Viele Rentner und Bürgergeld-Empfänger können von einem neuen Zuschuss für ihren Internet-Anschluss profitieren. Während die Digitalisierung in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnt, fragen sich viele Haushalte, ob sie Anspruch auf diese Unterstützung haben.

Etwa 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland besitzen einen Internet-Anschluss. Darunter auch Millionen Rentner und Bürgergeld-Empfänger. In der angespannten finanziellen Situation fragen sich jedoch viele: Unterstützt das Amt einkommensschwache Haushalte?

In unserem Artikel beantworten wir die Frage, ob Rentner und Bürgergeld-Empfänger einen Anspruch auf einen Zuschuss für Internet-Anschluss haben.

Ohne Internet-Zugang geht immer weniger

Der Zugang zum Internet gehört heutzutage zur gesellschaftlichen Teilhabe. Und diese sollte auch einkommensschwachen Haushalten (Geringverdiener) ermöglicht werden. Schließlich geht es schon lange nicht mehr nur um diverse Freizeitvergnügen.

Ganz im Gegenteil. Im Zuge der Digitalisierung ist das Internet zunehmend mehr in den Fokus gerückt, um sich unter anderem auch virtuell mit Ämtern auszutauschen.

Ohne Internet geht es eben immer weniger. Telefongesellschaften haben sich schon lange darauf eingestellt. Mittlerweile gibt es eigentlich keinen Anbieter mehr, der nur den Telefonanschluss bereitstellt.

Doch wer trägt die Kosten, wenn das Einkommen wie bei Rentnern und Bürgergeld-Empfängern ohnehin mehr als knapp ist?

Internet-Kosten und die Regelsätze

Für Rentner mit zusätzlicher Grundsicherung und Bürgergeld-Empfänger gilt gleichermaßen: Die laufenden Kosten für den Internet-Zugang sind in den Regelsätzen mit 8,94 % bereits enthalten.

Zusammen mit den Kosten für den Telefonanschluss sind das für Alleinstehende aktuell 44,88 Euro, die mit der Grundsicherung oder dem Bürgergeld ausgezahlt werden.

Also doch kein Zuschuss für den Internet-Anschluss?

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Extra Kosten – extra Zuschuss

Doch! Es gibt einen Zuschuss für den Internet-Anschluss.

Allerdings betrifft dieser nicht die monatlichen Ausgaben fürs Internet. Vielmehr ist er als Unterstützung für die Mehrkosten gedacht, die häufig für einen neuen Internet-Anschluss anfallen.

Doch hierfür sind bestimmte Voraussetzungen notwendig.

Wer hat Anspruch auf den Internet-Zuschuss?

Um vom Sozialamt oder dem Jobcenter einen einmaligen Zuschuss für den Internet-Anschluss zu erhalten, muss eine wesentliche Bedingung erfüllt werden:

Ein notwendiger und vom Amt genehmigter Umzug!

Laut Entscheidung des Bundessozialgerichts müssen Jobcenter und Sozialämter diesen Extra-Zuschuss gewähren, damit Rentner und Bürgergeld-Empfänger auch “nach dem Umzug den Kontakt zu Behörden und anderen Menschen aufrechterhalten können.”

Übrigens: Das gilt auch für Kosten, die durch einen Nachsendeauftrag entstehen. Aber auch hier gilt: Nur wenn der Umzug notwendig und vom Amt genehmigt ist!

Fazit: Auf Antrag gibt es den Zuschuss

Wer sich Sorgen über die Mehrkosten bei einem Umzug macht, kann beruhigt sein: Rentner mit Grundsicherung und Bürgergeld-Empfänger erhalten einen Zuschuss für den Internet-Anschluss. Das ist eine Einmalzahlung, die extra beantragt werden muss. Anspruchsberechtigt sind jedoch nur jene, die ihren notwendigen Umzug vom Amt genehmigt bekommen haben.