemessene Spanne bei den Heizkosten bedeutet, ist allerdings noch zu klären.
Persönliche Ersparnisse & Vermögen
Im Rahmen der Gesetzgebung zum Bürgergeld wurde eine Karenzzeit, auch Wartezeit oder Puffer genannt, für die persönlichen Ersparnisse vor dem Bezug von Sozialleistungen geschaffen.
Dieser Puffer, der es erlaubt, während der ersten 12 Monate nach dem Bezug von Bürgergeld über finanzielle Mittel zu verfügen, stellt sicher, dass der Einzelne einen plötzlichen Arbeitsplatzverlust besser verkraften kann und sich im Idealfall besser auf die Suche nach einer neuen Beschäftigungsmöglichkeit konzentrieren kann, da Ersparnisse zunächst unberührt bleiben.
Allerdings ist der Betrag, den man in persönlichen Ersparnissen haben kann, die während der Wartezeit unangetastet bleiben, nicht unbegrenzt.
Die folgenden Beschränkungen gelten für das Finanzvermögen von Bürgergeld-Empfängern während der einjährigen Pufferzeit:
- Für einen alleinstehenden Erwachsenen – 40.000 Euro
- Jedes weitere Haushaltsmitglied kann über ein Vermögen von 15.000 Euro verfügen.
Zum Beispiel: Eine vierköpfige Familie (2 Erwachsene plus 2 Kinder) kann also innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Bezug von Bürgergeld über ein Vermögen von maximal 85.000 Euro verfügen, ohne dass dieses Vermögen aufgebraucht werden muss.
Was geschieht nach Ablauf der Wartezeit?
Nach Ablauf der Pufferzeit, d. h. 12 Monate nach Beginn des Bezugs von Sozialleistungen, verringert sich der Betrag des persönlichen Vermögens, der unangetastet bleibt.
Persönliche Ersparnisse und Vermögen
Zu diesem Zeitpunkt geht das Jobcenter davon aus, dass jeder, der länger als ein Jahr Bürgergeld bezieht und weiterhin Sozialleistungen benötigt, ab diesem Zeitpunkt auch seine persönlichen Ersparnisse heranziehen muss.
Wie hoch sind nun die persönlichen Vermögensfreibeträge nach Ablauf der Sperrfrist? Mit dem Bürgergeld erhöhen sich die möglichen Ersparnisse im Vergleich zu Hartz IV erheblich. Wenn das Bürgergeld im Januar 2023 eingeführt wird, beträgt der Vermögensfreibetrag, der nach der Pufferzeit unangetastet bleibt, bis zu 15.000 Euro pro Person.
Wohneigentum
Was passiert also mit Menschen, die nach Ablauf der Wartezeit Wohneigentum besitzen?
- Für einen Haushalt, der aus bis zu 4 Personen besteht, bleibt ein Haus mit maximal 140 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit maximal 130 Quadratmetern geschützt
- Für Haushalte mit mehr als 4 Mitgliedern erhöht sich die geschützte Fläche pro Person um 20 Quadratmeter.
Was ist, wenn die Wartezeit endet und die Mietwohnung zu groß ist, aber ein Umzug für den Bürgergeld-Empfänger nicht so einfach ist?
Wenn jedoch ein Umzug in eine größenmäßig geeignetere Wohnung für eine Person oder einen Haushalt einen Härtefall bedeuten würde, kann dies im Einzelfall vermieden werden. Das Jobcenter sollte dazu im Vorfeld kontaktiert werden, um rechtzeitig Vorkehrungen treffen zu können.
Rentner & Bürgergeld-Vermögenfreibeträge – Es gelten andere Regeln
Rentnerinnen und Rentner, also Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten, sind bei der Höhe des Schonvermögens benachteiligt.
Wie hoch die Freibeträge für Rentner sind, die Bürgergeld erhalten, erfahren Sie hier.