Tausende Familien in Deutschland können vom Familienpass profitieren – einem Zuschuss, der exklusiv für Familien vorgesehen ist und viele Vorteile bietet. Allerdings wird diese zusätzliche Unterstützung nicht automatisch vergeben, und anspruchsberechtigte Familien müssen sie beantragen.

Familien in Deutschland stehen täglich großen finanziellen Herausforderungen gegenüber. Der Familienpass verspricht hier Entlastung. Doch welche Vorteile bringt er wirklich?

Knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland verdienen so wenig, dass sie zusätzlich Bürgergeld beantragen müssen. Darunter zahlreiche Familien. Statistisch gesehen sind Alleinerziehende mit rund 41,6 % am stärksten dem Armutsrisiko ausgesetzt. Dicht gefolgt von Familien mit drei oder mehr Kindern (31,6 %).

In diesen Familien ist das Geld in der Regel dauerhaft knapp. Für Ausflüge, Museumsbesuche oder andere Freizeitaktivitäten fehlt Geringverdienern häufig das nötige Kleingeld. Selbst die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind oftmals ein finanzieller Kraftakt.

Der Familienpass soll hier ein wenig zur finanziellen Entlastung beitragen. Doch lässt sich damit wirklich Geld sparen?

In unserem Artikel erklären wir die Vorteile des Familienpasses auf einen Blick und erläutern, was Familien tun müssen, um an diesen besonderen Pass zu gelangen.

Der Familienpass – ein Hilfsangebot mit vielen Gesichtern

Die gute Nachricht vorweg: Den Familienpass gibt es in nahezu jedem Bundesland auf kommunaler Ebene freiwilliges Zusatzangebot. Für sozial schwache Familien mit geringem Einkommen besteht damit eine Möglichkeit, kostengünstige Freizeitangebote zu nutzen. 

Mitunter wird er auch als Sozialpass, Familienkarte oder Stadtpass bezeichnet. 

Wer hat Anspruch auf den Familienpass?

Üblicherweise wird dieser spezielle Pass für Familien ausgestellt, bei denen ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben. In manchen Kommunen haben zudem Alleinerziehende oder Familien einen Familien-Pass-Anspruch, wenn sie einen Angehörigen zu Hause pflegen.

Unterschiede gibt es insbesondere bei der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder. Das bedeutet: Familien in Sachsen haben beispielsweise Anspruch auf einen Familienpass, wenn mindestens 3 minderjährige Kinder im Haushalt leben. In Weimar/Thüringen hingegen sind aber auch Familien mit nur einem kindergeldberechtigten Kind anspruchsberechtigt.

Unser Tipp: Informieren Sie sich in Ihrer Region im Bürgeramt, Einwohnermeldeamt oder auch beim zuständigen Jugendamt über die Voraussetzungen zum Familienpass.

Geringverdiener, Bürgergeld-Empfänger oder in besonderen Fällen auch Auszubildende und Studierende sind meist ebenfalls anspruchsberechtigt.

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Weitere Unterschiede

Neben den im Haushalt lebenden Kindern, für die Familien und Alleinerziehende Kindergeld beziehen, gibt es weitere Voraussetzungen für den Familienpass, die aber in den jeweiligen Kommunen variieren können. 

Diese Unterschiede können sich auf die Familiengröße, aber auch auf das Einkommen beziehen. Beispielsweise ist der Familienpass in vielen sächsischen und thüringischen Gemeinden unabhängig davon, wie viel Geld den Familien zur Verfügung steht. 

Im Harz und anderswo ist er wiederum einkommensabhängig, sodass beispielsweise der Bürgergeld-Bescheid beim Antrag mit vorgezeigt werden muss.

Eine Gemeinsamkeit

Während es beim Anspruch auf den Familienpass regionale Unterschiede geben kann, haben alle Varianten dieses kommunalen Unterstützungsangebotes eines gemeinsam: der Hauptwohnsitz sollte in der Gemeinde oder Region liegen, für die der Familienpass beantragt wird

Wie lang ist der Familienpass gültig? 

Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses variiert je nach Region. Wir haben einige Beispiele herausgepickt:

In Bayern ist der Familienpass in der Regel für ein Jahr gültig und muss danach erneut beantragt werden. Diese Regelung gibt es in sehr vielen Kommunen.

Baden-Württemberg hingegen gibt den Familienpass für zwei Jahre aus. Nach Ablauf der Gültigkeit muss er ebenfalls erneut beantragt werden. 

Im Weimarer Land ist der Pass sogar 5 Jahre gültig und kann danach unkompliziert über das Online-Portal verlängert werden.

Sachsen-Anhalt hatte bis vor einigen Jahren eine unbegrenzte Gültigkeit, zumindest wenn sich bei den Anmeldedaten nichts verändert hat. Doch aktuell scheint dieses dauerhafte Angebot für Familien auf Eis gelegt, denn neue Anträge werden aktuell nicht mehr entgegengenommen. Bereits ausgestellte Familienpässe behalten aber ihre Gültigkeit.

Familienpass beantragen – so geht’s

Mittlerweile hat die Digitalisierung auch so manche Amtsstube erreicht. Das bedeutet, dass in immer mehr Kommunen der Familienpass direkt online beantragt werden kann. Je nach regionalen Voraussetzungs-Bestimmungen müssen noch folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Information der Kindergeldkasse über den Bezug von Kindergeld
  • Bescheid vom Jobcenter über die Zahlung von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen
  • Bescheid über Pflegegeld
  • Schwerbehindertenausweis, sofern vorhanden und nötig
  • aktueller Einkommensnachweis, sofern gefordert

Mehr Informationen: Familienpass Website

Den Familienpass zu beantragen ist kostenlos. Die Ausstellung des Passes ist überwiegend ebenfalls kostenfrei. Inwieweit Kosten auf die Familien zukommen, wenn der Familienpass verloren wird, lässt sich im zuständigen Amt erfragen. 

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Der Familienpass und seine konkreten Vorteile

Da es sich bei diesem Hilfsangebot um regionale Angebote zur Entlastung von einkommensschwachen Haushalten handelt, gibt es bei den nutzbaren Vorteilen einige Unterschiede. Das liegt daran, mit welchen Partnern die jeweilige Kommune zusammenarbeitet.

Generell aber geht es bei jedem einzelnen Familienpass in unserem Land darum, vordergründig Vergünstigungen bei:

  • Freizeitaktivitäten
  • Kulturangeboten
  • Bildungsangeboten
  • Nahverkehrsangeboten

bereitzustellen.

Einige Möglichkeiten

In Bayern erhalten Familien beispielsweise 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis in den Tierpark Hellabrunn und 20 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis in das Deutsche Museum. Familien in Baden-Württemberg profitieren beispielsweise von 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis in den Europa-Park und 20 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis in das SEA LIFE Konstanz. 

In Sachsen-Anhalt erhalten Familien beispielsweise 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis in den Zoo Magdeburg und 20 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis in das Schloss Wernigerode.

Fazit: Der Familienpass entlastet vor allem Bürgergeld-Bezieher

Der Familienpass entlastet einkommensschwache Familien deutlich. Zudem ermöglicht er es auch Geringverdienern, endlich wieder mehr Freizeitvergnügen zu genießen und dabei auch noch Geld zu sparen. Vor allem die Bezieher von Bürgergeld werden hier auf ihre Kosten kommen. 

Bleibt zu hoffen, dass es dieses bisher freiwillige Hilfsangebot der Kommunen noch recht lange gibt.