Die Stufe 2 des Bürgergeldes bringt wichtige Veränderungen im deutschen Sozialleistungssystem mit sich: Es stehen nun mehr finanzielle Zuschüsse für Ausbildung und den Erwerb beruflicher Qualifikationen zur Verfügung.

Der 1. Juli 2023 markiert einen entscheidenden Zeitpunkt in der Implementierung des Bürgergeldes, da neue Vorschriften in Kraft treten. Diese Vorschriften sind darauf ausgelegt, die Lebensumstände der Empfänger von Bürgergeld zu verbessern und ihnen Chancen für persönliches und finanzielles Wachstum zu bieten. Eine bemerkenswerte Regelung, die eingeführt wird, ist die zusätzliche Ausbildungszulage, die darauf abzielt, Personen zu unterstützen und zu belohnen, die eine Ausbildung absolvieren oder ihre Ausbildung fortsetzen.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld für Bürgergeld-Empfänger?

Gemäß den neuen Vorschriften erhalten berechtigte Personen einen monatlichen zusätzlichen Ausbildungsbonus in Höhe von 150. Das Weiterbildungsgeld soll speziell Personen dazu ermutigen, eine berufliche Ausbildung oder eine weitere Ausbildung zu absolvieren, um ihre Beschäftigungsaussichten und ihr Einkommen zu verbessern. Sie erkennt an, dass über eine Million erwerbsfähige Personen, die Bürgergeld erhalten, über keine formale Ausbildung verfügen, und betont die Bedeutung der beruflichen Ausbildung, um diese Lücke zu schließen.

Kurz gesagt: Nur die Teilnahme an einer Ausbildung, die zu einer beruflichen Qualifikation führt, berechtigt zur monatlichen Bonuszahlung von 150 Euro (Weiterbildungsgeld).

Hat das Weiterbildungsgeld Auswirkungen auf den Bürgergeld-Regelsatz?

Der Umsetzungsprozess dieser neuen Vorschriften ist in der zweiten Phase des Gesetzes über das Bürgergeld festgelegt, die ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Empfänger von Bürgergeld haben nun Anspruch auf eine zusätzliche monatliche Bonuszahlung in Höhe von 150 Euro für weitere Ausbildung.

Das Weiterbildungsgeld hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Bürgergeldes. Die zusätzlichen 150 Euro sind eine Bonuszahlung zusätzlich zum Regelsatz.

Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld?

Um für den Weiterbildungsgeld-Zuschuss berechtigt zu sein, müssen Personen sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Dies kann die Teilnahme an neuen Schulungskursen oder die Umschulung in einem anderen Bereich umfassen. Durch den Fokus auf den Erwerb von Abschlüssen oder die Entwicklung von Fähigkeiten zielt diese Regelung darauf ab, Personen mit dem notwendigen Wissen und den erforderlichen Fähigkeiten auszustatten, um bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden und ihre finanzielle Situation insgesamt zu verbessern.

Müssen Berechtigte den Weiterbildungsbonus beantragen?

Ja. Diejenigen, die die Voraussetzungen für den Erhalt der zusätzlichen 150 Euro pro Monat erfüllen, müssen die Genehmigung bei ihrem örtlichen Jobcenter beantragen.

Ist das Weiterbildungsgeld dasselbe wie der Bürgergeld-Bonus?

Es ist wichtig, die zusätzliche Weiterbildungsgeld von der Bürgergeld-Bonus zu unterscheiden. Während beide Maßnahmen darauf abzielen, Empfänger von Bürgergeld zu unterstützen, konzentriert sich der Bürgergeld-Bonus auf die Integration in den Arbeitsmarkt und legt keinen besonderen Schwerpunkt auf den Erwerb von Abschlüssen oder weitere Ausbildung.

Mehr erfahren: Bürgergeld Bonus ab Juli: +75 Euro mehr pro Monat beantragen

Ab wann beginnt der Bonus für das Weiterbildungsgeld?

Die Umsetzung des zusätzlichen Weiterbildungsgeldes und des Bürgergeld-Bonus tritt gleichzeitig am 1. Juli 2023 in Kraft. Zahlungen werden für Ausbildungskurse geleistet, die an oder nach diesem Datum beginnen.

Dies bedeutet, dass Ausbildungen vor dem 1. Juli 2023 keinen Anspruch auf Weiterbildungsgeld haben.

Ist das Weiterbildungsgeld nur für Bürgergeld-Empfänger gedacht?

Der Weiterbildungsbonus ist nur für Empfänger von Bürgergeld vorgesehen. Das bedeutet leider, dass Empfänger anderer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I nicht für die zusätzlichen 150 Euro monatlicher Zahlungen berechtigt sind.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.