Tausende sind immer noch berechtigt, einen einmaligen Bonus von 200 Euro zu erhalten, müssen jedoch schnell handeln: Die Zeit ist bald abgelaufen! Die Antragsfrist für die 200 Euro Zuschuss als Energiezuschlag endet am 02. Oktober 2023.

In Zeiten steigender Preise war es vor allem für Studierende eine finanzielle Herausforderung, die anfallenden Lebenshaltungskosten inklusive Strom- und Heizkosten begleichen zu können. Was lange versprochen war, ist seit März 2023 möglich.

Doch nun läuft die Frist zur Antragsabgabe ab und Berechtigte sollten nun schnell sein. Andernfalls gibt es keine Chance mehr auf die 200 Euro Einmalzahlung.

In unserem Artikel erklären wir, was es mit der Einmalzahlung auf sich hat und wie Berechtigte so schnell wie möglich an ihre 200 Euro Energiepreis-Zuschuss aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung kommen.

Was für eine Einmalzahlung?

Bei der 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende und (Berufs-) Fachschüler handelt es sich um eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro. Sie dient der finanziellen Entlastung für junge Menschen, die sich in Ausbildung befinden oder studieren.

Bereits seit Dezember 2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalgesetz, kurz EPPSG in Kraft. Nun aber können Studenten und Fachschüler auch davon profitieren. Nötig ist jedoch ein rechtzeitig gestellter Antrag. Rechtzeitig bedeutet: Am 02. Oktober 2023 endet die Frist dafür.

Wer hat einen Anspruch auf den 200 Euro Zuschuss?

Um die Energiepreis-Pauschale in Höhe von 200 Euro zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Einen Anspruch auf die Einmalzahlung haben:

  • Studierende,
  • Hochschulstudenten,
  • Fachschüler, die eine berufliche Qualifikation anstreben,
  • Schüler in (Berufs-)Fachschulklassen mit mindestens zweijähriger Ausbildung,
  • Angehende Experten an Fachschulen und Akademien,
  • Auszubildende nach § 2 Absatz 3 Punkt 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Wichtig: Während ausländische Studenten, welche die Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls anspruchsberechtigt sind, fallen Schüler, die ein Abendgymnasium besuchen, nicht unter die Anspruchsberechtigten.

Weitere Voraussetzungen für den Zuschuss

Zudem ist es entscheidend, dass die Bildungseinrichtung in Deutschland ansässig ist. Außerdem müssen Studierende zum 1. Dezember 2022 bereits an der Universität aufgenommen worden sein.

Gleiches Datum gilt als Anmeldedatum für (Berufs-)Fachschüler und andere Lernende mit ähnlichen Bildungswegen an ihren jeweiligen Instituten.

Schüler und Studierende von privaten Ausbildungsstätten sind nur dann antragsberechtigt, wenn ihre Ausbildung als gleichwertig zu einem Ausbildungsgang an öffentlichen Ausbildungsstätten eingestuft war. Und auch hier gilt der 1. Dezember 2022 als Stichtag.

Wer also zu diesem Zeitpunkt mit dem Studium oder der Ausbildung noch nicht begonnen hatte, hat keinen Anspruch auf den 200 Einmalzahlung-Zuschuss.

Was brauchst Du für den Online-Antrag

Für den Antrag auf Einmalzahlung von 200 Euro muss die Voraussetzung eines Wohnsitzes oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Stichtag in Deutschland erfüllt sein. 

Das bedeutet: Wer am 1. Dezember 2022 seinen unmittelbaren Lebensmittelpunkt über 6 Monate in Deutschland hatte und also auch polizeilich gemeldet war, hat ein Anrecht auf die Energiepreis-Pauschale.

Für den Online-Antrag benötigt man:

  • ein BundID-Konto inklusive Online-Ausweisfunktion
  • ein Smartphone, welches über die NFC-Funktion verfügt
  • die AusweisApp2
  • einen persönlichen Zugangscode

So beantragst Du den 200 Euro Einmalzahlung-Zuschuss vom Staat

Die Beantragung der Einmalzahlung ist unkompliziert und in nur vier Schritten schnell erledigt.

Im ersten Schritt erhalten Studierende und andere Berechtigte von der Universität oder der Ausbildungsstätte einen persönlichen Zugangscode. Nur mit diesem Code ist es möglich, den Antrag aufzurufen beziehungsweise online zu stellen.

Beim zweiten Schritt ist es notwendig, sich ein BundID-Konto anzulegen. Darüber lässt sich die eigene Identität ganz einfach über die Online-Ausweisfunktion nachzuweisen.

Im dritten Schritt wird der Antrag online ausgefüllt. Dafür ist es ratsam, die persönliche Bankverbindung bereitzuhalten. Im Anschluss wird die Erklärung bestätigt und der Antrag abgesendet.

Nach Eingang des Antrages werden die Voraussetzungen und persönlichen Angaben überprüft. Darüber erhalten Anspruchsberechtigte zeitnah eine E-Mail mit einem Bewilligungsbescheid. In der Regel wird die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zeitgleich auf das angegebene Konto überwiesen.

Fazit: Tausende haben eine letzte Chance auf den 200 Euro Bonus

Die Einmalzahlung von 200 Euro ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Studierende und Auszubildende. Auch wenn es etwas länger gedauert hat: Es lohnt sich, diese letzte Chance zu nutzen und den Antrag zu stellen. Für die Einmalzahlung der Energiepreis-Pauschale ist ein Zugangscode notwendig, der von der Universität oder der Ausbildungsstelle ausgegeben wird.